20.3092 · Motion · 2020-03-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, auf eine Änderung der Kriterien für die Ausrichtung von Beiträgen des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) hinzuwirken und die Anwendung der nationalen Guidelines zu stärken, damit Geschlechterunterschiede als Thema in die medizinische Lehre und Forschung aufgenommen werden.
Begründung
Aus historischen Gründen und weil es weniger aufwendig war, wurde Gesundheitsforschung an männlichen Körpern durchgeführt, und die Ergebnisse wurden auf weibliche Körper übertragen. Symptomatik und Prognose sind bei Frauen jedoch teilweise andere als bei Männern, und Frauen zeigen mitunter andere Reaktionen auf eine Behandlung als Männer. Bei gewissen Krankheiten wie Depressionen und Angststörungen oder Osteoporose wirkt sich die Nichtberücksichtigung von Geschlechterunterschieden zuungunsten der Männer aus.
Seit den 1990er-Jahren wird der Einbezug von Frauen und weiblichen Tieren in der Grundlagenforschung und der klinischen Forschung in Europa empfohlen, in den USA sogar vorgeschrieben. In der Schweiz beschränkt sich der SNF auf die Herausgabe von Empfehlungen betreffend Chancengleichheit und Vertretung der Frauen unter Forscherinnen und Forschern, nicht aber unter denjenigen, an denen die Forschung durchgeführt wird. Diese Praxis trägt nicht dazu bei, dass wir das Wissen über die Unterschiede und die Ähnlichkeiten zwischen Männern und Frauen weiterentwickeln und damit die festgestellten Ungleichheiten in der Verteilung von Krankheiten und Sterberaten reduzieren können. Kommt hinzu, dass es einer Verschwendung gleichkommt, wenn Forschungsprojekte ausschliesslich mit Männern durchgeführt werden, da die Ergebnisse nicht auf die Gesamtheit der Bevölkerung übertragbar sind.
Was die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten angeht, so wird die Gendermedizin in den neusten nationalen Guidelines zwar berücksichtigt, aber zu wenig. Sie muss sowohl in der Ausbildung an den Universitäten wie auch in der Weiterbildung (Facharzttitel in der klinischen Medizin) ausgebaut werden. Der Bundesrat soll daher auch mit der FMH das Gespräch suchen und darauf hinwirken, dass diese die Thematik rund um Geschlechterunterschiede und deren Auswirkungen auf die Gesundheit in alle ihre Aus- und Weiterbildungen aufnimmt; insbesondere soll sie das Thema auch bei FMH-Zertifizierungen berücksichtigen. In jede Facharzt-Weiterbildung muss ein Modul über die Auswirkungen des Geschlechts integriert werden.
In seiner Antwort auf die Motion Heim 19.3577 führt der Bundesrat aus, dass "die Kompetenz für die Umsetzung allfälliger Massnahmen [...] nicht beim Bund [liegt]". Deshalb ist die vorliegende Motion auf zwei spezifische Themen ausgerichtet: die Kriterien für die Ausrichtung von SNF-Beiträgen und die Curriculum-Guidelines. Der Bericht in Erfüllung des Postulats Fehlmann Rielle 19.3910 könnte als Grundlage für diese Arbeit dienen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat bereits in seinen Antworten auf die Motion Heim 19.3577, "Homo mensura. Der Mann, das Mass in Forschung und Medizin?", sowie auf das Postulat Fehlmann Rielle 19.3910, "Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten", dargelegt, dass es Hinweise gibt, dass in der Medizin geschlechterspezifischen Unterschieden nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Mit der beantragten Annahme des Postulats Fehlmann Rielle 19.3910 hat sich der Bundesrat bereit erklärt zu prüfen, inwiefern solche geschlechterspezifischen Unterschiede vorhanden sind, welche Auswirkungen sie haben und wie ihnen begegnet werden könnte. Der zu erstellende Bericht wird diesbezüglich Empfehlungen formulieren und als Grundlage für die Erarbeitung allfälliger Massnahmen dienen.
Im Rahmen der Beantwortung des Postulats Fehlmann Rielle 19.3910 werden auch die in der vorliegenden Motion angesprochenen Sachverhalte - namentlich die For-schungsförderung und die Ausbildung von Gesundheitspersonal - mitberücksichtigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.