19.5649 · Fragestunde. Frage · 2019-12-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Auf meine Interpellation 19.4204 schreibt der Bundesrat, die Schweiz verfüge nicht über die Ressourcen, um allein das zu erreichen, was die EU-Staaten bei der Zulassung von Pestiziden gemeinsam leisteten. Aus Effizienzgründen basiere die Überprüfung der Produkte in der Schweiz auf den Folgerungen des EU-Verfahrens. An anderer Stelle schreibt er, der Bund habe zwei Chlorothalonil-Metaboliten abweichend von der EU als nicht relevant beurteilt.
- Weshalb?
- Warum hatte er gerade hier zusätzliche Ressourcen?