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20.3010 · Motion · 2020-02-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt,

1. die unverzügliche Umsetzung der Aktionspläne Biodiversität, Bienengesundheit und Pflanzenschutzmittel sicherzustellen;

2. gestützt auf wissenschaftliche Studien umgehend festzulegen, welche Massnahmen zu treffen sind, um das Insektensterben kurz-, mittel- und langfristig in den Griff zu bekommen. In diesem Kontext sollen auch neue Produktionsmethoden der Landwirtschaft mitberücksichtigt werden;

3. unter Berücksichtigung des Berichts "Das Insektensterben stoppen - eine Auslegeordnung zuhanden der UREK-N" vom 19. August 2019, dem Parlament rasch ein umfassendes Paket mit notwendigen gesetzlichen Anpassungen sowie ambitionierten, überprüfbaren, terminierten Zielen und Massnahmen zu unterbreiten, zum Schutz und zur Förderung der Insekten in der Schweiz. Dies über alle relevanten Bereiche hinweg, inklusive Bereitstellung der notwendigen, zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen. Neben den im Bericht enthaltenen sind weitere Schritte namentlich zur Eindämmung der Lichtverschmutzung zu erwägen. Die dem Parlament in einem Paket vorgeschlagenen Massnahmen sind entsprechend ihrer Wirksamkeit und Praktikabilität zu gewichten und zu priorisieren;

4. dem Parlament eine Auslegeordnung über die schweizweite Verbreitung von Schadinsekten ohne natürliche Feinde und über mögliche Massnahmen zu unterbreiten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass Massnahmen gegen das Insektensterben nötig sind. Er hat bzw. wird diese Massnahmen und die dafür nötigen Mittel dem Parlament abgestimmt auf die jeweiligen Sektorpolitiken unterbreiten: Im Umweltbereich hat er mit der Botschaft zum Voranschlag 2020 die Verpflichtungskredite im Umweltbereich 2020-2024 ans Parlament verabschiedet und dabei u. a. für die Biodiversität zusätzliche Mittel beantragt. Anpassungen des Landwirtschaftsgesetzes zugunsten von Biodiversität und Insekten werden dem Parlament mit der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 unterbreitet. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob sich unter Berücksichtigung des Berichtes zuhanden der UREK-N und den von der Kommission geforderten weiteren Schritten zusätzlicher Handlungsbedarf ergibt.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.