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20.3193 · Motion · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die gesetzlichen Grundlagen werden so angepasst, dass der Bund Haushalte und Einzelpersonen mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Direktzahlung unterstützt, sofern deren Einkommen unter dem Niveau liegt, das zu Ergänzungsleistungen berechtigt. Die Einmalzahlung beträgt mindestens 1000 Franken pro Person. Andere Nothilfezahlungen des Bundes, namentlich die Nothilfe für Kulturschaffende, werden davon in Abzug gebracht.

Begründung

Die Coronakrise trifft Einzelpersonen, Familien und Haushalte in prekären finanziellen Situation besonders hart. Ihnen brechen oft substantielle Teile der Einnahmen weg, während sich die Ausgaben gleichzeitig erhöhen (zusätzlichen Ausgaben für Hygienemassnahmen, Gesundheit, Unterricht zu Hause, teureres Einkaufen). Diese Haushalte verfügen üblicherweise nicht über ein finanzielles Polster. Sie brauchen schnelle, unbürokratische Soforthilfe. Caritas schätzt, dass von einer solchen Massnahme etwa eine Million Personen profitieren würden, was einen Gesamtbetrag von einer Milliarde Franken entspricht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für Einzelpersonen und Haushalte abzufedern, hat der Bundesrat im März 2020 rasche und zielgerichtete Massnahmen ergriffen. Zum einen wurden in der Arbeitslosenversicherung verschiedene Ausweitungen und Vereinfachungen bei der Kurzarbeit vorgenommen. Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal zusätzliche 120 Taggelder. Zum anderen führte der Bundesrat die Corona-Erwerbsausfallentschädigung ein. Anfang Juli 2020 hat er die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate erweitert und die Corona-Erwerbsausfallentschädigung bis zum 16. September 2020 verlängert. Weiter hat der Bundesrat Soforthilfen für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt. Ein beachtlicher Teil der Schweizer Haushalte hat von dieser Unterstützung bereits profitiert. Bis Ende Juli 2020 wurden Kurzarbeitsentschädigungen für rund 1.9 Mio. Arbeitnehmende bewilligt und rund 172'000 Entschädigungen wegen coronabedingten Erwerbsausfällen ausbezahlt.

Wo diese Massnahmen nicht ausreichen, um Bedrohungen der materiellen Existenz abzuwenden, kommen Sozialleistungen von Kantonen und Gemeinden zum Tragen, die sich spezifisch an Menschen mit eingeschränkten finanziellen Mitteln richten. Dazu gehört insbesondere die Sozialhilfe. Dieses Vorgehen entspricht der föderalen Aufgabenteilung im System der sozialen Sicherheit der Schweiz, welches auch in der aktuellen Krisensituation zum Tragen kommt.

Die Ausrichtung einer einmaligen und pauschalen Direktzahlung des Bundes an Einzelpersonen und Haushalte in finanziell prekären Situationen stünde deshalb nicht nur quer zur föderalen Aufgabenteilung im System der sozialen Sicherheit, sondern sie wäre auch wenig effizient und nur bedingt wirksam. Die Direktzahlung würde unabhängig davon ausgerichtet, ob die Empfängerhaushalte wegen der Corona-Krise in eine prekäre finanzielle Lage geraten sind, ob sie bereits bestehende Sozialleistungen beziehen und wie gross ihr eigentlicher Unterstützungsbedarf ist. Schliesslich wäre eine solche Direktzahlung durch den Bund mit grossen Durchführungsschwierigkeiten verbunden: Der Bund verfügt über keine aktuellen Daten zur wirtschaftlichen Situation aller Haushalte in der Schweiz und wäre somit nicht in der Lage, innert nützlicher Frist die Anspruchsberechtigten zu bestimmen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.