20.3006 · Motion · 2020-01-24
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Unterhalt und die Weiterentwicklung des Gosteli-Archivs zur Geschichte der Frauenbewegung in der Schweiz auf der Grundlage von Artikel 15 FIFG sicherzustellen und diese Massnahmen in die BFI-Botschaft 2021-2024 zu integrieren.
Eine Minderheit (Keller Peter, Gafner, Gallati, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Pieren) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Da die Schweizer Frauen lange Zeit keine politischen Rechte besassen, kommt die Frauenbewegung in den öffentlichen Archiven nicht vor. Das Engagement der Frauen fand ausserhalb der offiziellen Politik und der staatlichen Verwaltungstätigkeit statt, und damit bis 1999 auch ausserhalb des Archivierungsauftrags des Bundesarchivs.
Um auch den Frauen eine Geschichte zu geben und ihr Wirken in der Geschichtsschreibung zu verankern, gründete die am 7. April 2017 99-jährig verstorbene Marthe Gosteli im Jahr 1982 ihre Stiftung und sicherte die einmaligen Unterlagen für die Zukunft.
Die Stiftung und das Archiv wurden seit ihrer Gründung finanziell unabhängig geführt. Das Stiftungsvermögen wird aber 2021 aufgebraucht sein. Die Finanzierung ist nicht gesichert, der Stiftung droht die Auflösung.
In seinem Postulatsbericht (Postulate 17.3329 Fiala, 17.3337 Bertschy, 17.3336 Graf, 17.3335 Leutenegger Oberholzer, 17.3330 Schmid-Federer) schlägt der Bundesrat u.a. vor, die Erhaltung und Weiterentwicklung des Archivs über Art. 15. FIFG (Beiträge an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung) subsidiär zu finanzieren. Die vorliegende Motion möchte diesen Weg beschreiten und den Bundesrat beauftragen, in der BFI-Botschaft 2021-2024 den Betrag von 4 Mio. für die Vierjahresperiode einzustellen.
Um die Gosteli-Stiftung als national bedeutungsvollen Gedächtnisorts für die Schweizer Frauengeschichte zu sichern und in eine für Bildung und Wissenschaft nachhaltig nutzbare Institution zu transformieren - ein entsprechendes Gesuch wurde beim SBFI eingereicht - sind gemäss aktueller Schätzung des Stitfungsrats finanzielle Mittel von jährlich total 2 Mio. Franken notwendig. Die subsidiäre Finanzierung wird über den Kanton Bern und Drittmittel sichergestellt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie in der Begründung erwähnt, hat die Gosteli-Stiftung beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ein Gesuch um einen Bundesbeitrag gemäss Artikel 15 (Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung) des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1) eingereicht.
Das Gesuch ist am 30. Juni 2019 eingegangen. Gemäss dem in Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung des WBF zur Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG-WBF; SR 420.111) beschriebenen Verfahren hat das SBFI den Schweizerischen Wissenschaftsrat (SWR) im Herbst 2019 beauftragt, alle für die Finanzierungsperiode 2021-2024 erhaltenen Gesuche zu prüfen. Der Schlussbericht des SWR wird dem SBFI Ende Juni 2020 vorliegen.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Prüfung durch den SWR und der finanziellen Mittel, die das Parlament mit der BFI-Botschaft gewährt, wird das WBF Ende 2020 auf Antrag des SBFI gemäss Artikel 12 Absatz 3 der V-FIFG-WBF entscheiden, welche Einrichtungen mit welchem Betrag unterstützt werden.
Angesichts des laufenden Prüfverfahrens kann sich der Bundesrat nicht zu einer Unterstützung der Gosteli-Stiftung äussern, ebenso wenig zum Beitrag, der dieser allenfalls gewährt wird.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.