20.3298 · Interpellation · 2020-05-05
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
1. Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, um das Überleben von Sans-Papiers zu sichern - diese Menschen sind bei ihrer Arbeit als eine der ersten Personengruppen von der Covid-Krise betroffen, und sie haben kein Anrecht auf Sozialhilfe?
2. Müsste der Bundesrat nicht zumindest einen von den Kantonen kofinanzierten Fonds äufnen zur Unterstützung von Organisationen vor Ort, die Sans-Papiers beistehen (ähnlich dem Modell, das im Kanton Zürich im Rahmen eines "Sozialpakets" am vergangenen 9. April vorgestellt wurde)?
Begründung
Wegen des Ansturms von Menschen, die durch die Maschen des Sozialversicherungsnetzes gefallen sind oder die von den Leistungen, die ihnen von diesen Versicherungen gewährt werden, nicht leben können, sind alle niederschwelligen Sozialangebote zurzeit an den Rand ihrer Kapazitäten gelangt. In der Gestalt der Sans-Papiers ist aber ein ganzes Segment unserer Gesellschaft gänzlich von staatlichen Leistungen ausgeschlossen. Sans-Papiers sind vorwiegend in der Hauswirtschaft tätig, in der Gastronomie oder auf Baustellen, allesamt Arbeitsbereiche, die von der Coronakrise besonders stark betroffen sind. Wegen ihres Status haben Sans-Papiers aber kein Anrecht auf Sozialhilfe. Heute sind es vor allem Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen, welche die Hilfe für die Ärmsten, die durch die Maschen des Sozialversicherungsnetzes fallen, organisieren. Der Kanton Zürich hat auf diese Situation reagiert und einen Fonds zur Unterstützung von Sans-Papiers geäufnet, der solche Organisationen einbindet. Der Bundesrat könnte die Äufnung eines solchen Fonds ins Auge fassen; er könnte durch die Kantone kofinanziert werden und die gesamte Schweiz abdecken, leben doch in allen Kantonen Sans-Papiers.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, sind grundsätzlich verpflichtet, unser Land zu verlassen. Die Kantone sind für den Vollzug ihrer Wegweisung zuständig. Ist der Wegweisungsvollzug nicht möglich, wie dies etwa während der Corona-Krise der Fall war, können diese Personen Nothilfe gemäss Bundesverfassung beanspruchen (Art. 12 BV; SR 101). Diese gewährleistet ihnen einen Anspruch auf Hilfe und Betreuung sowie die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Für die Gewährleistung der Nothilfe sind die Kantone zuständig. Dabei werden eine Unterkunft, Nahrung, Kleidung und die medizinische Notfallversorgung bereitgestellt.
Was insbesondere die medizinische Versorgung betrifft, sind auch Sans-Papiers verpflichtet, sich gegen Krankheit zu versichern (BGE 129 V 77). Sie können entsprechend medizinische Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) beanspruchen. Sie können auch eine Prämienverbilligung gemäss den kantonalen Gesetzesbestimmungen beantragen (Art. 65 Abs. 1 KGV). Der oben erwähnte Zugang zu medizinischer Nothilfe hängt hingegen nicht von einer Krankversicherung ab. Je nach Kanton können Sans-Papiers deshalb Zugang zu spezifischen Gesundheitseinrichtungen haben. Zudem sieht das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.2) die Möglichkeit einer Härtefallbewilligung vor, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Der besonderen Lage aufgrund der Pandemie kann bei der Prüfung eines allfälligen Gesuchs Rechnung getragen werden.
2. Für den Wegweisungsvollzug und die Gewährung von Nothilfe sind in erster Linie die Kantone zuständig. Deshalb sieht der Bundesrat keinen Bedarf zur Äufnung eines Fonds. Im Übrigen würde dies der Politik des Bundesrats zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und des illegalen Aufenthalts zuwiderlaufen. Der Bundesrat wird in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (18.3381) "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers" insbesondere die Versicherungspflichten von Personen mit rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz und mögliche Lösungsansätze darstellen.
Antwort des Bundesrates.