20.3197 · Motion · 2020-05-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert im Nachgang der Corona-Krise das Konzept der Pflichtlagerhaltung zu überprüfen und den Produktkatalog und die Bedarfsabdeckung auszuweiten.
Begründung
Die Corona-Krise zeigt, dass das bisherige Konzept der Pflichtlagerhaltung offenbar generell gut funktioniert. Es ist jedoch insbesondere im Bereich der Medizinprodukte offensichtlich geworden, dass es umfassende Nachbesserungen braucht und der Katalog der obligatorischen Pflichtlagerprodukte und die Bedarfsabdeckung ausgeweitet werden müssen, um die Versorgungssicherheit und medizinische Versorgung in einer Krise sicherstellen zu können. Bei dieser Überprüfung sollen auch die Fragen gestellt werden, ob es eine breitere Diversifizierung braucht, um nicht zu stark von einzelnen Anbietern und Regionen abhängig zu sein (Multisourcing), und ob es auch neue eigene (strategische) Kapazitäten braucht bei der Produktion und Bereitstellung von gewissen Gütern. An der Grundstruktur der Organisation der Landesversorgung soll festgehalten werden und es darf auch kein Überschiessen geben. Das Konzept soll und darf weiterhin wirtschaftlich orientiert sein. Die Krise hat jedoch gezeigt, dass es hier eine bessere strategische Vorsorge braucht als bisher.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Es ist eine ständige Aufgabe der wirtschaftlichen Landesversorgung, die Angemessenheit der Pflichtlagerhaltung zu überprüfen und diese bei Bedarf an das sich ändernde Umfeld anzupassen. Im Bericht zur Vorratshaltung 2019 hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung die letzten Ergebnisse der in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Wirtschaftszweigen durchgeführten Überprüfung dargelegt. Es zeigt darin die Ausgestaltung der Pflichtlagerhaltung sowie die vorgesehene Entwicklung der einzelnen Produkte, Reichweiten und Mengen auf.
Die Covid-19-Pandemie macht eine erneute, breite Überprüfung der Vorratshaltung von lebenswichtigen Gütern nötig. Es wird insbesondere zu prüfen sein, inwiefern im Bereich der Medizinprodukte (OP-Masken, chirurgische Masken, Schutzbekleidung), Schutzausrüstungen (Atemschutzmasken) und der Biozide (Desinfektionsmittel bzw. dessen Grundstoffe) Handlungsbedarf besteht.
Die spezifischen auf eine Pandemie ausgerichteten Vorbereitungsmassnahmen - dazu gehört auch die Vorratshaltung im Bereich der Heilmittel (Arzneimittel, Medizinprodukte) und der persönlichen Schutzausrüstungen - werden im Influenza-Pandemieplan des Bundes abgebildet. Der Bundesrat wird die sich im Rahmen der Pandemieplanung neu ergebenden Bedürfnisse an die Vorratshaltung an Heilmitteln aufnehmen und soweit wie möglich mit den geeigneten Instrumenten umsetzen. Nicht in jedem Fall erweist sich die obligatorische Pflichtlagerhaltung als das am besten geeignete Instrument. Die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit an lebenswichtigen Gütern kann aber mit unterschiedlichen Mitteln gewährleistet werden. Dazu gehören neben der obligatorischen Pflichtlagerhaltung beispielsweise auch der Abschluss von Lagerhaltungsverträgen mit einzelnen Unternehmen auf freiwilliger Basis, die Verpflichtung von einzelnen Unternehmen zur Haltung von Mindestvorräten, eine Lagerhaltung des Bundes oder der Aufbau inländischer Produktionskapazitäten.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.