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20.1015 · Anfrage · 2020-06-03

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das Freihandelsabkommen mit Mercosur wurde vor über einem Jahr fertig verhandelt. Seither erfolgt die Finalisierung der Abkommenstexte. Das Abkommen ist wirtschaftlich wichtig für die Schweizer Exportindustrie und ein wichtiges Zeichen gegen das Wiedererstarken protektionistischer Strömungen im In- und Ausland. Freihandel ist wichtig, damit Schwellenländer und ihre Arbeitnehmenden von der Integration in globale Wertschöpfungsketten profitieren können. Vielversprechend ist auf all diesen Ebenen das FHA mit dem Mercosur. Es stellen sich folgende Fragen:

1. Will der Bundesrat die Botschaft für die Ratifizierung des Abkommens möglichst rasch dem Parlament vorlegen?

2. Wann ist der Zeitpunkt dafür?

3. Wäre diese Botschaft nicht gerade jetzt ein wichtiges Zeichen für die Exportindustrie?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierendes internationales Handelssystem für die Aufrechterhaltung internationaler Produktions- und Lieferketten ist. Freihandelsabkommen haben sich in dieser Situation bewährt, denn sie schaffen präferenzielle Beziehungen mit Drittländern, die für eine rasche und wirksame Problemlösung unerlässlich sind. Die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Bedingungen für den Zugang zu ausländischen Märkten wird für die Erholung unserer Wirtschaft nach der Coronakrise entscheidend sein. Freihandelsabkommen spielen beim Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen eine Schlüsselrolle.

Das im August 2019 in der Substanz abgeschlossene Freihandelsabkommen zwischen den EFTA- und Mercosur-Staaten bietet der Schweizer Wirtschaft neue Perspektiven und beugt einer Diskriminierung gegenüber Konkurrenten aus der EU vor, welche letzten Sommer ebenfalls ein Abkommen mit den Mercosur-Staaten abgeschlossen hat. Mit dem Abkommen werden mittelfristig rund 95 Prozent der schweizerischen Ausfuhren in die Mercosur-Staaten zollbefreit, zudem werden technische Handelshemmnisse abgebaut, der Marktzugang für schweizerische Dienstleistungserbringer erleichtert, die Rechtssicherheit erhöht und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen generell gestärkt.Das WBF ist bestrebt, dass es so bald wie möglich in Kraft treten kann.

Bei der derzeit laufenden juristischen Überprüfung des Abkommens ist es aufgrund des Regierungswechsels in Argentinien und der parallelen Bereinigung der EU-Mercosur Texte zu Verzögerungen gekommen. Die Coronakrise hat den Prozess zusätzlich noch verlangsamt. Zudem zeigte sich während der juristischen Überprüfung der Texte, dass hinsichtlich einiger inhaltlicher Punkte unterschiedliche Interpretationen bestehen, die noch geklärt werden müssen.

Aufgrund der momentanen Reisebeschränkungen werden die ausstehenden Arbeiten so weit wie möglich via Videokonferenz und Email weitergeführt. Noch ist unklar, wann der Prozess abgeschlossen werden kann. Der Bundesrat wird nach Abschluss dieser Arbeiten Kenntnis der Texte nehmen, welche dann auch veröffentlicht werden. Erst danach kann das Abkommen unterzeichnet und der innerstaatliche Genehmigungsprozess lanciert werden.

Antwort des Bundesrates.