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Medikamente, Impfstoffe und medizinische Güter. Wie steht es um die Schweizer Versorgungssicherheit?

20.3212 · Interpellation · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die mangelnde Versorgungssicherheit mit Medikamenten, Impfstoffen sowie medizinischen Gütern, bzw. die enorme Abhängigkeit vom Ausland ist in der Schweiz in der Vergangenheit immer wieder zum Thema geworden und hat mit der Coronavirus-Pandemie noch dramatisch an Aktualität gewonnen. In diesem Zusammenhang lade ich den Bundesrat zur Beantwortung folgender Fragen ein:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Abhängigkeit der Schweiz von Einzelherstellern und von asiatischen Produktionsstätten im Bereich Impfstoffe und Wirkstoffen von wichtigen Generika und Off-Patent-Präparaten?

2. Welche Rolle spielt die Abhängigkeit von Einzel-Herstellern von Wirkstoffen, welche in ihren asiatischen Produktionsstätten Qualitätsmankos aufweisen?

3. Welche Bedeutung hat die zu geringe Vergütung oder die Kleinheit eines Marktes für den Rückzug von Produkten vom Markt?

4. Hat der Bundesrat Vorstellungen darüber, wie ein möglicher Hersteller von Wirkstoffen für Generika für den Produktionsstandort Schweiz interessiert werden könnte und wie die Herausforderung des kleinen Heimmarkts Schweiz zum Beispiel mit internationalen Abnahmeverträgen anzugehen wäre?

5. Welche Ansicht hat der Bundesrat über den Anschluss der Schweiz an eine internationale Einkaufsgemeinschaft für Impfstoffe?

6. Wie gedenkt der Bundesrat künftig zu gewährleisten, dass bei der Ankündigung einer Impfkampagne durch das BAG (Masern, Mumps, Röteln, 2018) oder FSME (Impfempfehlung gegen Zecken, 2019) der Impfstoff auch effektiv in genügender Menge in der Schweiz verfügbar und nicht nach wenigen Wochen nicht mehr erhältlich ist?

7. Warum kommt es vor, dass wichtige Impfstoffe, wie zum Beispiel ein Impfstoff gegen Gürtelrose von der EMA zugelassen ist, von Swissmedic jedoch nicht?

8. Wie reagiert der Bundesrat auf den Umstand, dass die Corona-Pandemie zu einer Nachfragesteigerung nach Pneumokokken-Impfungen führte und deshalb der Impfstoff für jene Menschen knapp wurde, denen eine solche Impfung ohnehin empfohlen wird: Menschen ab 65 sowie chronischen Asthmatikern und Menschen mit COPD?

9. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Vergütung von Impfungen ausreichend ist?

10. Wie stellt sich der Bundesrat zu einer landeseigenen Impfstoff-Entwicklung und Produktion?

11. Im Pandemieplan 2018 wird der Bevölkerung empfohlen, 50 Schutzmasken pro Person als Notvorrat zu halten. Wie kommt es, dass die Armeeapotheke nun 330 Mio. Schutzmasken für die Bevölkerung beschaffen muss?

12. Wie beurteilt der Bundesrat die Ausrüstung im Gesundheitswesen mit Schutzmasken der höchsten Schutzstufe (FFP2 und FFP3)?

13. Wie ist die Situation zu kommentieren, dass die Armeeapotheke mitten in der Corona-Pandemie neben Schutzmasken auch Einweghandschuhe, Handdesinfektionsmittel für Bevölkerung und Gesundheitswesen, OP-Schürzen, Schutzanzüge oder auch Beatmungsgeräte für über 2 Milliarden Schweizer Franken bestellen muss?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2./4. Die Konzentration der Produktion von Wirkstoffen und Medikamenten auf wenige asiatische Standorte hat vorwiegend ökonomische Gründe, deren Ursachen bei der globalisierten Wertschöpfungskette liegen. Der Ausfall eines Herstellers, sei es durch Produktionsstörungen oder einem Mangel an Rohstoffen und Vorläuferpräparaten, betrifft die gesamte nachgelagerte Produktions- und Vertriebskette. Das gleiche gilt für das Auftreten von Qualitätsproblemen, die jedoch nicht auf die asiatischen Unternehmen beschränkt sind, sondern auch in europäischen Betrieben auftreten. Die daraus resultierenden Versorgungsschwierigkeiten treffen nicht nur die Schweiz, sondern den weltweiten Medikamentenmarkt.

In seiner Antwort auf die Motion SGK-S 20.3166, "Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen", weist der Bundesrat auf einen Bericht hin, den das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen mit Swissmedic, dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und der Armeeapotheke bis Herbst 2020 verfasst. Dieser Bericht basiert auf einer Befragung der relevanten Akteure zu den Herausforderungen bei der Versorgung mit essentiellen Arzneimitteln und stellt die aktuelle Lage dar. Er beschreibt mögliche Stossrichtungen bei der Marktüberwachung, der Lagerhaltung und des Marktzugangs für die pharmazeutische Industrie. Weiter greift er die Frage einer Eigenbeschaffung/-herstellung essentieller Arzneimittel durch den Bund sowie die Zusammenarbeit im Rahmen von internationalen Initiativen auf.

3. Die Abklärungen der Verwaltung haben gezeigt, dass die Industrie die Marktattraktivität der Schweiz für Arzneimittel im internationalen Vergleich aufgrund der vergleichsweise kleinen Marktvolumina und eines höheren Preisniveaus gegenüber den Vergleichsländern insgesamt als durchschnittlich einschätzt. Bei Generika zeichnet sich die Schweiz durch höhere Preise, aber vergleichsweise kleine Volumina aus, weshalb es zu Marktrückzügen kommen kann. Bei Arzneimitteln der Spezialitätenliste achtet das BAG bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit auch auf die Versorgungssicherheit. Ist diese gefährdet, können Preiserhöhungen gewährt oder Preissenkungen ausgesetzt werden.

