19.5513 · Fragestunde. Frage · 2019-09-18
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Ende Juli hat ein in der Schweiz lebender Eritreer am Bahnhof Frankfurt ein Kind durch einen Stoss vor den einfahrenden Zug getötet. Er sei hier als Flüchtling anerkannt worden, entnimmt man den Medien.
Welche Gründe haben zu seiner Flüchtlingseigenschaft geführt?
Stellungnahme des Bundesrates
Aus Gründen des Persönlichkeits- und des Datenschutzes kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) zu Einzelfällen keine Auskünfte erteilen. Das Asylgesetz sieht vor, dass die Flüchtlingseigenschaft nur anerkannt wird, wenn eine Person in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnte, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt ist oder begründete Furcht hat, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Das SEM prüft jedes Asylgesuch sorgfältig und einzelfallspezifisch. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird die entsprechende Person als Flüchtling anerkannt.