20.1072 · Dringliche Anfrage · 2020-12-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
1. Teilt der Bundesrat die Beurteilung der Situation, wonach das beste Mittel, um menschliches Leiden, wirtschaftlichen Schaden und die Überlastung des Pflegepersonals zu reduzieren, darin besteht, die Intensität der Epidemie zu abzuschwächen und dann ein Wiederaufflammen in grossem Ausmass zu verhindern?
2. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass die wirtschaftlichen Massnahmen bis zum Ende der Pandemie mit hoher Konstanz beschlossen werden müssen, um eine Stop-and-Go-Beschlussfassung zu vermeiden, den Wirtschaftsakteuren Planungssicherheit zu geben und so Unternehmensstrukturen, Arbeitsplätze und Einkommen zu erhalten?
3. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass es mit den Menschen, Unternehmen und Einrichtungen, die durch die Bekämpfung der Pandemie benachteiligt sind, viel Solidarität braucht, zumal sie mit ihrem Engagement den anderen Wirtschaftsakteuren ermöglichen, mehr oder weniger normal zu funktionieren?
4. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass zur Bekämpfung der derzeitigen Welle, aber auch um eine grosse 3. und 4. Welle zu vermeiden, eine entschlossenere, bei Bedarf mit frühzeitigen Massnahmen unterstützte Präventionspolitik erforderlich ist, mit der sich Ansteckungen verhindern lassen, um so das Risiko zu reduzieren, dass anschliessend drastische und wenig differenzierte Massnahmen erforderlich sind?
5. Ist der Bundesrat bereit, von den Kantonen eine Verstärkung des Contact Tracing zu verlangen?
6. Ist der Bundesrat der Meinung, dass es einen besseren Schutz des Pflegepersonals braucht, um die Risiken zu reduzieren, denen das Pflegepersonal selbst, die Patientinnen und Patienten und die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen ausgesetzt sind?
7. Wie können nach Ansicht des Bundesrats die Arbeits- und Lohnbedingungen des Pflegepersonals kurz- und mittelfristig verbessert werden? Wie gedenkt der Bundesrat dem Mangel an Pflegepersonal kurz-, mittel- und langfristig abzuhelfen?
8. Wie gedenkt der Bundesrat die Impfung zu organisieren und welche Strategien stehen zurzeit im Raum?
9. Wie gedenkt die Schweiz sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Verteilung des Impfstoffs für alle Länder gerecht ist und die Risikogruppen prioritär Zugang haben?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Ziel des Bundesrates besteht darin, die Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz zu schützen und die negativen gesundheitlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Epidemie, so weit als möglich, zu minimieren. Der Bundesrat ist der Meinung, dieses Ziel am besten dadurch zu erreichen, dass die Zahlen der Neuinfektionen, Hospitalisierungen und Todesfälle möglichst tief gehalten werden. Geeignete Massnahmen auf nationaler und kantonaler Ebene sollen das Infektionsgeschehen verlangsamen, weitere epidemische Wellen und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern wie auch die Menschen befähigen, sich selber zu schützen. Dabei ist sich der Bundesrat bewusst, dass gewisse Massnahmen in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben sowie in die persönlichen Freiheiten eingreifen. Der Bundesrat nimmt diese Aspekte bei der Entscheidungsfindung sehr ernst, und berücksichtigt, soweit als möglich und sinnvoll, die Anliegen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft.
2. und 3. Der Bundesrat hat im Frühjahr mittels Notrecht ein breites Dispositiv an Abfederungsmassnahmen eingesetzt. Darunter sind u.a. die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, der Corona-Erwerbsersatz sowie die branchenspezifischen Hilfen in den Bereichen Sport, Kultur und Medien. Diese Massnahmen wurden mit der Verabschiedung des Covid-19-Gesetzes (SR 818.102) in der Herbstsession verstetigt und stehen somit für die Fortdauer der Pandemie weiterhin zur Verfügung. Zusätzlich hat der Bundesrat am 1. Dezember 2020 die Covid-19-Härtefallverordnung (SR 951.262) in Kraft gesetzt, um besonders stark von der Pandemie betroffene Unternehmen gezielt unterstützen zu können. An seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 hat der Bundesrat entschieden, dass er das Härtefallprogramm um weitere 1500 Millionen Franken auf 2500 Millionen Franken aufzustocken möchte.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Einschränkungen für viele Unternehmen und Personen weiterhin einschneidend sind und zahlreiche Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Mit den zur Verfügung stehenden Massnahmen soll deshalb die Kaufkraft der von der Pandemie betroffenen Erwerbstätigen erhalten und die Existenz von grundsätzlich überlebensfähigen Unternehmen soweit möglich gesichert werden.
4. Die Umsetzung von auf die epidemiologische Lage zugeschnittenen Massnahmen ist eine grosse Herausforderung, welche die derzeitige Gesundheitskrise mit sich bringt. Für den Bundesrat ist klar, dass rechtzeitig ergriffene Präventionsmassnahmen nicht nur ermöglichen, die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen, sondern auch das Gesundheitssystem zu erhalten und gleichzeitig die Auswirkungen auf die persönlichen Freiheiten, das Funktionieren der Gesellschaft und die Wirtschaft zu begrenzen.
