20.3232 · Motion · 2020-05-04
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat ist aufgefordert, bei der Zuteilung der Ressourcen während der Gesundheits-, Wirtschafts- und Gesellschaftskrise bedingt durch Covid-19 jegliche Zahlung ans Ausland, unabhängig von deren Zweck, auszusetzen und alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Unterstützung der Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes zu verwenden.
Begründung
Seit Wochen fragen sich die Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen. Sie sehen nur zu gut, dass die Mittel des Bundes beschränkt sind und Gefahr besteht, dass den Einwohnerinnen und Einwohnern unseres Landes nicht genug zur Verfügung steht. In diesem Sinn sind sie zu Recht beunruhigt darüber, dass die Schweiz irgendwelche Zahlungen zu irgendwelchen Zwecken (Kohäsionsmilliarde, 400 Millionen für internationale Aktionen usw.) tätigen kann, ohne vorgängig auch nur das Überleben der Opfer der Krise sicherzustellen. Sie verstehen nicht, dass es einem in den Sinn kommen kann, irgendwelche Gelder ins Ausland zu überweisen oder Personen ins Land zu holen, von denen wir alle wissen, dass sie uns dauerhaft zur Last fallen werden.
Unter den ausserordentlichen Umständen, die wir zurzeit durchleben, und in einer Zeit, in der jedes Land versucht, die Interessen seiner Einwohnerinnen und Einwohner zu verteidigen, ist es unsere Pflicht, zuerst an die Schweizerinnen und Schweizer und an die Ausländerinnen und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel zu denken, also an die Interessen aller Personen: Schweizerinnen, Schweizer, Ausländerinnen, Ausländer, die regulär bei uns wohnen. Für sie, für unsere Bevölkerung müssen wir arbeiten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und zur Abfederung ihrer Folgen in der Schweiz sind umfassend: Das Parlament hat im Mai 2020 Kredite im Umfang von rund 57 Milliarden Franken zur Bewältigung der Covid-19-Krise in der Schweiz bewilligt.
Als stark vernetztes und exportorientiertes Land hat die Schweiz ein unmittelbares Interesse an einer weltweit nachhaltigen Eindämmung der Covid-19-Pandemie und einer raschen Erholung der Weltwirtschaft. Die Weltbank rechnet aufgrund der Pandemie mit rund 50 Millionen mehr Menschen in extremer Armut (d.h. mit weniger als 1,9 US-Dollar pro Tag). Ohne wirkungsvolle Massnahmen sind Unruhen, irreguläre Migration und Flucht zu erwarten.
Ein handlungsfähiges multilaterales System liegt somit im Interesse der Schweiz. Multilateral koordinierte Antworten fördern beispielsweise die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung von Heilmitteln gegen hochansteckende Krankheiten oder den Ausbau leistungsfähiger Gesundheitssysteme in Entwicklungsländern. Es gilt, zur Abfederung der gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Auswirkungen der Krise beizutragen und die notwendigen Grundvoraussetzungen für die Erholung, die Prävention künftiger Epidemien, die nachhaltige Entwicklung sowie die Förderung von Frieden und Menschenrechten zu unterstützen. Zudem kann die Schweiz dank langjähriger Zusammenarbeit mit betroffenen Staaten, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor die Menschen vor Ort gezielt unterstützen. Das Parlament hat über die entsprechenden Nachtragskredite in der Sommersession eine Beteiligung der Schweiz an den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Covid-19-Krise unterstützt. Die Hälfte dieser Beteiligung (200 Millionen Franken) wird jedoch in die Bundeskasse zurückfliessen, da es sich um ein Darlehen an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz handelt, das ab 2024 zurückzuzahlen ist.
Am 3. Dezember 2019 hat das Parlament den zweiten Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedsstaaten bewilligt, jedoch festgehalten, dass Verpflichtungen auf der Grundlage dieser Rahmenkredite nicht eingegangen werden können, "wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt" (BBI 2020 757 und 759). Mit dem Beitrag würden auch die Gesundheitssysteme in den Partnerländern gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen werden. Diese Investitionen in die Sicherheit, Stabilität und den Wohlstand in Europa liegen - gerade angesichts der grossen sozioökonomischen Auswirkungen der Krise - auch im Interesse der Schweiz.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.