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19.5420 · Fragestunde. Frage · 2019-09-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Einige Kantone führen Listen säumiger Prämienzahler. Die Krankenkasse zahlt nur Behandlungen in Notfällen. Im Kanton Thurgau stehen auch Kinder auf dieser schwarzen Liste. Kindern wird wegen Zahlungsproblemen der Eltern der Zugang zu medizinischen Behandlungen verweigert.

- Gibt es neben dem Kanton Thurgau andere Kantone, die Kinder aufführen?

- Teilt der Bundesrat die Haltung, dass es sich um einen Verstoss gegen die Kinderrechtskonvention handelt?

Stellungnahme des Bundesrates

Heute führen acht Kantone (Aargau, Luzern, Schaffhausen, St. Gallen, Solothurn, Thurgau, Tessin und Zug) Listen säumiger Prämienzahler. Der Kanton Solothurn erfasst minderjährige Versicherte nur in Ausnahmefällen auf seiner Liste. Er wird seine Liste aber voraussichtlich in absehbarer Zeit aufheben. Die anderen Kantone nehmen Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr, das heisst Minderjährige, nicht in ihre Liste auf. Der Kanton Thurgau ist somit der einzige Kanton, der sie grundsätzlich in seine Liste aufnimmt. Die Praxis des Kantons Thurgau steht im Widerspruch zur Kinderrechtskonvention. Die Vertragsstaaten sollen sich bemühen sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten (Art. 24 Abs. 2). Dabei handelt es sich zwar um einen programmatischen Artikel, aus welchem nicht direkt ein Rechtsanspruch des Kindes abgeleitet werden kann. Hingegen ist gemäss Konvention bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen (Art. 3). Dieser Artikel ist in der Schweiz direkt anwendbar. Der Bundesrat teilt daher die Haltung, dass die Zugangsbeschränkung zu medizinischen Leistungen bei Kindern in Konflikt zur Kinderrechtskonvention steht. Betroffene könnten sich daher vor Gericht darauf berufen.