20.3260 · Motion · 2020-05-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, für Massnahmen zugunsten der Erholung des Gesundheitspersonals, das während der Coronakrise an vorderster Front tätig ist, einen Spezialfonds zu äufnen. Dieser Fonds soll es den betroffenen Personen gestatten, wahlweise zwischen einem zusätzlichen Monatslohn oder einem Monat bezahltem Urlaub zu wählen.
Begründung
Krisenzeiten, zum Beispiel die Gesundheitskrise, die durch das Coronavirus ausgelöst wurde, zeigen auf, von welchen Berufsgattungen unsere Gesellschaft abhängig ist. Insbesondere das Gesundheitspersonal war in höchstem Masse durch zusätzliche Arbeitsstunden, fehlende Erholungszeiten, Druck und Stress, Unsicherheit und Besorgnis gefordert. Zusammen mit den Frauen und Männern aus dem Gesundheitswesen hat das übrige nichtmedizinische, aber nicht minder wichtige Spitalpersonal (Köchinnen und Köche, Reinigungspersonal, im Patiententransport und im Lager tätige Menschen, das technische Personal und das Unterstützungspersonal) dem Virus jeden Tag die Stirn geboten und mitgeholfen, dass die Schweiz die erste Pandemiewelle bewältigt hat.
Die Krise ist zwar nicht ausgestanden, aber wir wissen bereits, dass die beschriebenen Arbeitsbedingungen schwerwiegende Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit haben. Und teilweise ist die erwähnte Situation auf den Entscheid des Bundesrates zurückzuführen, durch die COVID-19-Verordnung 2 ab dem 13. März während 6 Monaten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zur Höchstarbeitszeit und zur Mindestruhezeit aufzuheben. Viele Menschen aus dem Gesundheitswesen verdienen eine Belohnung und ein Lob, und der Bund steht in der Verantwortung, hat er doch direkt zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen beigetragen;
Zum Ausgleich, und um den Menschen, die an vorderster Front tätig sind, zu zeigen, dass die Schweiz ihnen dankbar ist, aber auch, um zu verhindern, dass sich die Gesundheit all dieser unentbehrlichen Kräfte aus dem Gesundheitswesen verschlechtert, soll der Bundesrat zusammen mit den Kantonen und den Sozialpartnern Massnahmen zugunsten der Erholung des Gesundheitspersonals ausarbeiten. Diese Massnahmen sollen am Ende der Pandemie umgesetzt werden und dem Personal, das im Gesundheitswesen an vorderster Front tätig ist (Spitäler, Pflegeeinrichtungen, Alters- und Pflegeheime) in finanzieller Form, aber auch in Form von Erholungszeit, zugutekommen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt die enormen Anstrengungen, die das gesamte Personal der Gesundheitseinrichtungen während der COVID-19-Krise erbracht hat.
Der Bundesrat befasst sich seit langem mit den Pflegeberufen und hat in diesem Bereich bereits eine Reihe von Massnahmen ergriffen. Im Rahmen des Masterplans "Bildung Pflegeberufe" (Schlussbericht Masterplan Bildung Pflegeberufe, Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Heim 10.3127 und 10.3128 vom 16.03.2010 und der Motion Fraktion CVP/EVP/glp 11.3889 vom 29.09.2011, Januar 2016; www.sbfi.admin.ch > Bildung > Berufsbildungssteuerung und Berufsbildungspolitik > Abgeschlossene Projekte und Initiativen > Masterplan Bildung Pflegeberufe) und der Initiative zur Bekämpfung des Fachkräftemangels (Fachkräfteinitiative des EVD , die 2011 lanciert worden ist: www.seco.admin.ch > Arbeit > Fachkräftepolitik)hat er dafür gesorgt, dass die Ausbildungen in den Pflegeberufen den Bedürfnissen entsprechen. Im Bereich der Krankenversicherung hat er die Kompetenzen des Pflegepersonals gestärkt. Mit den zusätzlichen Bildungsförderungsmassnahmen, wie sie im indirekten Gegenentwurf zur Pflegeinitiative (parlamentarische Initiative 19.401 "Für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität") vorgesehen sind, unterstützt der Bundesrat eine nachhaltige Stärkung der Pflegeberufe.
Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass Vereinbarungen zu Arbeitsbedingungen, wie die Vergabe von Boni für besondere Leistungen in Form von Lohnzuschlägen oder bezahltem Urlaub, ausschliesslich Sache der Arbeitsvertragsparteien und der Sozialpartner sind. Das Parlament hat es stets abgelehnt, in diese Kompetenzen und in die Branchenautonomie einzugreifen. Sogar in der Ausnahmesituation, in der wir uns derzeit befinden, hält es der Bundesrat nicht für angebracht, von diesem Grundsatz abzuweichen. Die Schaffung eines Spezialfonds für das Gesundheits- und Krankenhauspersonal würde auch die Frage der Entschädigung für erlittene Schäden anderer Berufsgruppen (z.B. Haushaltshilfen, Restaurantbesitzer) aufwerfen, die von der COVID-19-Krise ebenfalls hart getroffen wurden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.