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20.3049 · Interpellation · 2020-03-05

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Am 28. Februar 2020 hat der Bundesrat ausserordentliche Massnahmen beschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind mindestens bis zum 15. März verboten.

Diese Gesundheitsmassnahmen werden durch diese Interpellation nicht infrage gestellt. Sie haben jedoch teilweise weitreichende sozioökonomische Folgen für die Personen und Unternehmen, die von der Absage von Veranstaltungen direkt betroffen sind. Ich stelle die untenstehenden Fragen, um die Auswirkungen dieses Entscheids abschätzen zu können. Weiterhin werden die Informationen dabei helfen, Lösungen zu erarbeiten, damit die getroffenen Vorsichtsmassnahmen nicht zu einem Verlust von Arbeitsplätzen, zu Konkursen von Unternehmen oder zum Verschwinden gewisser Anlässe führen.

1. Wie viele Veranstaltungen und Anlässe sind in der Schweiz innerhalb des Zeitraums, für den die ausserordentlichen Massnahmen gelten, betroffen (da sie abgesagt wurden oder ohne Publikum stattfinden, z. B. Sportveranstaltungen)?

2. Wie hoch werden die durch diesen Entscheid verursachten Kosten eingeschätzt (aufgeteilt nach Erwerbszweigen)?

3. Kann es sein, dass aufgrund des Entscheids der Bundesrates Unternehmen Konkurs gehen, Arbeitsplätze abgebaut werden oder Veranstaltungen nicht mehr stattfinden? Falls ja, welche Massnahmen sind vorgesehen, um dies zu verhindern (z. B. Lockerung der Voraussetzungen für Kurzarbeit, Errichtung eines Entschädigungsfonds)?

4. Weshalb hat der Bundesrat beschlossen, den Betrieb an Bahnhöfen und Flughäfen sowie den Bahnverkehr nicht einzuschränken, obwohl an diesen Orten auch mehr als 1000 Personen zusammenkommen? Welche Massnahmen wurden getroffen, um die Risiken an diesen stark frequentierten Orten zu verringern?

Das Coronavirus wird ausserdem leider nicht das letzte Virus sein, von dem die Schweiz betroffen sein wird:

5. Welche Bilanz zieht der Bundesrat aus dieser Massnahme (Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen)?

6. Unternimmt der Bund bestimmte Schritte, um die Entwicklung eines Impfstoffs zu unterstützen? Wenn ja, welche?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Der Bundesrat hat die Massnahmen zum Schutze der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Coronavirus schrittweise verstärkt. Das Verbot vom 28. Februar von Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wurde am 13. März auf Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen ausgeweitet. Seit dem 20. März sind Ansammlungen von mehr als fünf Personen verboten.

Wie viele Veranstaltungen und Anlässe seit dem 28. Februar abgesagt oder verschoben wurden, lässt sich nicht beziffern. Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene erwartet die Expertengruppe des Bundes für Konjunkturprognosen im Rahmen ihrer ausserplanmässigen Aktualisierung der BIP-Prognose vom 23. April für das Jahr 2020 den stärksten Einbruch der Wirtschaftsaktivität seit 1975. Es ist folglich auch von massiven wirtschaftlichen Einbussen in den betroffenen Branchen auszugehen.

Der Bundesrat hat zahlreiche Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen ergriffen, von denen auch die Akteure aus dem Veranstaltungsbereich profitieren können. Dazu gehören u.a. Liquiditätshilfen für Unternehmen, Lockerungen und Ausweitungen im Bereich der ALV und der Kurzarbeit sowie Erwerbsersatz-Lösungen für Selbstständigerwerbende.

Aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen auf den Kultursektor beschloss der Bundesrat neben den Massnahmen zu Gunsten der Gesamtwirtschaft am 20. März 2020 auch spezifische Unterstützungsmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor. Die COVID-Verordnung Kultur (SR 442.15) war dabei bis am 20. Mai 2020 befristet. Die Geltungsdauer der Verordnung wurde in der Folge vom Bundesrat am 13. Mai 2020 bis zum 20. September verlängert.

Die beschlossenen Beschränkungen von Versammlungen und Veranstaltungen haben auch zur Absage oder Verschiebung einer Vielzahl von Sportanlässen im Leistungssport - inklusive der Wettkämpfe in den beiden Profiligen Fussball und Eishockey - sowie im Breitensport geführt. Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund am 20. März 2020 auch Begleitmassnahmen im Sportbereich beschlossen (COVID-19-Verordnung Sport; SR 415.021). Die Verordnung gilt bis zum 20. September 2020. Der Bundesrat hat am 13.5.2020 inhaltliche und finanzielle Eckwerte zu weiteren Begleitmassnahmen im Sport sowie zur Überführung der COVID-19-Verordnung Sport in ordentliches Recht beschlossen.

4. Der Bundesrat hat den Betrieb von Bahnhöfen nicht eingeschränkt, da sich Reisende an diesen Orten nur sehr kurz und selten nahe begegnen. Das ist zum Beispiel bei einem Konzert nicht der Fall.

Um zu vermeiden, dass es im öffentlichen Verkehr nicht zu vielen Ansteckungen kommt, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) in Zusammenarbeit mit dem Bundeamt für Gesundheit (BAG) ergänzend Empfehlungen für die Benutzung des Öffentlichen Verkehrs herausgegeben.

Reisende wurden aufgefordert, sich an Hygiene- und Distanzregeln zu halten. Ebenfalls sollte der Freizeitverkehr reduziert und das Reisen zu Stosszeiten vermieden werden. Hinzu kamen Massnahmen, wie beispielsweise die Empfehlung, von zu Hause aus zu arbeiten. In der Folge hat sich die Frequenz an den besagten Orten stark reduziert.

5. Es ist schwierig, die Wirkung einer Massnahme isoliert zu beurteilen. Ein Blick ins Ausland zeigt aber, dass Grossveranstaltungen die Verbreitung des Coronavirus nicht unbedeutend beeinflusst haben. Der Bundesrat ist daher überzeugt, dass dieses Verbot nicht unwesentlich dazu beigetragen hat, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Folglich hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. April entschieden, das entsprechende Verbot bis 31. August 2020 zu verlängern.

6. Ja, der Bund hat eine Arbeitsgruppe mit internen und externen Expertinnen und Experten eingesetzt, welche sich um die Versorgung der Bevölkerung mit einem Impfstoff kümmert. Dazu gehört auch die Frage der Unterstützung der Impfstoffproduktion in der Schweiz. Die notwendigen finanziellen Ressourcen wurden reserviert.

Antwort des Bundesrates.