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20.3120 · Postulat · 2020-03-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die einschränkenden Massnahmen in Bezug auf den Zugang zu Hypothekarkrediten für Private analysiert; dabei sollen namentlich folgende Aspekte beleuchtet werden: die Wirksamkeit der Massnahmen, die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger und die Anpassung der Massnahmen im Hinblick auf die Entwicklung der Marktbedingungen. Weiter wird er gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, auf diese Massnahmen ganz zu verzichten, sie zu beschränken oder sie durch andere, weniger belastende Massnahmen zu ersetzen.

Begründung

Laut Artikel 108 der Bundesverfassung ist der Bund verpflichtet, Massnahmen zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum durch Private zu ergreifen.

Vor gut zehn Jahren erliess die Finanzmarktaufsicht eine Reihe von Massnahmen, mit denen bis heute der Zugang zu Hypothekarkrediten und somit der Erwerb von Wohneigentum einschränkt werden. Ein Teil dieser Massnahmen kann oder konnte mit der Notwendigkeit erklärt werden zu verhindern, dass die Marktpreise unkontrolliert steigen oder sogar Immobilienblasen entstehen; doch scheint es nicht zwingend notwendig, all diese Massnahmen definitiv weiterzuführen.

Ich denke dabei beispielsweise an die Anforderung, dass mindestens 10 Prozent Eigenkapitel nötig sind, ohne zweite Säule, oder an die Solvenzregeln, die auf einem Hypothekarzins von 5 Prozent abstellen, der seit der Einführung des Referenzzinssatzes nie mehr erreicht wurde.

Falls es sich wegen des Vorsichtsprinzips als notwendig erweisen sollte, erhöhte Anforderungen für den Erwerb von Wohneigentum beizubehalten, sollten diese indes nicht als unüberwindbarer Hemmschuh für Privatpersonen ausgestaltet sein; namentlich junge Erwerbstätige, die objektiv gesehen ohne grosses Risikopotenzial Wohneigentum erwerben könnten, können heutzutage ihren Traum eines Eigenheims wegen realitätsfremder Einschränkungen nicht realisieren. Hingegen sind genau diese Personen gezwungen, zugunsten ihrer eigenen Pensionskasse für Wohnraum eine Miete zu zahlen, die deutlich über dem liegt, was sie für Wohneigentum bezahlen müssten. Der Bundesrat wird daher beauftragt, in einem Bericht die Auswirkungen der heutigen Massnahmen und die wünschenswerten Anpassungen zu prüfen, mit denen der Erwerb von Wohneigentum für Schweizerinnen und Schweizer erleichtert werden kann.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Auf dem Schweizer Hypothekar- und Immobilienmarkt haben sich in den letzten Jahren aufgrund des historisch tiefen Zinsniveaus Ungleichgewichte entwickelt. Die Preise für Wohneigentum stiegen weitaus stärker als die Einkommen. Erfahrungen zeigen, dass Krisen am Immobilienmarkt gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen und die Volkswirtschaft haben. Um diese Risiken zu verringern und die Finanzstabilität zu gewährleisten, wurden seit 2012 angebots- und nachfrageseitige Massnahmen eingeführt. Sie erfolgten unter Beachtung des in der Bundesverfassung verankerten Auftrags zur Wohneigentumsförderung.

Als nachfrageseitige Massnahmen verschärfte die Schweizerische Bankiervereinigung in den Jahren 2012 und 2014 die von der Finanzmarktaufsicht als Mindeststandard anerkannten Richtlinien zur Kreditvergabe. Die vom Postulanten angesprochenen Mindesteigenmittel des Kreditnehmers sind dabei ein wichtiges Element. Sie stellen sicher, dass eine gewisse Wertminderung der Immobilie aufgefangen werden kann, ohne dass der Kreditnehmer weitere Mittel einschiessen muss.

Die Tragbarkeitskriterien gewährleisten, dass Kreditnehmer auch langfristig und bei steigenden Zinsen oder Ausgaben in der Lage sind, ihre Kredite zu bedienen. Der bei der Berechnung der Tragbarkeit verwendete kalkulatorische Zinssatz reflektiert dabei ein konservatives Zinsniveau, bei dem der Kreditschuldner die Schuldenlast auch langfristig tragen kann. Die Definition des kalkulatorischen Zinssatzes liegt in der Kompetenz der Banken und ist nicht hoheitlich vorgeschrieben. Er wird individuell pro Bank festgelegt. Trotz der ergriffenen Massnahmen haben die Tragbarkeitsrisiken gemäss einer Erhebung der Schweizerischen Nationalbank in den letzten Jahren zugenommen.

Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen am Immobilienmarkt aufmerksam und würde auf eine Lockerung der Massnahmen zugunsten der Wohneigentumsförderung hinwirken, sofern dies angezeigt wäre. Im Zuge der COVID-19-Krise wurde der antizyklische Kapitalpuffer, der von Banken zusätzliche Eigenmittel für Hypothekarkredite verlangte, aufgehoben. Der Bundesrat ist jedoch überzeugt, dass die verbleibenden ergriffenen Massnahmen im derzeitigen makroökonomischen Umfeld angezeigt und zur Eindämmung der Risiken am Immobilien- und Finanzmarkt notwendig sind.

Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass ein Bericht über diese Massnahmen und den Zugang zu Hypothekarkrediten keinen Mehrwert bringen würde.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.