20.3088 · Interpellation · 2020-03-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Corona-Virus breitet sich weiter stark aus. Die Anzahl infizierter Personen und Todesfälle nimmt weltweit täglich zu. Die Schweiz hat nun bereits über 500 infizierte Patienten. Das BAG kommuniziert in dieser anspruchsvollen Situation besonnen. Die Verantwortlichen nehmen Fragen und Ängste der Bevölkerung auf, sie informieren regelmässig und vermeiden dabei, unnötig Panik zu schüren.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Schweiz ebenfalls adäquat auf die möglichen volkswirtschaftlichen Konsequenzen vorbereitet ist. Der Bundesrat wird darum ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche volkswirtschaftlichen und konjunkturellen Auswirkungen erwartet der Bund für die Schweizer Wirtschaft - insbesondere den Tourismus?
2. Gemäss Bund werden Betriebe sowie Sport- und Kulturvereine, die durch das am 28. Februar 2020 ausgesprochene Verbot der Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wirtschaftlichen Schaden erleiden nicht, bzw. nur in Härtefällen entschädigt. Was betrachtet der Bund in diesem Kontext als Härtefall?
3. Die aktuelle Krise zeigt deutlich auf, wie stark die Schweizer Wirtschaft z.B. im Bereich von Medikamenten und Medizinalgütern von anderen Ländern, speziell China und Indien, abhängig ist. Wir sind bereits heute mit Lieferengpässen bei verschiedenen Medikamenten und Impfstoffen konfrontiert. Wie wird der Bund dieser Abhängigkeit, nicht nur im Bereich der Medikamente und Medizinalgüter, für die Zukunft entgegentreten?
4. Viele Schweizer Betriebe sind gezwungen, auf Kurzarbeit zurückzugreifen. Wie sorgt der Bund für einen unbürokratischen Zugang zu Kurzarbeit für Schweizer Unternehmen (z.B. Wartefristen verkürzen, besseren Zugang für KMU oder Kostentragung zur Weiterbildung)?
5. Viele kleinere Betriebe sowie Sport und Kultur-Veranstaltungen sind bereits heute von Liquiditätsengpässen betroffen. Welche kurzfristigen, unbürokratischen Abhilfemassnahmen sieht der Bund hier vor? Ist der Bund bereit, staatliche Stellen anzuweisen, Zahlungsfristen für MWST und Sozialversicherungsbeiträge verzugszinsfrei aufzuschieben?
6. Wurden die Empfehlungen aus der Strategischen Führungsübung 2005 "Epidemie in der Schweiz" und der Sicherheitsverbundsübung 2014 "Grippe Pandemie und Strommangellage" umgesetzt, bzw. welche Erkenntnisse daraus werden im aktuellen Dispositiv betreffend Corona-Virus berücksichtigt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Expertengruppe des Bundes für Konjunkturprognosen analysiert die konjunkturelle Entwicklung in der Schweiz basierend auf Annahmen der Auslandkonjunktur sowie zur monetären Entwicklung. Sie erwartet für 2020 im Zuge der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus einen sehr starken Rückgang des BIP.Die Prognosen werden auf der Webseite des SECO publiziert (www.seco.admin.ch > Wirtschaftslage & Wirtschaftspolitik > Wirtschaftslage > Konjunkturprognose).
2. / 4. / 5. Der Bundesrat will der Wirtschaft schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen, um Liquiditätsschwierigkeiten zu mindern und einen drohenden starken Anstieg der Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat umfassende Massnahmen beschlossen, die darauf ausgerichtet sind, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern, Liquiditätsengpässe von Unternehmen zu überbrücken und Selbständige aufzufangen. So hat der Bundesrat die Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht. Auch richtet der Bund Erwerbsersatz aus für Arbeitnehmende, die in Quarantäne sind oder wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten können und für direkt und indirekt von den behördlichen Massnahmen betroffene Selbstständigerwerbende. Weiter erhalten betroffene Unternehmen Soforthilfe mit COVID-Überbrückungskrediten sowie einen verzugszinsfreien Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen. Ausserdem haben Unternehmen die Möglichkeit, die Zahlungsfristen im Steuerbereich zu erstrecken, ohne Verzugszins zahlen zu müssen. Die aktuelle Liste der Massnahmen kann hier konsultiert werden: www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html.
Auch im Kultur- und Sportbereich wurden Massnahmen ergriffen, um Konkurse zu verhindern und einschneidende finanziellen Folgen abzufedern.
Wir befinden uns mit der aktuellen Krise und der nicht vorhersehbaren Entwicklung in einem kontinuierlichen, evolutiven Prozess. Der Bundesrat analysiert die Situation laufend und wird bei Bedarf über weitere Massnahmen befinden.
3. Das Bundesamt für Gesundheit erarbeitet zurzeit mit anderen Bundesstellen einen Bericht zur Versorgungssicherheit der Schweiz mit Medikamenten und Impfstoffen. Der Bericht wird auch einen Katalog von möglichen Massnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation enthalten. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe (WBF, EDI und VBS) wird eine Priorisierung dieser Massnahmen vornehmen und die Zuständigkeiten und Umsetzungsschritte klären. Zu prüfen sein werden zum einen Massnahmen auf nationaler Ebene (etwa der Ausbau der Lagerhaltung, die Ausweitung der Pflichtlagerhaltung oder Erleichterungen bei der Zulassung und beim Import). Zum anderen sollen auch Lösungsansätze in anderen Ländern und die bestehenden und geplanten internationalen Initiativen untersucht werden.
6. Die Strategische Führungsübung SFU 05 hat grundlegend zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Krisenstäbe in der Bundesverwaltung beigetragen und den Grundstein gelegt für die am 2. Juli 2019 in Kraft gesetzten "Weisungen für das Krisenmanagement in der Bundesverwaltung", welche aktuell in der Corona Krise angewendet werden. Spezifisch wurde in der SFU 05 auch der Auftrag für ein elektronisches Führungs- und Informationssystem geschaffen, welches heutzutage die elektronische Lagedarstellung (ELD) darstellt, die von Bund und Kantonen zur Schaffung eines einheitlichen Lagebildes benutzt werden. Die Erkenntnisse und Empfehlungen aus der SFU 05 trugen ebenso massgeblich zur Weiterentwicklung des Epidemiengesetzes (EpG 818.101) bei, welches Grundlage der aktuellen Krisenbewältigung bildet.
Es bleibt ferner darauf hinzuweisen, dass auch die nachfolgenden SFUs (2009 Strommangellage, 2013 Cyberattacke und 2017 Terrorattacke) zur Stärkung der Krisenorganisation in der Bundesverwaltung beigetragen haben.
Ausserdem wurden sämtliche Empfehlungen aus der Sicherheitsverbundsübung SVU 14 betreffend dem Bundesstab Bevölkerungsschutz (BSTB) umgesetzt und werden aktuell angewendet. Insbesondere die ereignisspezifische Zusammensetzung des BSTB und die Nahtstellen zu den kantonalen Führungsstäben sind im Moment von Bedeutung und bewähren sich in der momentanen Phase.
Ebenfalls konnten die Empfehlungen zum Ressourcenmanagement Bund (ResMaB) abgeschlossen werden. Das ResMaB arbeitet aktuell als Teilstab im Einsatz- und Supportelement des BSTB.
Antwort des Bundesrates.