Lexipedia

20.3413 · Interpellation · 2020-05-06

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Durch die Schliessung der Landesgrenzen als Massnahme zur Bekämpfung des COVID-19 haben insbesondere die Grenzregionen der Schweiz mit vielen Problemen und Behinderungen zu kämpfen. Grenzregionen wie beispielsweise die Nordwestschweiz bilden mit ihren Nachbarländern einen gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum und leben vom freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr. Es geht dabei nicht nur um die erschwerten Einreisen von Grenzgängerinnen und Grenzgänger, sondern auch um viele Familienangehörige, die sich seit Wochen nicht mehr besuchen können.

Ich bitte daher den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Wann gedenkt der Bundesrat das Grenzregime in Koordination mit den Nachbarstaaten wieder ganz zu normalisieren?

2. Welche Schritte sieht er dabei vor und wie erfolgt die Absprache mit den Regierungen der betroffenen Grenzregionen?

3. Ist der Bundesrat bereit, als ersten nächsten Schritt einen umfassenden Familiennachzug zu beschliessen? Es kann ja nicht länger sein, dass Partner/Partnerinnen ohne Trauschein und Familienangehörige mit Kinder seit Wochen getrennt sind und sich nicht besuchen können?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Die vom Bundesrat beschlossenen Einreisebeschränkungen hatten zum Ziel, die Mobilität auf das Notwendigste zu reduzieren und so die Verbreitung des Virus nach Kräften zu verlangsamen. Ziel des Bundesrats ist die Rückkehr zur Normalität, so rasch es die epidemiologische Situation erlaubt. Bei der Lockerung der Einreisebeschränkungen ist stets die Zahl der von einer Lockerung profitierenden Personen bzw. das Ausmass der dadurch verursachten Zusatzmobilität zu berücksichtigen.

Die positive epidemiologische Entwicklung in Deutschland und Österreich haben dazu geführt, dass das EJPD - im Einklang mit der bundesrätlichen Lockerungsstrategie und in zeitlicher und inhaltlicher Abstimmung mit den beiden Nachbarstaaten - bereits auf den 16. Mai hin Lockerungen im Reiseverkehr zu Gunsten von nicht verheirateten Paaren, Familien sowie Liegenschafts- und Tierbesitzern anordnen konnte. Betroffenen wurde die Einreise auf beiden Seiten der Grenze auf der Grundlage einer Selbstdeklaration gewährt.

Schliesslich erlaubte es die verbesserte epidemiologische Situation, per 15. Juni sämtliche Reisebeschränkungen gegenüber allen Schengen-Staaten aufzuheben und die Personenfreizügigkeit wieder einzuführen.

Antwort des Bundesrates.