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20.3357 · Motion · 2020-05-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich beauftrage den Bundesrat, eine ausserordentliche finanzielle Unterstützung bereitzustellen für die Deklassierung von AOC-Wein zu Tafelwein oder tieferen Klassen wie Wein für die Destillation und für die Verwendung in Fondues. Zusätzlich müssen die Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer Klimareserve durch die Kantone geschaffen werden. Damit soll die Weinbranche am Leben erhalten und die wegen der aktuellen Krise entstandenen Lagerbestände abgebaut werden. Auch soll verhindert werden, dass es nochmals zu einer solchen Situation kommt, und sichergestellt werden, dass die Branche für die Zukunft gerüstet ist.

Begründung

Die ausserordentliche Lage, in der sich die Schweiz wegen dem Coronavirus befindet, ist Ursache schwerwiegender Probleme. Das gilt auch für die Weinbranche, den zweifellos am stärksten betroffenen Landwirtschaftssektor. Die Mitte März 2020 beschlossenen Massnahmen haben zur Schliessung der für die Weinbranche wichtigsten Verkaufskanäle und somit zu einem fast vollständigen Wegfall des Direktverkaufs geführt. Die Weinbranche befindet sich daher in einer noch nie dagewesenen Krisensituation. Schätzungen gehen von einem Rückgang des Verkaufs um 40 Prozent aus. Der Markt wird ohne Touristinnen und Touristen aus dem Ausland und angesichts eines verlangsamten Rhythmus im Restaurationsbereich nicht von selbst zu alter Stärke zurückfinden. Verschiebt sich der Verkauf um zwei bis vier Monate nach hinten, so führt das zu der sehr problematischen Situation, dass die Weinlese genau auch in diesen Zeitraum fällt. Der in den Weinkellern verfügbare Raum wird in der Folge wahrscheinlich kaum ausreichen, und eine Beschränkung der Produktionsmengen hätte eine unhaltbare Verarmung des Berufsstandes zur Folge. Mit einer freiwilligen Deklassierung könnte das Problem zumindest zum Teil angegangen und die Branche am Leben erhalten werden und könnten die Vorräte reduziert werden. Eine Deklassierung müsste möglich sein von AOC-Wein zu Tafelwein und zu tieferen Klassen wie Wein für die Destillation (Herstellung von Ethanol) und Wein für die Verwendung in Fondues. Die Subvention für die Deklassierung oder die Destillation müsste angesichts des Marktpreises 2 Franken pro Liter betragen. Angesichts der momentanen Lage, aber durchaus auch in einer vorausschauenden Logik muss die Möglichkeit zur Einrichtung einer Klimareserve, wie sie die Motion 18.3221 "Möglichkeit für die Kantone, eine Klimareserve einzurichten" verlangt hatte, nochmals geprüft werden. Dieser Punkt ist für die Zukunft der Branche äusserst wichtig.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Seit der Verbreitung von Covid-19 und den vom Bundesrat am 16. März 2020 getroffenen Massnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Pandemie, insbesondere wegen der Schliessung der Restaurants und dem Veranstaltungsverbot, ist der Weinabsatz eingebrochen. Von März bis Mai 2020 konnte der im Detailhandel verkaufte Schweizer Wein den Unterbruch des Verkaufs in den Restaurants und an Veranstaltungen sowie den Zusammenbruch des Direktverkaufs nicht wettmachen. Die ohnehin schon hohen Lagerbestände werden mit der Einkellerung der Ernte 2020 noch einmal deutlich zunehmen.

In diesem Kontext hat der Bundesrat am 20. Mai 2020 die COVID-19-Verordnung Deklassierung von Wein (SR 916.141) verabschiedet, die am 1. Juni 2020 in Kraft getreten ist. Gestützt auf diese Verordnung sollen 10 Millionen Franken für die Deklassierung von Wein eingesetzt werden. Das Parlament hat den dazu nötigen Nachtragskredit am 4. Juni 2020 gutgeheissen. Der Bundesrat erachtet daher dieses Anliegen der Motion als erfüllt.

Die vom Motionär geforderte Änderung des Landwirtschaftsgesetzes betreffend die Einführung "einer Klimareserve" ist in der Antwort auf die Motion 18.3221 "Möglichkeit für die Kantone, eine Klimareserve einzurichten" behandelt worden. Nach geltendem Recht können Einkellerungsbetriebe bereits jetzt Weinreserven anlegen und so das Angebot zwischen guten Weinbaujahren und solchen, in denen die Witterungsbedingungen die Ernte verringern, ausgleichen. Eine staatliche Bestimmung, die es den Kantonen erlauben würde, das Inverkehrbringen von AOC-Wein, der den AOC-Anforderungen entspricht, zunächst zu blockieren und später wieder zuzulassen, ist mit der Wirtschaftsfreiheit der Betriebe nicht vereinbar.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.