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20.3128 · Motion · 2020-04-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung aufgrund der Ertragsausfälle infolge der Coronakrise finanziell zu unterstützen. Die Aufwendungen der Kantone für den Ausgleich der Ertragsausfälle werden vom Bund zu mindestens 33 Prozent abgegolten. Der Bund regelt die Voraussetzungen dazu in einer Verordnung. Diese Abgeltungen des Bundes sind nach Massgabe der innerkantonalen Aufgabenteilung zwischen Kantonen und Gemeinden aufzuteilen.

Begründung

Bund und Kantone haben im Zuge der Corona-Krise festgelegt, dass die Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung im Grundsatz offenbleiben müssen. Gleichzeitig wurden die Eltern angehalten, ihre Kinder nach Möglichkeit selbst zu betreuen. Daraus ergeben sich ungedeckte Kosten und somit Ertragsausfälle bei den Betreibern der Angebote in der Kinderbetreuung. Dies kann für Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung, Tagesfamilien und Spielgruppen existentielle Folgen haben. Die Corona-Krise darf nicht zur Folge haben, dass ein Teil der Versorgung im Bereich familienergänzende Kinderbetreuung wegbricht. Sie sind volkswirtschaftlich ein wichtiges Instrument für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Grundsätzlich sind Kantone und Gemeinden für die familienergänzende Kinderbetreuung zuständig. Die Corona bedingten Ertragsausfälle müssen darum von den Institutionen bei den Kantonen geltend gemacht werden. Wie die Kantone das innerkantonal mit den Gemeinden regeln, ist ihre Sache (innerkantonale Aufgabenteilung).

Der Bund hat mit seinen Beschlüssen zur Bewältigung der Coronakrise wesentlich Einfluss genommen auf die Situation der familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote. Es ist sachgerecht, wenn sich der Bund mit einem wesentlichen Beitrag an den Aufwendungen der Kantone beteiligt.

Viele Kantone, Städte und Gemeinden haben das Problem an die Hand genommen. Allerdings besteht nach wie vor eine grosse Unsicherheit über Ablauf, Zuständigkeiten und Finanzierung. Daher sind alle Staatsebenen gefordert.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat misst der familienergänzenden Kinderbetreuung eine hohe Bedeutung zu, insbesondere auch für die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Krise. Die primäre Zuständigkeit für die familienergänzende Kinderbetreuung liegt allerdings bei den Kantonen und Gemeinden. Es ist an ihnen, Massnahmen für die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in die Wege zu leiten, die geeignet sind, die in Folge der Corona-Krise entstandenen und entstehenden Schäden zu minimieren. Zudem ist die Frage, ob Elternbeiträge geschuldet sind, von der Ausgestaltung der Verträge zwischen den Eltern und der Betreuungsinstitution sowie den Entscheiden der Kantone oder Gemeinden abhängig.

Spielgruppen fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Sie zählen hingegen nicht zu den familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten. Sie dienen der sozialen Integration von Kindern und Eltern, und nicht der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Den Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung stehen - wie den anderen kleinen und mittleren Unternehmen - selbstverständlich auch jene Instrumente des Bundes zur Verfügung, mit denen die Folgen der Corona-Krise abgefedert werden sollen. Dazu gehören insbesondere die Kurzarbeitsentschädigungen (für öffentliche und private Institutionen) und die Möglichkeit der Liquiditätssicherung mittels durch den Bund verbürgte Überbrückungskredite (für private Institutionen). Zusätzliche Massnahmen für die finanzielle Unterstützung der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung aufgrund der Ertragsausfälle infolge der Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus sind deshalb nicht angezeigt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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