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20.3186 · Interpellation · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hat der Bundesrat sichergestellt, dass im ihn beratenden Corona-Expertengremium sowohl Befürworter wie Gegner der vom Bund getroffenen Massnahmen mitwirken?

2. Auf welchen wissenschaftlich fundierten Annahmen basiert die Ansicht des Bundesrats, wonach es sich bei der gegenwärtigen Corona-Pandemie um eine signifikant bedrohlichere Krankheit handelt als bei Sars 2002/03, dessen Virus zur gleichen Gruppe wie Covid-19 gehört?

3. Auf welchen validen, evidenzbasierten Daten beruht die Annahme des Bundesrates, dass die gegenwärtige Corona-Pandemie eine aussergewöhnliche gesundheitliche Bedrohung darstelle?

4. Unter welchen Bedingungen wird das Coronavirus als Todesursache festgestellt und findet als solche Eingang in die Statistik?

5. Bei wie vielen Todesfällen, die mit Covid-19 in Zusammenhang gebracht werden, ist Covid 19 tatsächlich die einzige mögliche Todesursache?

6. Welche Tests werden derzeit angewandt, um eine Infektion mit Covid-19 festzustellen?

7. Von wem wurden diese Tests validiert und wer beurteilt, ob sie eine ausreichende Sensität und Spezifität für Covid-19 ausweisen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie COVID-19 ist die Schweiz mit enormen Herausforderungen im Gesundheitswesen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund haben der Krisenstab des Bundesrates zur Bewältigung der Corona Krise (KSBC), das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine wissenschaftliche Task Force einberufen. Diese - vom Präsidenten des Nationalen Forschungsrats des Schweizerischen Nationalfonds (SNF), Matthias Egger geleitete - "Swiss National COVID-19 Task Force" soll den Gesamtbundesrat, den Departementsvorsteher des EDI sowie die zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone beratend unterstützen. Dabei bestehen die Mitglieder der Task Force nicht aus institutionellen Vertretungen, sondern aus in relevanten Fachgebieten ausgewiesenen Expertinnen und Experten der schweizerischen Hochschul- und Forschungslandschaft.

Die in der Task Force mitwirkenden Expertinnen und Experten bilden kein stehendes Gremium, sondern können je nach Fragestellung jeweils ändern und neu hinzugezogen werden. Bei der einzubringenden Expertise geht es denn auch nicht um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, welche die vom Bund beschlossenen Massnahmen befürworten oder ablehnen, sondern um wissenschaftliche Expertise, die einbezogen wird, damit offene Fragen möglichst schnell angegangen und geklärt werden können.

2. und 3. Der Ursache der COVID-19-Pandemie liegt ein neuer Erreger, SARS-CoV-2, zugrunde. Viele Faktoren bezüglich diesem Erreger, einschliesslich des klinischen Krankheitsspektrums, seiner Schwere und Übertragbarkeit waren und sind bis heute nicht abschliessend bekannt. Diese Faktoren sind jedoch entscheidend, um evidenzbasierte Risikobewertungen durchführen zu können und angemessene und verhältnismässige Reaktionen der öffentlichen Gesundheit zu bestimmen. Der Bundesrat hat sich deshalb bei der Beurteilung, ob die COVID-19-Pandemie eine aussergewöhnliche gesundheitliche Bedrohung darstelle, nicht nur auf wissenschaftliche Studien und die epidemiologische Entwicklung der Fallzahlen in der Schweiz und im Ausland gestützt, sondern auch auf die Risikoeinschätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). So erhöhte am 28. Februar 2020 die WHO das Risiko für die Verbreitung und Auswirkungen von COVID-19 weltweit auf "sehr hoch". Am 11. März 2020 hat die WHO die Pandemie ausgerufen.

Am 12. März 2020 stufte das ECDC das Risiko einer weiteren Ausbreitung in Europa als "hoch" ein. Gleiches galt für eine mögliche Überlastung von Spitälern und Gesundheitseinrichtungen. Ebenfalls als hoch wurde das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs bei älteren Personen und bei Personen mit bestehenden Grunderkrankungen eingeschätzt - für die übrigen Bevölkerungsgruppen bestand ein moderates Risiko.

Basierend auf den Erfahrungen im Ausland und den Entwicklungen in der Schweiz und insbesondere im Tessin war davon auszugehen, dass die Fallzahlen in der Schweiz rasant zunehmen werden. Damit verbunden konnte die obgenannte Risikoanalyse des ECDC für die Schweiz übernommen werden und die nötigen Schritte mussten eingeleitet werden. Die Ausrufung der ausserordentlichen Lage am 16. März 2020 war notwendig, damit Bekämpfungsmassnahmen getroffen werden konnten, die im Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101) nicht vorgesehen waren.

4. Der jeweils zuständige Arzt entscheidet, ob als Todesursache COVID-19 angenommen werden kann oder nicht. Sofern dieser Fall laborbestätigt ist, wird er als COVID-19-Fall gemeldet. Aufgrund der beobachteten Zunahme der Übersterblichkeit bei älteren Personen in der Schweiz kann davon ausgegangen werden, dass die durch COVID-19 verursachten Todesfälle eher unter- als überschätzt werden.

5. Für die Beantwortung dieser Frage verfügen wir über keine entsprechenden Daten. Wir gehen aber davon aus, dass bei den gemeldeten Fällen die Todesursache tatsächlich COVID-19 ist.

6. Nur mit einem PCR-Test (Polymerase Chain Reaction oder Polymerase-Kettenreaktion) lässt sich das SARS-2-Coronavirus bei Personen nachweisen, die mit COVID-19 kompatible Symptome aufweisen (aktive Infektionsphase). Ausserdem werden Röntgenaufnahmen der Lunge gemacht. Damit kann man klinische Symptome in den Bronchien erkennen, aber nicht feststellen, welcher Erreger die beobachteten Symptome verursacht hat.

7. Die Laboratorien, die PCR-Tests durchführen, sind für die Validierung der von ihnen angebotenen Tests verantwortlich. Zur Vereinfachung der Validierung wurden den Laboratorien Positivkontrollen zur Verfügung gestellt, namentlich durch das Nationale Referenzzentrum für neu auftretende virale Infektionen (NAVI). Die in der Schweiz eingesetzten PCR-Tests sind sehr zuverlässig und weisen eine sehr hohe Spezifität und Sensitivität auf. Die Laboratorien, die diese Tests anbieten, werden von Swissmedic gemäss der Verordnung über mikrobiologische Laboratorien (SR 818.101.32) zugelassen. Die Laboratorien werden regelmässig von Inspektorinnen und Inspektoren von Swissmedic kontrolliert.

Antwort des Bundesrates.