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20.3397 · Motion · 2020-05-06

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Verteilung der Gelder im Rahmen der Bewältigung der Coronakrise mittels Gender Budgeting auf die Gleichbehandlung der Geschlechter zu achten.

Begründung

Gender Budgeting, im Sprachgebrauch der UNO "gender-responsive budgeting", ist "...das finanzpolitische Instrumentarium der gleichstellungspolitischen Strategie des Gender Mainstreaming. Es ist ein wirkungsvolles Analyse- und Steuerungsinstrument, das Geschlechtergerechtigkeit auch durch eine veränderte Haushaltsführung bzw. -politik herstellt." (Bundeskanzleramt Österreich)

Der öffentliche Haushalt und die staatliche Verteilungspolitik sind in der Schweiz noch nicht auf ihre Geschlechtergerechtigkeit untersucht worden. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass Gelder eher geschlechterstereotyp verteilt werden und dies nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen entspricht. Die Verpflichtung zur Gleichstellung der Geschlechter, nach Artikel 8. Der Bundesverfassung ist somit nicht erfüllt.

Die Ressource Zeit ist eines der Kernelemente einer Gender-Perspektive in wirtschaftlichen Analysen. Die Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit muss in den Mittelpunkt der Betrachtungen gerückt werden

Damit geht das Gender-Budgeting in seiner gesamtgesellschaftlichen Perspektive über die üblicherweise angewandten Instrumente der Finanz- und Wirtschaftspolitik hinaus.

Gender-Budgeting ist eine erprobte Methode, die Verteilung von Geld und Zeit zwischen den Geschlechtern sichtbar zu machen und in Richtung Gleichstellung zu verändern.

Gerade in Krisenzeiten sollte man ein spezielles Augenmerk auf solche Mechanismen haben und die Ausgaben, die es dringend braucht, möglichst bewusst tätigen. Die Studien, die im Rahmen der Corona Krise, aber auch in Nachgang zu Pandemien wie Ebola oder Sars publiziert wurden, weisen alle darauf hin, dass Frauen den Preis für diese Krise zahlen. Vor während und nach. Das gilt es im Sinne der Gleichstellung und der Gerechtigkeit zu verhindern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Forderung nach einem Gender Budgeting ist nicht neu. Der Bundesrat hat eine umfassende Umsetzung von Gender Budgeting zuletzt in seiner Botschaft vom 20. November 2013 zum Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung abgelehnt (BBl 2013 767). Die damalige Argumentation ist nach wie vor gültig: Der hohe Transferanteil bei den Bundesausgaben schränkt die Möglichkeit für eine geschlechterspezifische Zuteilung der Budgetmittel stark ein. Sollte der Versuch trotzdem unternommen werden, wäre der Erhebungsaufwand bei den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie Dritten unverhältnismässig hoch. Daneben geniessen die Empfänger der Bundesmittel teilweise uneingeschränkte Autonomie bei der Verwendung der Mittel (Kantone) oder sie sind aufgrund eines hohen gesetzlichen Bindungsgrads nur beschränkt steuerbar (Sozialversicherungen). Bei den Eigenausgaben des Bundes entfällt ein grosser Teil auf öffentliche Güter wie beispielsweise die Verkehrsinfrastruktur oder die Landesverteidigung. Davon profitiert die ganze Bevölkerung. Bei vielen Ausgaben können zudem nur die Erstempfänger beziehungsweise die Erstempfängerinnen eruiert werden. Es lässt sich oft nicht eindeutig bestimmen, ob diese letztlich auch davon profitieren. Für ein umfassendes Gender Budgeting müsste auch die Einnahmenseite miteinbezogen werden, was ebenfalls mit Problemen bezüglich Methode und Datengrundlagen verbunden wäre (bspw. Besteuerung der Ehepaare, indirekte Steuern). Gegen das Gender Budgeting spricht auch der eingeengte Fokus. Gleichberechtigt neben geschlechtsspezifischen Zielen stehen auch andere gesellschaftspolitische Anliegen wie beispielsweise die regionale Ausgewogenheit. Es steht den einzelnen Bundesstellen und Departementen aber offen, in jenen Bereichen, in denen sie dies als sinnvoll erachten, Analysen zu den Wirkungen der Ausgaben auf die Gleichstellungsziele durchzuführen. Zudem werden, gestützt auf das Parlamentsgesetz, in Botschaften die Auswirkungen von neuen Erlassen auf die Gleichstellung von Mann und Frau erläutert und in Regulierungsfolgeabschätzungen sind die zuständigen Bundesstellen gehalten, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann zu prüfen.

Für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise hat der Bundesrat Sofortmassnahmen wie beispielsweise den Ausbau der Kurzarbeitsentschädigung, den Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende und die COVID-19-Überbrückungskredite für Unternehmen beschlossen. Von diesen Massnahmen profitieren beide Geschlechter im Ausmass ihrer Betroffenheit durch die Krise.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.