19.5647 · Fragestunde. Frage · 2019-12-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ein Chefarzt und Experte der Invalidenversicherung (IV) hat kürzlich in der Presse bekannt gegeben, dass die IV nur dann genauere Informationen anfordert, wenn er eine Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf eine Rente attestiert, aber nie, wenn er die Person als arbeitsfähig taxiert.
- Ist dies eine systematische Vorgehensweise?
- Falls ja, ist sie mit der Offizialmaxime vereinbar?
- Falls nein, gibt es genauso viele Rückfragen, wenn der Experte keine Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf eine Rente attestiert?