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20.3398 · Postulat · 2020-05-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen, inwiefern die im Rahmen der Corona Krise getroffenen Massnahmen - Hygienische Massnahmen, Lockdown, Wirtschaftspakete, usw. - aber auch das Virus selbst - Ansteckungsgefahr, Sterblichkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit etc. -, sich unterschiedlich auf Frauen und Männer, Migrantinnen und Migranten, auf Menschen in unterschiedlichen Einkommen sowie auf Stadt und Land ausgewirkt haben und es immer noch tun und wieso.

Begründung

Die Krise betrifft die Menschen unterschiedlich stark. So zeigt eine OECD Studie, dass "Aus medizinischer Sicht sind Männer stärker vom Coronavirus betroffen. Ihre Sterblichkeitsrate liegt 60 bis 80 Prozent höher als bei den Frauen. Gesellschaftlich hingegen tragen die Frauen gemäss einer OECD-Studie die Hauptlast der Krise. Das hat mit ihrem verbreiteten Einsatz in Pflege- und anderen Dienstleistungsberufen zu tun, aber auch mit der Rolle in der Familie."

In den USA zeigt sich, dass gewissen Gruppen (People of Color, die indigene Bevölkerung etc.), stärker vom Virus aber auch von dem Kollateralschaden betroffen sind.

Nun stellt sich die Frage, ob dies in der Schweiz auch so ist.

Denn wie fest eine Krise wen trifft zeigt, wie gerecht eine Gesellschaft ist. In einer gerechten Gesellschaft, sollte ein Virus alle gleich fest treffen.

Unsere Gesellschaft aber auch unser Staat haben zudem die Pflicht und die Verantwortung die Bevölkerung zu schützen. Um dies tun zu können muss der Staat wissen, wer wie von der Krise betroffen ist, für ein nächstes Mal daraus lernt und die weiteren Massnahmen danach ausrichtet.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hält die Anliegen des Postulats für berechtigt; es werden darin wichtige Aspekte zur Prüfung und Klärung angesprochen. Der Bundesrat hat vor, die Erfahrungen aus der aktuellen Pandemie in einem Bericht aufzuarbeiten. Darin sollen die im Postulat erwähnten Aspekte untersucht werden.

Wie bereits in seiner Stellungnahme zu den gleichlautenden Motionen 20.3162 SGK-S und 20.3165 SGK-N "Für eine risikobasierte Präventions- und Krisenstrategie zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten" eingebracht, können die hierzu nötigen Evaluationen und Studien aber erst nach Abschluss der Bewältigung der COVID-19 Pandemie in Angriff genommen werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.