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20.1077 · Anfrage · 2020-12-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Kehrichtverbrennungsanlagen produzieren eine beträchtliche Menge an CO2, Asche, Staub und Schlacken, die in Sondermülldeponien abgelagert oder in spezialisierten Anlagen im Ausland aufbereitet werden müssen. Von einer Tonne Abfall werden etwa 250 kg zu festen oder flüssigen Schlacken. Die anderen 750 kg werden über die Kamine mit dem Rauch ausgestossen, wodurch die Atmosphäre in eine Mülldeponie verwandelt wird.

Die Kehrichtverbrennung ist langfristig keine nachhaltige Lösung. Viele Länder bauen keine neuen Anlagen mehr (zum Beispiel die USA) oder prüfen eine Abkehr (zum Beispiel die Länder der Europäischen Union). Mit Zero Waste, immer effektiverem Recycling, Kreislaufwirtschaft, Kompostierung von organischen Abfällen, vorgezogenen Recyclinggebühren, Lenkungsabgaben und vielen anderen Optionen entstehen zahlreiche Alternativen. Diese werden Kehrichtverbrennungsanlagen vielleicht nicht gänzlich überflüssig machen, werden aber mit Sicherheit den Bedarf deutlich verringern.

Die Schweiz ist eines der europäischen Länder mit den meisten Kehrichtverbrennungsanlagen (eine Anlage pro 267 000 Einwohnerinnen und Einwohner, im Vergleich zu Frankreich mit einer Anlage pro 515 000 und Italien mit einer pro 1,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner). Von den 30 Schweizer Anlagen stehen einige am Ende ihrer Lebensdauer.

Daher frage ich den Bundesrat:

1. Gibt es eine Strategie für den Betrieb der Kehrichtverbrennungsanlagen, die in unserem Land noch im Einsatz stehen?

2. Wenn ja, wie lauten die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele und Prognosen?

3. Hat der Bundesrat bereits einen Plan für die Umstellung auf mögliche Alternativen zur Kehrichtverbrennung geprüft und näher ausgearbeitet? Solche Alternativen können unter anderem Zero Waste, Kompostierung sämtlicher organischer Abfälle, vorgezogene Recyclinggebühren, Lenkungsabgaben, Kreislaufwirtschaft oder grüne Wirtschaft sein.

4. Für wie lange erachtet es der Bundesrat angesichts der möglichen Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt als angebracht, mit der Kehrichtverbrennung weiterzumachen?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Der Betrieb der Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Gemäss den Artikeln 31-31a Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01) sind sie verpflichtet, mittels einer Abfallplanung den Bedarf an Abfallanlagen zu ermitteln und Überkapazitäten zu vermeiden. Dem Bund kommt nach dem Umweltschutzgesetz eine Vermittlerrolle zu.

2) Die Planung der KVA-Kapazitäten durch die Standortkantone erfolgt in der Regel in Form einer langfristigen rollenden Planung, dies mit einem Zeithorizont von 20 bis 30 Jahren. Trotz steigender Bevölkerungszahl hat sich die Menge an brennbaren Siedlungsabfällen in KVA in den letzten Jahren stabilisiert. Die Anzahl der KVA in der Schweiz soll gemäss dem heutigen Stand der Planung der Kantone bzw. der Einschätzung des Verbands der Betreiber Schweizerischer Abfallanlagen (VBSA) bis zum Jahr 2035 von 30 auf 26 Anlagen reduziert werden.

3) Die Abfallvermeidung hat höchste Priorität. Insbesondere ist auch die Reduktion der Menge an brennbaren Siedlungsabfällen ein wichtiges Ziel. Der EU Green Deal geht ebenfalls in diese Richtung. Dabei kommt der Schliessung von Stoffkreisläufen eine grosse Bedeutung zu (s. Bericht "Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz (Grüne Wirtschaft)" (BAFU, Juni 2020)).

Darüber hinaus unterstützt der Bund im Rahmen der Umwelttechnologieförderung (USG, Art. 49 Abs. 3) Massnahmen zur Förderung des Recyclings. Lösungen für die Zukunft haben die gesamte Produktions- und Lieferkette zu berücksichtigen und müssen etwa auch die Kreislauffähigkeit der Materialien und das Öko-Design adressieren. Der Bundesrat wird im Rahmen der Beantwortung verschiedener parlamentarischer Vorstösse (Postulate Bourgeois (20.3062), Munz (20.3090) und Clivaz Christophe (20.3727)) eine ganzheitliche Auslegeordnung vornehmen. Schliesslich sieht auch das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (20.433) "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" Handlungsbedarf.

4) Der Bundesrat erachtet die Abfallverbrennung gemäss dem Stand der Technik, wie sie in allen Schweizer KVA angewendet wird, als grundsätzlich umweltverträgliche Lösung. Alle Anlagen in der Schweiz verfügen über eine Rauchgasreinigung, Abwasserreinigungen und Behandlungsverfahren für Verbrennungsrückstände. Sie tragen daher nur noch marginal zur gesamten Umweltbelastung bei. Alle KVA nutzen die Verbrennungswärme für die Stromproduktion sowie die Wärmelieferung an Fernwärmenetze oder Industrieanlagen und substituieren somit fossile Energieträger. Für die nicht stofflich verwertbaren brennbaren Abfälle stellt die Abfallverbrennung gemäss dem Stand der Technik eine wesentlich umweltverträglichere Alternative dar als die umweltschädigende Deponierung unbehandelter Abfälle, wie sie im Ausland noch vielerorts praktiziert wird. Der Bundesrat erachtet daher einen Ausstieg aus der Abfallverbrennung zurzeit als nicht sinnvoll.

Antwort des Bundesrates.