Finanzielle Beteiligung des Bundes an den notwendigen Sanierungsmassnahmen zur einwandfreien Trinkwasserqualität
20.3022 · Motion · 2020-03-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlass auszuarbeiten, der die Mitfinanzierung des Bundes bei der Realisierung von Infrastrukturaufgaben zur Sicherstellung der einwandfreien Trinkwasserqualität gewährt, namentlich in Gebieten, die ihr Trinkwasser vollständig oder zu bedeutenden Teilen aus dem Grundwasser gewinnen.
Begründung
Trinkwasserfassungen, die sich aus Grundwasser speisen, stehen vielerorts in der Schweiz vor dem Problem, dass Grenzwerte von Schadstoffen überschritten werden. Das aktuelle Beispiel Chlorothalonil zeigt: Selbst wenn die Ausbringung eines schädlichen Mittels (in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in Grünanlagen, an Strassenböschungen usw.) verboten wird, ist damit zu rechnen, dass die ins Grundwasser durchgesickerten Metaboliten noch jahrzehntelang nachzuweisen sind.
Für die Trinkwasserversorgung zuständig sind die Gemeinden. Nutzen sie Grundwasser als Trinkwasser, muss dieses die Grenzwerte der Lebensmittelgesetzgebung (TBDV) einhalten. Bei Überschreitung der Grenzwerte haben sie nur die Wahl, eine Fassung zu schliessen, Aufbereitungsanlagen einzubauen (die aus verschiedenen Gründen ökologisch sehr fragwürdig sind) oder mit Wasserzufuhr aus unbelasteten Quellen den Schadstoffanteil im Mischwasser unter den Grenzwert zu drücken. Für die Zufuhr von unbelastetem Wasser braucht es oft neue Transportleitungen und Infrastrukturen. Der finanzielle Aufwand für die Trinkwasserversorger ist gross.
Angesichts dieser Ausgangslage verlangt die Motion, dass sich der Bund an den Kosten angemessen beteiligt. Diese Beteiligung rechtfertigt sich aus der Tatsache, dass der Bund Bewilligungsinstanz für Produkte wie z. B. Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist, deren Wirkstoffe und Metaboliten ins Grundwasser vordringen. Die Trinkwasserversorger haben in der Vergangenheit keine Fehler gemacht. Darum sollen sie die Sanierungsmassnahmen nicht allein finanzieren müssen. Andererseits soll der Bund seine Beteiligung davon abhängig machen können, dass die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung GSchV umgesetzt werden.
Es liegt nahe, einen Trinkwasserfonds einzurichten, analog beispielsweise dem VASA Altlasten-Fonds. Er müsste nach dem Verursacherprinzip gespiesen werden: Die Motionäre denken an einen Mix aus allgemeinen Bundesmitteln und einem neu zu erhebenden Zuschlag auf Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Ein weitreichender Umbau der Wasserversorgungsinfrastruktur würde zu zentralen Wasserversorgungen mit technischen und unter anderem energieintensiven Aufbereitungsanlagen führen. Anstelle neuer Transportleitungen und Infrastrukturen muss der Fokus auf den vorsorglichen Schutz des Grundwassers gelegt werden. Dazu gehört, dass der Zuströmbereich einer Trinkwasserfassung, also dort wo der Regen versickert und durch die Trinkwasserpumpen gefördert wird, bekannt und ausgeschieden ist.
Bisher wurden von den Kantonen jedoch erst wenige Zuströmbereiche ausgeschieden. Damit die Qualität des Grundwassers in der Schweiz langfristig garantiert werden kann, sind die Kantone angehalten, rasch möglichst die Zuströmbereiche auszuscheiden. Mit einer angepassten Nutzung der Zuströmbereiche können ein nachhaltiger Schutz der Wasserversorgung und eine gute Trinkwasserqualität garantiert werden.
Der Bundesrat beantragt daher die Ablehnung der Motion.
Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat, behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat folgende Änderung zu beantragen: "Der Bundesrat wird beauftragt, eine generelle kantonale Pflicht für die Ausscheidung der Zuströmbereiche einzuführen. Für diese Arbeiten soll eine Mit-Finanzierung der Verursacher geprüft werden".
Die vorliegende Stellungnahme des Bundesrates deckt sich mit jener zur Motion Fluri (20.3052) "Verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungsanlagen infolge strengerer Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel".
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.