20.1074 · Anfrage · 2020-12-09
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In seinen Antworten auf die Motion 20.3920 und das Postulat 20.3921, die von der SPK-N eingereicht wurden, schreibt der Bundesrat Folgendes: "Der Evaluationsbericht 2015-2019 zur Förderung der Mehrsprachigkeit vom 20.12.2019 weist aus, dass die Sollwerte zur Vertretung der Sprachgemeinschaften über alle Lohnklassen und Departemente insgesamt erreicht und Fortschritte erzielt worden sind."
Eine aufmerksame Lektüre des Berichts zur Förderung der Mehrsprachigkeit zeigt jedoch, dass es weniger rosig aussieht. Ab Lohnklasse 24 besteht ein grosses Ungleichgewicht, und gewisse Werte liegen unter den von der Sprachenverordnung (SpV) vorgesehenen Mindestzahlen für die Vertretung der Sprachgemeinschaften (S. 17-18 des Berichts):
"- Die Vertretung der Italienischsprachigen liegt innerhalb der Bandbreite nach SpV (2008: 6,7 Prozent; 2014: 6,9 Prozent; 2017: 7,1 Prozent; 2018: 6,6 Prozent im Schnitt über alle LK, ganze Bundesverwaltung): Zunahme von 4,4 auf 5,7 Prozent (Mindestwert nach SpV: 6,5 %) bei den Topkadern (LK 34 bis 38), eine gewisse Stabilität in den LK 30 bis 38 (von 4,2 auf 4,1 %) und eine leichte Zunahme von 4,8 auf 5 Prozent in den LK 24 bis 29;
- schwache Zunahme der Vertretung der Rätoromanen (von 0,3 auf 0,4 %), was leicht unter dem Mindestwert nach SpV liegt, während beim Topkader (LK 34 bis 38) ein Rückgang von 0,7 auf 0 Prozent zu verzeichnen ist."
Weiter wird festgehalten: "Dieses Gesamtergebnis ist den Anstrengungen der BK und eines Teils der Departemente und ihrer Verwaltungseinheiten zu verdanken: Dabei machen die Erfolge der einen die Mängel und den Rückstand der anderen wett. [...] Im EDI, dem EJPD, dem VBS, dem EFD und dem UVEK sind die italienisch- und rätoromanischen Sprachgemeinschaften in den LK 34 bis 38 überhaupt nicht vertreten. Diese Trends verdeutlichen, dass weiterhin eine negative Korrelation zwischen Lohn und Verantwortung einerseits und dem Anteil der Sprachminderheiten andererseits besteht."
Erkennt der Bundesrat angesichts dieser Ausführungen an,
- dass die Antworten auf die oben genannten Vorstösse nicht mit dem Bericht über die Mehrsprachigkeit übereinstimmen?
- dass die italienische und rätoromanische Sprachgemeinschaft in mehr als einem Departement untervertreten sind?
- dass der Anteil der Sprachminderheiten kleiner wird, je höher die Lohnklasse ist?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Aussagen im Mehrsprachigkeitsbericht und in den genannten parlamentarischen Vorstössen stimmen überein, es gibt keine Widersprüche. Die Aussagen in den genannten parlamentarischen Vorstössen beziehen sich auf die bundesweiten Werte, sie umfassen alle Lohnklassen und alle Departemente. Im Mehrsprachigkeitsbericht werden die Daten weiter detailliert. Deshalb ergeben sich je nach Auswertungstiefe andere Zahlen (Aufschlüsselung der Departemente, Lohnklassen). Das Gesamtbild bleibt jedoch unverändert.
Der Bundesrat stimmt mit der Feststellung überein, dass die italienisch- und rätoromanischen Sprachgemeinschaften in mehreren Departementen unterrepräsentiert sind. Dies wurde im Mehrsprachigkeitsbericht so ausgewiesen (vgl. insbesondere den Anhang 4 des Berichtes auf Seite 2).
Pauschale Aussagen zur Vertretung der Sprachminderheiten in den höheren Lohnklassen (LK) sind schwierig: Die Sprachgemeinschaften F, I und R entwickeln sich je unterschiedlich. Auch innerhalb der Departemente fällt das Bild insofern heterogen aus, dass beispielsweise eine Sprachgemeinschaft in einem Departement zunimmt, in einem anderen abnimmt. Über die ganze Bundesverwaltung betrachtet kann gesagt werden: Die Präsenz des Italienischen und des Rätoromanischen ist in den höheren Lohnklassen abnehmend. Der Anteil der Französischsprechenden steigt jedoch mit zunehmender Lohnklasse.
Antwort des Bundesrates.