Bund und Kantone arbeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten eng zusammen, um die gegenwärtige Welle zu überwinden. Bei den vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen handelt es sich um nationale Basismassnahmen. Aktuell verschlechtert sich die epidemiologische Situation schweizweit, weshalb weitergehende Massnahmen geprüft werden. Die Kantone berücksichtigen die epidemiologische Situation vor Ort und ergreifen bei Bedarf weitergehende Massnahmen.
5. Der Bundesrat hat immer betont, wie wichtig ein funktionierendes Contact Tracing ist, um eine Ausweitung der Fallzahlen zu verhindern. Angesichts des exponentiellen Anstiegs der Covid-19-Fallzahlen war es nicht immer möglich, alle neuen Fälle und deren Kontakte einzeln zu kontaktieren. Die Tracing-Tätigkeit wurde jedoch nie ausgesetzt. Zudem haben manche Kantone mittlerweile einen Teil ihrer Prozesse automatisiert und zählen auf die Mitarbeit der positiv getesteten Personen bei der Benachrichtigung der Kontakte. Die Anpassung des Contact Tracing an die epidemiologische Lage ist sowohl für die Kantone als auch für den Bundesrat eine prioritäre Aufgabe.
6. Der Schutz des Pflegepersonals sowie der Patientinnen und Patienten ist für den Bundesrat seit jeher prioritär. Bei der ersten Welle wurden bedeutende Anstrengungen unternommen, um genügend Schutzmaterial zu beschaffen. Empfehlungen für die korrekte Verwendung dieses Materials wurden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfasst. Der Schutz besonders gefährdeter Personen, insbesondere der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, geniesst ebenfalls Priorität. In diesem Sinne hat das BAG in enger Zusammenarbeit mit Curaviva spezifische Empfehlungen herausgegeben. Da diese Einrichtungen besonders anfällig für Ausbrüche sind, werden derzeit neue spezifische Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle solcher Ereignisse ausgearbeitet. Diese sollen die Kantone dabei unterstützen, geeignete Massnahmen zu ergreifen.
Die Spitäler haben umfangreiche Massnahmen getroffen, um die Übertragung des Virus auf das Pflegepersonal einzudämmen. Die Erfahrung zeigt, dass sich Pflegende in der Regel in ihrem Privatleben und nicht bei der Betreuung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten anstecken. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass diese Anstrengungen fortgesetzt werden müssen.
7. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen aufgrund des Mangels an diplomierten Pflegefachkräften in allen Versorgungsbereichen, besonders aber im Langzeitpflegebereich, bewusst. Wie in der Antwort auf die Interpellation 18.3597 Marchand-Balet "Kümmert sich der Bundesrat um die Qualität der Pflege, und ist er bereit, das Pflegefachpersonal zu verstärken?" dargelegt, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen im Bildungsbereich ergriffen, um die Fachkräftesituation im Gesundheitswesen zu verbessern. Damit nicht nur genügend Pflegefachkräfte ausgebildet werden, sondern diese auch im Beruf verbleiben, erachtet der Bundesrat gute Arbeitsbedingungen - insbesondere auch die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie - als wichtige Voraussetzung zur Vermeidung frühzeitiger Berufsausstiege. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen liegt jedoch nicht in der Kompetenz des Bundes. Stattdessen sind hier insbesondere die Institutionen der Gesundheitsversorgung, die Kantone und die Sozialpartner aufgerufen, gemeinschaftlich Lösungen zu finden.
8. Für welche Bevölkerungsgruppen ein Covid-19 Impfstoff initial zugelassen und durch die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfohlen wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Dies hängt vom Umfang und Reifegrad der den Behörden vorgelegten klinischen Daten ab.
Es soll eine Risikogruppen-Impfstrategie angestrebt werden. Dabei sollen vier Zielgruppen die COVID-19-Impfung priorisiert erhalten:
a) Besonders gefährdete Personenb) Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personenc) Enge Kontakte von besonders gefährdeten Personen wie bspw. Haushaltsmitgliederd) Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit mit altersdurchmischten Bewohnern wie beispielsweise Behindertenheime
Nach der Impfung dieser Gruppen soll der Impfstoff erwachsenen Personen zur Verfügung stehen, die sich impfen lassen wollen. Die Impfstrategie wird laufend angepasst, da weiterhin wichtige Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe noch nicht verfügbar sind. Die Impfung wird kostenlos angeboten, um den Zugang für die gesamte Bevölkerung sicherzustellen.
9. Wie in der Interpellation 20.3283 Carobbio Guscetti "Diagnostische Tests, Medikamente, Impfstoffe und andere medizinische Güter, die für den weltweiten Kampf gegen das Coronavirus benötigt werden. Zugang und gerechte Verteilung " sowie der Interpellation 20.3196 Molina "Medizinische Technologien gegen Covid-19. Was unternimmt der Bundesrat, damit die Schweiz sowie alle Staaten Zugang zu künftigen Medikamenten und Impfstoffen haben?" festgehalten, engagiert sich die Schweiz für einen gleichberechtigten Zugang zu den Diagnose- und Therapiemöglichkeiten sowie den künftigen Impfstoffen gegen Covid-19. Dazu unterstützt sie namentlich mehrere internationale Organisationen, die am "Access to Covid-19 Tools-Accelerator" beteiligt sind (für Impfstoffe: GAVI, CEPI und WHO). Der prioritäre Zugang von Risikogruppen wurde in der Erarbeitung des WHO Allocation Framework berücksichtigt und ist im aktuellen Dokument festgehalten.
Antwort des Bundesrates.