5. Zurzeit verfügt insbesondere die EU über einen Mechanismus zur gemeinsamen Beschaffung bei medizinischen Gegenmassnahmen, die eine gemeinsame Beschaffung von Impfstoffen ermöglicht. Dieser Mechanismus ist für EU- und EWR-Mitgliedstaaten vorgesehen. Der Bundesrat strebt den Abschluss eines Abkommens mit der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit an (GesA). Das GesA soll unter anderem den Anschluss der Schweiz an das EU-Dispositiv hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren wie Epidemien oder Pandemien sichern. Es wäre auch eine Grundlage für eine Teilnahme der Schweiz am gemeinsamen Beschaffungsmechanismus der EU. Die EU verknüpft den Abschluss des GesA jedoch mit dem institutionellen Abkommen (InstA).

6. Die Zulassungsinhaberinnen betroffener Impfstoffe werden jeweils vom BAG über anstehende Impfstrategieanpassungen informiert. Aus Verfahrens- bzw. Vertraulichkeitsgründen können diese Fristen teilweise auch kurz sein. Dies kann zu Versorgungsengpässen führen.

7. Für die Impfung gegen Gürtelrose steht in der Schweiz ein Impfstoff zur Verfügung. Damit können sich alle Personen ab 65 Jahren sowie Risikopersonen ab 50 Jahren impfen lassen. Ein gegenüber dem aktuell zugelassenen Impfstoff voraussichtlich wirksameres Präparat soll in den nächsten Jahren auch in der Schweiz zugelassen werden. Es obliegt ausschliesslich der Entscheidung der Herstellerfirma, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Zulassungsgesuch in der Schweiz eingereicht werden soll. Swissmedic kann eine potentielle Gesuchstellerin nicht von Amtes wegen zu einer Einreichung zwingen. Es kann durchaus vorkommen, dass für eine bestimmte Impfung nicht immer alle europaweit zugelassenen Impfstoffe in der Schweiz zugelassen sind, resp. erst später zugelassen werden.

8. Die Nachfrage nach Pneumokokkenimpfstoff hat kurzzeitig zugenommen, weil Medien fälschlicherweise behaupteten, dass damit schwere COVID-19-Pneumonien verhindert werden können. Das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben diese Fehlermeldung sofort nach Bekanntwerden richtiggestellt, sodass wieder genügend Impfstoff für diejenigen zur Verfügung steht, die gegen Pneumokokken geschützt sein müssen.

9. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Vergütung von Impfstoffen in der Schweiz angemessen ist. Impfstoffe, die von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden, sind in der Spezialitätenliste gelistet und müssen wie andere Arzneimittel wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Diese Aufnahmebedingungen werden vom BAG alle drei Jahre überprüft. Im Rahmen der letzten Überprüfung der Impfstoffe wurde bei 14 von 29 damals in der Spezialitätenliste aufgeführten Impfstoffen der Preis gesenkt. Die Überprüfung zeigte auch, dass bei mehr als der Hälfte der Impfstoffe die Preise in der Schweiz höher waren als die Preise in den neun vom BAG berücksichtigten Referenzländern.

10. Der Bundesrat hat letztmals im Rahmen seiner Stellungnahme zur Motion Heim 18.3058, "Bevölkerungsschutz. Sichere Versorgung der Schweiz mit Impfstoffen", darauf hingewiesen, dass in der Schweiz tätige Pharmafirmen trotz mehrmaligem Anfragen den Aufbau einer Produktionsstätte ablehnten. Es waren in der Schweiz bis zum Ausbruch der COVID-19-Pandemie nur noch wenige Nischenanbieter im Impfstoffgeschäft tätig. Die Forschung und Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen wird nun auch in der Schweiz betrieben. Ob und wann daraus eine Impfstoffproduktion in der Schweiz entstehen wird, kann der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Um die Versorgungssituation zu verbessern, hat der Bundesrat als Antwort auf dieselbe Motion entschieden, die Möglichkeit eines zentralen Einkaufs abzuklären. Ein zentraler Einkauf der wichtigsten Impfstoffe zu vorgängig festgelegten Lieferbedingungen könnte dazu führen, die Versorgungssituation in der Schweiz auch ohne einheimische Impfstoffindustrie zu verbessern.

11./12./13. Die Bedarfsträger sind selbst dafür verantwortlich, dass sie über genügend persönliches Schutzmaterial verfügen. Der Bund beschafft über die Armeeapotheke zusätzlich Schutzmaterial, um allfällige Versorgungslücken im Gesundheitswesen zu verhindern. Die Zuteilung erfolgt aufgrund einer Priorisierung der Schutzbedürfnisse und der Verfügbarkeit der Schutzmaterialien durch den Koordinierten Sanitätsdienst. Der Bund stellt keine Vollversorgung des Gesundheitswesens sicher, sondern nur eine subsidiäre Notversorgung.

Für die Eingabe des Nachtragskredits von CHF 2'102 Millionen für die Durchhaltefähigkeit bis zum Ende August 2020 musste auch ein Szenario "Maskentragpflicht für die gesamte Bevölkerung" berücksichtigt werden. Dafür wären für die Monate Mai bis Ende August rund 330 Millionen Hygienemasken nötig gewesen. FFP2- und FFP3-Masken sind derzeit auf dem Weltmarkt genügend vorhanden, so dass die Akteure im Gesundheitswesen ihren Bedarf grundsätzlich selber beschaffen können.

Antwort des Bundesrates.