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19.5422 · Fragestunde. Frage · 2019-09-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Anhang 1 der Schweizer Gewässerschutzverordnung sollen im Grundwasser keine künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sein. Trotz dieser Bestimmung ergreifen Bund und Kantone seit Jahrzehnten keine Massnahmen, wenn in zahlreichen Messstationen unseres Landes Pestizidmetaboliten (z. B. von Chloridazon oder Chlorothalonil) auftreten.

- Warum?

- Welche anderen künstlichen, langlebigen Pestizide und deren Abbauprodukte können in solchen Quellen noch nachgewiesen werden?

- Was tut der Bundesrat?