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Covid-19. Nothilfegelder für die privaten Radio- und Fernsehstationen in der Schweiz sofort ausschütten

20.3155 · Motion · 2020-04-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Gelder aus der Schwankungsreserve der Radio- und TV-Abgabe für Unterstützungsmassahmen aufgrund der COVID-Krise in der Höhe von 30 Mio. auszuschütten. Die Branche wird zur Ausarbeitung der Detailbestimmungen miteinbezogen. Der Bundesrat stellt bei Bedarf die nötigen gesetzlichen Grundlagen und die finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung.

Begründung

In Zeiten der Corona-Krise spielen die privaten Radio- und Fernsehstationen eine entscheidende Rolle bei der Nachrichtenvermittlung in den Regionen. Sie informieren und begleiten die Menschen und leisten damit einen unverzichtbaren demokratiepolitischen Beitrag zur Bewältigung der Krise.

Seit der Corona-Krise haben diese Veranstalter jedoch zwischen 60 Prozent und 95 Prozent ihrer Werbeeinnahmen verloren. Das bedeutet dieses Jahr einen Verlust von rund 65 Mio. CHF. Dabei bleiben die Programmkosten für ihre Service Public-Leistungen gleich oder steigen sogar. Da werberelevante Wirtschaftsbereiche (Gastronomie, Tourismus, Events, etc.) ihren Betrieb erst später aufnehmen dürfen, werden sich auch deren Werbeausgaben verzögern. Ein grosser Teil der Verluste wird nicht kompensiert werden.

Damit die Privatradios und -fernsehen weiter existieren und den geforderten Leistungsauftrag auch in dieser Corona-Krise erfüllen können, benötigen sie dringend Nothilfe-Gelder. Dabei beantragen sie keine Steuergelder. Die Nothilfe kann aus der schon vorhandenen Schwankungsreserve der Radio- und TV-Abgabe ausgeschüttet werden. Sie beträgt gemäss BAKOM derzeit rund 60 Mio. CHF. Es wäre stossend, wenn eine grosse Zahl privater elektronischer Medien wegen der Corona-Krise verschwinden würde, währenddessen hohe Reservesummen in der Kasse der Abgabeeinnahmen liegen. Die Unternehmen sind selbstverständlich einverstanden damit, dass die Ausschüttung an eine Rückzahlungspflicht gebunden wird, sollte ein Empfänger im Jahr 2020 ein positives Jahresergebnis erreichen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der privaten Radio- und Fernsehstationen und deren Leistungen gerade in den Zeiten der COVID-Krise. Der Bundesrat hat am 16. April 2020 beschlossen, eine einmalige Reserve für Planungsabweichungen zu bilden. Deren ausschliesslicher Zweck liegt im Auffangen von allfälligen ertragsmindernden Abweichungen bei den für die Tarifberechnung getroffenen Planungsannahmen (Entwicklung der Haushalte und Unternehmen, Adressdatenausfall, Debitorenverluste). Eine Zweckänderung ist nicht angezeigt.

In den Jahren 2019 und 2020 erwartete Überschüsse aus der Radio- und Fernsehabgabe hat der Bundesrat bei der Festlegung der Tarife ab 2021 bereits berücksichtigt und entsprechend die Tarife für die Haushaltabgabe von bisher 365 Franken auf 335 Franken ab dem Jahr 2021 gesenkt. Der Abgabenanteil der Unternehmen wurde ebenfalls insgesamt gesenkt. Müsste die Motion umgesetzt werden, würde die Gefahr bestehen, dass bei der nächsten Tarifüberprüfung die Radio- und Fernsehabgabe wieder erhöht werden müsste. Bei der Verteilung des Ertrags aus der Abgabe für Radio und Fernsehen für die Jahre 2021 und 2022 hat der Bundesrat die erwartete Marktentwicklung bereits berücksichtigt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wo immer möglich auf Notrecht verzichtet werden sollte, insbesondere sofern dieses direkt auf die Verfassung abgestützt wird. Er erachtet es als wichtig, behutsam zurück zur Normalität zu finden. Der Bundesrat hat zur Abfederung der Folgen des Coronavirus bereits zahlreiche Sofortmassnahmen verabschiedet, die auch den Medien zur Verfügung stehen, zum Beispiel zinslose oder zinsgünstige und durch den Bund verbürgte Kredite. Damit wird die kurzfristige Liquidität sichergestellt. Darüber hinaus hat das BAKOM bereits Vorauszahlungen auf die Radio- und Fernsehabgabe geleistet. Weitere Vorauszahlungen der Abgabeanteile werden im Moment vorbereitet.

Zudem hat der Bundesrat am 29. April 2020 die Botschaft zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien verabschiedet, in dem Unterstützungsmassnahmen für alle Mediengattungen vorgesehen sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.