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20.3346 · Interpellation · 2020-05-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit dem 1. Januar 2017 ist in der ganzen Schweiz ein Treffsicherheitsnachweis (TSN) für die Ausübung der Jagd obligatorisch. Die Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (JFK) hat dazu den Standard vorgelegt und schreibt: 'Die sichere Handhabung der Waffe und eine gute Treffsicherheit sind unverzichtbare Bestandteile einer verantwortungsbewussten Jagd. Die Treffsicherheit ist aus Gründen des Tierschutzes, der Sicherheit, der Wildbretgewinnung und nicht zuletzt aufgrund einer effizienten Jagd als Grundhandwerk der Jägerinnen und Jäger von herausragender Bedeutung. Regelmässiges Schiesstraining und der überprüfbare Nachweis der Treffsicherheit sollten daher für jeden Jäger und für jede Jägerin zur Selbstverständlichkeit gehören'.

Wegen der Corona-Situation sind die Schiessstände schweizweit bis auf weiteres geschlossen. Offensichtlich reagieren die kantonalen Jagdverwaltungen darauf sehr unterschiedlich. Einige Kantone verlängern abgelaufene Schiessausweise automatisch bis zum 30. September 2020, andere verlangen eine Erneuerung des TSN innerhalb von zwei Monaten nach Aufhebung der Corona-Auflagen und wieder andere verzichten vollständig auf eine Erneuerungspflicht dieses Nachweises in diesem Jahr.

Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass es in der jetzigen Situation sicherer für Mensch und Tier wäre, wenn Jägerinnen und Jäger mit abgelaufenem TSN von der Jagd ausgeschlossen würden?

2. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlich geforderte und überprüfte Treffsicherheit gesamtschweizerisch eingehalten werden kann und es nicht zu vermehrtem Tierleid durch Fehlschüsse kommt?

3. Sollten alle Jagenden zur Jagd zugelassen werden, also auch solche ohne TSN, wie steht der Bundesrat dazu, eine nationale Fehlschussstatistik einzuführen und diese Erhebungen und Analysen in der jährlich erscheinenden eidgenössischen Jagdstatistik zu veröffentlichen? Die verschiedenen Massnahmen zur Verbesserung der Jagd und zur Verminderung der Fehlschüsse könnten so bewertet werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1)

Gemäss Artikel 2 Absatz 2bis Buchstabe a der Eidgenössischen Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung; JSV; SR 922.1) regeln die Kantone den periodischen Nachweis der Treffsicherheit als Voraussetzung für die Jagdberechtigung. Dabei verlangen die meisten Kantone heute von den Jägerinnen und Jägern einen jährlichen Treffsicherheitsnachweis. Eine mehrjährige Periodizität ist rechtlich ebenfalls möglich. Im laufenden Jahr wurden die Jagdschiessstände wegen der Corona-Pandemie Mitte März geschlossen. In gewissen Kantonen hat das Jagdjahr am 1. Mai begonnen. Deshalb versteht der Bundesrat den Entscheid dieser Kantone, die Gültigkeit des Treffsicherheitsnachweises vom letzten Jahr zu verlängern. Überdies üben viele Jägerinnen und Jäger ihre Schiessfertigkeit das ganze Jahr über regelmässig auf Schiessständen. Der Ausschluss von Jägerinnen und Jägern vom Jagdjahr 2020-2021, denen es während der letzten Monate nicht möglich war einen Treffsicherheitsnachweis zu erbringen, erachtet der Bundesrat in dieser speziellen Situation als unverhältnismässig.

Zu 2)

Der Vollzug des Jagdrechts ist Sache der Kantone. Gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz; JSG; SR 922.0) sorgen sie für eine wirkungsvolle Aufsicht.

Zu 3)

Die Einführung einer nationalen Fehlschussstatistik, eingegliedert in die eidgenössische Jagdstatistik, wurde anlässlich der Debatte über die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes 2019 vom Bundesparlament abgelehnt. Der Bundesrat respektiert den Entscheid des Parlaments.

Antwort des Bundesrates.