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20.3081 · Interpellation · 2020-03-10

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen der Energiepolitik des Bundes hat die Bundesverwaltung ein umfangreiches Programm zur Sanierung der Gebäude verabschiedet, die ihr gehören oder die von ihr genutzt werden. Da der Energieverbrauch der Gebäude einer der zentralen Faktoren ist, die einen direkten Einfluss auf die Klimaerwärmung haben, sind eine schnelle Anpassung der Gebäudehüllen und der Wahl der Heiztechnik zwingend nötig, um die Ziele der Energiepolitik 2035 zu erreichen. Sehr wichtig ist auch die Wahl der anwendbaren Standards (Minergie, Minergie-P, HPE etc.). Ziel dieser Interpellation ist es, die Absichten des Bundesrats bezüglich dieses Themas zu erfahren.

Der Bundesrat hat kürzlich einen sehr spannenden Bericht über die Entwicklung seiner eigenen Energiesparpolitik (RUMBA) von 2006 bis 2016 veröffentlicht. Daraus geht das Bewusstsein der Bundesverwaltung für die Problematik hervor sowie die Bereitschaft, in diesem Bereich gute Arbeit zu leisten. Doch in einer Zeit, in der man vielerorts den Klimanotstand anerkannt hat, wäre es sinnvoll, wenn der Bundesrat schneller handeln und seine Ambitionen hochschrauben würde. Ich bitte den Bundesrat ausserdem, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung dieses Sanierungsprogramms für alle von der Bundesverwaltung genutzten Gebäude aus? Ist der Bundesrat bereit, diesen Prozess zu beschleunigen, indem er weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stellt (zum Beispiel die zwei zusätzlichen Zahlungen der Schweizerischen Nationalbank, ca. 1,3 Mrd. für 2020 und 2021)?

2. Wird der Standard HPE (steht für "haute performance énergétique", deutsch "hohe energetische Leistung"), der den Anforderungen der 2000-Watt-Gesellschaft entspricht, bei den neuen Bauten anstelle des Standards Minergie-P anwendbar sein? Falls nein, warum nicht?

3. Können Kantone, Gemeinden und Einzelpersonen ermutigt werden, mit der verstärkten Unterstützung des Bundes ebenfalls Gebäudesanierungen vorzunehmen, insbesondere im Rahmen des Gebäudeprogramms?

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1:

Mit seinem Beschluss vom 3. Juli 2019 zum "Klimapaket Bundesverwaltung" hat der Bundesrat der Bundesverwaltung ambitionierte Ziele hinsichtlich der Reduktion von Treibhausgasemissionen bis 2030 gesetzt. Diese Ziele fordern eine deutliche Beschleunigung in der Reduktion der Treibhausgasemissionen verglichen mit der Periode 2006 bis 2016. In den vorgegebenen Massnahmen beabsichtigt der Bundesrat die forcierte energetische Sanierung der Liegenschaften des Bundes in der Schweiz. Die Bau- und Liegenschaftsorgane erarbeiten bis Mitte 2020 ein Konzept zur Planung dieser Sanierungen. Der Bundesrat wird aufgrund dieses Konzeptes über die genaue Terminierung und die Finanzierung entscheiden.

Frage 2:

Die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes sind grundsätzlich frei, die für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele am besten geeigneten Gebäudestandards anzuwenden. In Bezug auf die energetischen Aspekte sind alle Standards, welche die Ziele der Energiestrategie 2050 erfüllen, anwendbar.

Das Bundesamt für Energie hat im Januar 2018 die "Vision des BFE für den Gebäudepark 2050" publiziert. Darin wurde die Gebäudelabel-Familie mit GEAK, MINERGIE, SNBS und 2000-Watt-Areal definiert. Diese vier Schweizer Standards wurden durch die Kantone und den Bund aufgebaut und werden von ihnen getragen. GEAK und MINERGIE stützen sich auf die Kantonalen Energiegesetze und die Schweizerischen SIA-Normen, SNBS und 2000-Watt-Areal auf die Schweizerischen SIA-Normen und die Schweizer Baukultur.

Daneben sollen keine weiteren Standards oder Labels aufgebaut, eingeführt oder unterstützt werden. Die Ressourcen werden damit haushälterisch eingesetzt.

Die MINERGIE-Standards sind zudem im Harmonisierten Fördermodell der Kantone verankert, welches die Grundlage für die finanzielle Förderung mit dem Gebäudeprogramm ist. HPE (haute performance énergétique) kann und soll MINERGIE-P deshalb nicht ersetzen.

Frage 3:

Mit den im harmonisierten Fördermodell der Kantone enthaltenen Massnahmen "M-16: Neubau/Ersatzneubau Minergie-P" und "M-12: Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat" können Kantone bereits heute im Rahmen vom Gebäudeprogramm Anreize zum Bau von Minergie-P und Minergie-A Gebäude geben. Förderberechtigt sind Wohngebäude, die sich im Eigentum von Privatpersonen, Unternehmungen sowie Gemeinden befinden. Nicht förderberechtigt sind öffentliche Bauten und Anlagen der Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantonsparlament über die Kreditvergabe (z. B. Investitionskredit) direkt beeinflussen kann.

Antwort des Bundesrates.