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20.3408 · Postulat · 2020-05-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Chlorothalonil ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2020 verboten. Im Trinkwasser sind allerdings problematische Abbauprodukte von Chlorothalonil festgestellt worden, insbesondere in den Kantonen Genf, Waadt, Freiburg, Bern, Aargau, Solothurn, Schaffhausen, Zug, Thurgau, Luzern, Zürich und Tessin.

Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, müssen die Gemeinden die Konzentration der Abbauprodukte reduzieren, was dazu führt, dass sie gewisse Trinkwasserfassungen vom Netz nehmen, sich anderen Netzen anschliessen oder Wasser aus verschiedenen Quellen mischen müssen. Das Fassen von unbelastetem Wasser ist aber nicht überall möglich. In diesen Fällen muss das belastete Wasser in einem komplexen Verfahren gefiltert und gereinigt werden, was mit hohen Kosten und einem grossen Energieaufwand verbunden ist. In ihrer jüngsten Publikation schätzt die Avenir Suisse die Kosten, die durch den Einsatz von Pestiziden entstehen, auf 100 Millionen Franken pro Jahr, insbesondere wegen der Kosten für die Sanierung von Trinkwasserfassungen.

Der Bund hat in dieser Situation eine Verantwortung, denn er hat Chlorothalonil zugelassen und dessen Einsatz während mehrerer Jahrzehnte bewilligt. Offensichtlich hat er das Vorsorgeprinzip verletzt. Auch stellt sich die Frage der Verantwortung der Produzenten von Chlorothalonil, im Sinne einer "erweiterten Herstellerverantwortung". Die Frage wird zurzeit in der EU diskutiert.

Ich beauftrage den Bundesrat, einen Bericht vorzulegen, mit dem:

1. der Umfang der Belastung des Trinkwassers mit Chlorothalonil-Rückständen geschätzt und beschrieben wird;

2. die Massnahmen, die die Gemeinden ergreifen müssen, um dieser Situation zu begegnen, aufgezeigt und beschrieben werden und insbesondere dargelegt wird, in welchen Fällen das Wasser gefiltert werden muss;

3. die für die Sanierungsarbeiten nötigen Fristen veranschlagt werden;

4. evaluiert wird, wie hoch das Risiko ist, dass ein Teil der Bevölkerung bis zum Abschluss der Sanierung kontaminiertem Trinkwasser ausgesetzt bleibt, sowie Massnahmen zur Risikoreduktion und zur Beschleunigung der Sanierungsarbeiten vorgeschlagen werden;

5. die Kosten der Massnahmen und der Arbeiten, die die Gemeinden in Angriff nehmen müssen, geschätzt werden;

6. Lösungen für die Finanzierung vorgeschlagen werden, mit denen die Gemeinden in ihren Aufgaben unterstützt werden, unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips;

7. langfristige Lösungen vorgeschlagen werden, mit denen solche Situationen verhindert und Wasserfassungen und Wasser künftig stärker und proaktiv geschützt werden können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die unerwünschte Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil-Metaboliten wird infolge des sofortigen Entzugs der Zulassung für Chlorothalonil durch den Bund im Dezember 2019 automatisch abnehmen. Der von der Postulantin geforderte Bericht ist nicht nötig, da die aufgeworfenen Fragen schon beantwortet oder in Bearbeitung sind:

1.-4. Über den Zustand und die Entwicklung des Grundwassers, unserer wichtigsten Trinkwasserressource, liefert die nationale Grundwasserbeobachtung (NAQUA) des Bundes ein repräsentatives Bild. Sie erfasst auch Chlorothalonil-Metaboliten und die Resultate werden vom Bund regelmässig publiziert. Überdies erarbeitet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) für das Trinkwasser aktuell eine Übersicht über die Chlorothalonilbelastung und die dagegen eingeleiteten Massnahmen in den Kantonen. Gestützt darauf wird das BLV zusammen mit den kantonalen Vollzugsbehörden und dem Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) im Herbst 2020 das weitere Vorgehen definieren, damit die Trinkwasserversorger die strengen Qualitätsanforderungen und die Erwartungen der Bevölkerung an das Trinkwasser wieder erfüllen können. Durch Chlorothalonil-Metaboliten werden kurzfristig keine gesundheitlichen Schäden erwartet, weil die Konzentrationen extrem tief sind. Der Fokus soll daher auf nachhaltige, mittel- und längerfristige Massnahmen gelegt werden. Dazu gehört namentlich das Ausscheiden von Zuströmbereichen bei Trinkwasserfassungen und eine wasserschonende Nutzung dieser Gebiete.

5.-7. Da die Kosten in Abhängigkeit von den lokalen Gegebenheiten und den gewählten Massnahmen sehr unterschiedlich sind, ist es kaum möglich, auf die Frage der Kostenschätzung eine allgemeingültige Antwort zu geben. Es ist aber bereits jetzt absehbar, dass der Fokus auf den vorsorglichen Schutz des Grundwassers gelegt werden muss. Vorrang hat insbesondere die konsequente Ausscheidung von Zuströmbereichen bei Trinkwasserfassungen. Die Zuständigkeit dafür und generell für die Wasserversorgung liegt bei den Kantonen. Dennoch wurden bisher nur wenige Zuströmbereiche ausgeschieden. Der Bundesrat erachtet eine finanzielle Unterstützung der Wasserversorger auch aus diesen Gründen nicht als vorrangig (siehe zur Finanzierung auch die Antworten des Bundesrates auf die Motionen Fluri (20.3052) " Verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungsanlagen infolge strengerer Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel " und und Wettstein (20.3052) Verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungsanlagen infolge strengerer Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel ").

Generell sind aktuell verschiedene Bestrebungen am Laufen, die u.a. einen langfristigen Schutz des Grund- und Trinkwassers anstreben und nächstens im Parlament behandelt werden: Kern der parlamentarischen Initiative der WAK-S (19.475) " Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren " ist die gesetzliche Verankerung eines Absenkpfads für Pestizide mit quantifizierten Reduktionszielen. Die vom Bundesrat am 22. Februar 2020 verabschiedete Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+ [BBl 2020 3955]) sieht vor, dass Direktzahlungen nur entrichtet werden, wenn auf Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko verzichtet wird. Ferner soll der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel mit Direktzahlungen gefördert werden. Für die Umsetzung von Massnahmen zum Schutz des Grundwassers müssen die Zuströmbereiche der Trinkwasserfassungen bekannt sein.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.