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19.5610 · Fragestunde. Frage · 2019-12-04

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 24. Juni 2019 teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass sie 130 Millionen Franken von einem Verwandten von Gulnara Karimova beschlagnahmt hat.

- Wird sich der Bund zu einem verantwortungsbewussten, opferorientierten Rückführungsrahmen verpflichten?

- Werden die Mittel vollständig für die nachhaltige Entwicklung der betroffenen Bevölkerung verwendet?

- Wird die kasachische Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung des Rahmens für die Vermögensrückgabe beteiligt?

Stellungnahme des Bundesrates

Die definitiv eingezogenen 131 Millionen US-Dollar werden entsprechend der "Asset Recovery"-Strategie der Schweiz an die Republik Usbekistan, nicht Kasachstan, zurückgeführt werden. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten wird einen Staatsvertrag aushandeln, der die Modalitäten der Rückgabe regelt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gelder transparent zurückgeführt werden, der Bevölkerung beziehungsweise der Entwicklung des Landes zugutekommen und nicht wieder in unrechtmässige Kanäle abfliessen. Dabei soll auch die Zivilgesellschaft so gut wie möglich mit einbezogen werden.