19.5638 · Fragestunde. Frage · 2019-12-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Artikel 30 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes hält fest: "Die Erzeugung von Abfällen soll soweit möglich vermieden werden."
- Könnte der Bundesrat, gestützt auf diesen Artikel, die Zerstörung von neuen Produkten, die nicht verkauft wurden, auf dem Verordnungsweg verbieten?
- Weiss der Bundesrat, wie gross die Menge an solchen Produkten in der Schweiz ist?
Verschwendung ist umso absurder, wenn es billiger ist, eine Ware zu zerstören, als Menschen zu finden, die sie nutzen könnten.