20.3340 · Interpellation · 2020-05-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Für die darstellenden Künste ist die Corona-Krise eine grosse Herausforderung. Theater, Konzertsäle und Kinos mit ihren engen Sitzverhältnissen bieten sich für eine rasche Öffnung nicht an. Auch kleinere Museen haben ein Problem, weil nicht klar ist, wie das Besucherinnen und Besucher effektiv geschützt werden können, weil noch nicht bekannt ist, wie gross die Gefährdung in geschlossenen Räumen und in Gruppen ist. Kulturinteressierte, die einer Risikogruppe angehören, werden wohl noch länger kulturellen Veranstaltungen fernbleiben. Dieses Fernbleiben relevanter Publikumsgruppen hat nicht unerhebliche Einbussen der Einnahmen für Produzentinnen, Veranstalter aber auch für Künstlerinnen und Künstler zur Folge. Kinos und Konzertsäle beginnen aktuell mit ersten Planungsmassnahmen, um die Teilhabe auch für diese gefährdeten Publikumsgruppen zu ermöglichen. Diese reichen von zusätzlichen oder neuartigen Streamings bis hin zu
Auslagerungen der Vorstellungen und Veranstaltungen in den Aussenraum. Dies geschieht auch, um den Handlungsachsen der Kulturbotschaft des Bundesrates (Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Innovation) gerecht zu werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die kulturelle Teilhabe für die gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen und sicherzustellen?
2. Wer ist verantwortlich für die Planung, Umsetzung und Kontrolle der Barrierefreiheit und die uneingeschränkte kulturelle Teilhabe dieser gefährdeten Publikumsgruppen (bei Theatervorstellungen, Filmpremieren, Kinovorführungen und Museumsbesuchen)?
3. Ist geplant, die Mehrkosten für die Initiativen, die von den Produzentinnen und Produzenten selber vorgenommen werden, um die Teilhabe dieser Publikumsgruppen sicherzustellen, zu entschädigen?
4. Wie sind die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen für diese Spezialmassnahmen geregelt, die erwähnte Teilhabe sicherzustellen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Kultursektor ist von der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) und den behördlichen Massnahmen zu dessen Eindämmung in der Tat stark betroffen. Kulturveranstaltungen mussten abgesagt oder verschoben werden, zahlreiche Kulturunternehmen haben ihren Betrieb bis auf Weiteres einstellen müssen und kämpfen mit existentiellen Schwierigkeiten.
Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 20. März 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket im Umfang von 280 Millionen Franken beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus abzufedern. Mit dem Massnahmenpaket will der Bundesrat eine dauerhafte Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft verhindern und die kulturelle Vielfalt der Schweiz erhalten. Am 13. Mai 2020 hat der Bundesrat entschieden, die Geltungsdauer der entsprechenden Verordnung (COVID-Verordnung Kultur, SR 442.15) um vier Monate bis zum 20. September 2020 zu verlängern.
Die Konsequenzen der Pandemie haben die Bedeutung der Kultur für das gesellschaftliche Leben in Erinnerung gerufen und das Bedürfnis der Bevölkerung an kultureller Teilhabe verstärkt. Mit Schutzkonzepten und innovativen Formaten der Vermittlung können Kulturinstitutionen sicherstellen, dass auch besonders gefährdete Gruppen weiterhin am kulturellen Leben teilnehmen können.
Zu den Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
1. Die Stärkung der Teilhabe der Bevölkerung am kulturellen Leben erfolgt im Rahmen der ordentlichen Kulturförderung von Bund, Kantonen, Städte und Gemeinden. Der Bund kann gestützt auf Artikel 9a des Kulturförderungsgesetzes (KFG; SR 442.1) entsprechende Vorhaben unterstützen. Der Bundesrat plant darüber hinaus keine besonderen Massnahmen, um die kulturelle Teilhabe der durch das Coronavirus besonders gefährdeten Personen sicherzustellen.
2. Kulturelle Einrichtungen und Organisatoren von Kulturveranstaltungen müssen gewährleisten, dass das Übertragungsrisiko für Besucherinnen und Besucher, sowie die im Betrieb oder im Rahmen der Veranstaltung tätigen Personen minimiert wird. Verantwortlich für die Erstellung und Einhaltung eines entsprechenden Schutzkonzepts ist jeder einzelne Betrieb.
3. Eine finanzielle Entschädigung für die Erstellung von Schutzkonzepten oder deren Umsetzung im Kulturbetrieb ist nicht vorgesehen.
4. Die geltende Kompetenzverteilung im Kulturbereich wird durch COVID-19 nicht tangiert. Für die Kulturförderung im Allgemeinen und die Förderung der kulturellen Teilhabe im Besonderen sind in erster Linie die Kantone bzw. deren Städte und Gemeinden zuständig.
Antwort des Bundesrates.