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20.3123 · Interpellation · 2020-03-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Interpellation Schneider Schüttel "19.3560 Branchenvereinbarungen zur Reduktion von Plastik" schreibt der Bundesrat, dass es bisher erst eine Branchenvereinbarung gibt (diejenige des Detailhandels zur Reduktion von Einweg-Plastiksäcken). In seiner Antwort auf das Postulat Romano "19.3765 Weniger Einwegplastik im Alltag: mögliche gesetzliche Änderungen" schreibt der Bundesrat des weiteren, dass er von der Branche freiwillige Massnahmen zur Reduktion von Einwegartikeln aus Kunststoffen erwartet.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie gross ist der Marktanteil des Detailhandels, welcher die Branchenvereinbarung zur Reduktion von Einweg-Plastiksäcken abdeckt?

2. Von welchen Branchen erwartet der Bundesrat Massnahmen zur Reduktion von Einwegartikeln aus Kunststoffen?

3. Welche Massnahmen (ausser Branchenvereinbarungen) erwartet der Bundesrat?

4. Bis wann erwartet der Bundesrat diese Massnahmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1)

Die Branchenvereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Einweg-Plastiksäcken ist eine Vereinbarung zwischen der Swiss Retail Federation und der Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz aus dem Jahr 2016. Damit ist eine hohe Marktabdeckung erreicht (z. B. im Food-Bereich über 90 Prozent), welche seit der Einführung der Kostenpflicht im Jahr 2017 zu einer Reduktion von 86 Prozent der in Umlauf gebrachten Einweg-Plastiksäcke geführt hat. Neu wurde die Branchenvereinbarung mit Umsetzungsfrist 1. Januar 2021 auf eine Kostenpflicht für alle Plastiksäcke (d. h. auch mehrfach verwendbare Plastiksäcke sowie Erweiterung auf den Non-Food-Bereich) erweitert.

Zu 2)

Die Massnahmen sollen diejenigen Branchen betreffen, die vor allem Einwegplastikartikel verkaufen. Dies sind insbesondere der Detailhandel, Tankstellen-Shops, Kioske, Take-Aways und Fastfood-Verkäufer.

Zu 3)

Primär geht es darum, den Verbrauch an Einwegplastik dort zu reduzieren, wo die Gefahr besteht, dass relevante Mengen davon in der Natur landen. Dies sind zum Beispiel Plastiksäcke, Wattestäbchen, Einweggeschirr und -besteck, Plastikbecher, Fast-Food-Verpackungen oder Zahnstocher aus Plastik. Der Eintrag in die Natur erfolgt zum einen direkt via Littering oder indirekt über falsch entsorgte Kunststoffe in den Grüngutsammlungen.

Folgende mögliche Massnahmen zusätzlich zu Branchenvereinbarungen sind denkbar: In einem ersten Schritt kann der Detailhandel freiwillig auf den Verkauf solcher Produkte verzichten. Meist stehen nämlich Alternativen aus Holz, Karton oder Papier zur Verfügung. In einem zweiten Schritt könnten Sensibilisierungsmassnahmen der Konsumentinnen und Konsumenten zum Zweck von generellen Verhaltensänderungen im Konsumbereich ergriffen werden. Wenn alle anderen, milderen Massnahmen nicht genügend wirksam sind, könnte der Bundesrat als letzter möglicher Schritt ein Verbot solcher Artikel erlassen (gestützt auf Artikel 30a des Umweltschutzgesetzes, SR 814.01).

Zu 4)

Einzelne Detailhändler haben bereits freiwillig verschiedene Kunststoffprodukte aus dem Sortiment genommen resp. ersetzt (z. B. nur noch Wattestäbchen mit Kartonröhrchen). Die Schadstoffanteile beim Gär- und Kompostsubstrat sowie der fortwährende Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt durch Littering zeigen, dass dies noch nicht ausreichend ist. Zudem finden sich noch immer viele kurzlebige Kunststoffprodukte in den Verkaufsregalen, die ersetzt werden könnten (vgl. Antwort zu Frage 3). Im Rahmen der Umsetzung der Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (18.3712) "Weniger Plastikmüll in Gewässern und Böden" wird das Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit den genannten Branchen Kontakt aufnehmen oder ist bereits in Kontakt. Gegenwärtig wird im Auftrag des BAFU durch eine externe Studie die Übertragbarkeit und die Umsetzungsmöglichkeiten der EU-Kunststoffstrategie in der Schweiz geprüft. Nach Vorliegen dieser Studie - voraussichtlich im Herbst 2020 - werden die Massnahmen konkretisiert und ein Zeitplan für die Umsetzung der Massnahmen aufgestellt - im Einklang mit der bereits laufenden Ausarbeitung des Berichts in Erfüllung verschiedener Postulate (bspw. 18.3196 Thorens Goumaz und 18.3496 Munz) im selben Themenbereich.

Antwort des Bundesrates.