20.3476 · Interpellation · 2020-06-02
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Bigler 19.4010 ergeben sich generelle Fragen zur Führung und Kompetenzen der UNO-Koordination.
Gemäss Antwort des Bundesrates obliege der UNO-Koordination die Federführung zur Koordination der Schweizer Positionen in der UNO-Generalversammlung, dem Sicherheitsrat, dem Wirtschafts- und Sozialrat sowie dem Menschenrechtsrat. Die UNO-Koordination erarbeite hierzu jährlich Prioritäten, die nach Konsultation des Parlamentes vom Bundesrat verabschiedet werden.
Weiter lässt der Bundesrat in seiner Antwort verlauten, dass die UNO-Koordination hinsichtlich internationaler Organisationen und Gremien, bei denen die Federführung bei anderen Departementen liegt, sie im Auftrag der Politischen Direktion bei der Bearbeitung politischer, institutioneller, personeller und budgetärer Fragen mitwirke.
Gerne richte ich mich mit folgenden Fragen an den Bundesrat:
1. Wie sieht der Ablauf "Konsultation des Parlaments" konkret aus? Sind hier Kommissionen gemeint oder wird das gesamte Parlament mit einbezogen?
2. Werden dem Parlament die Prioritäten lediglich zur Kenntnisnahme unterbreitet oder hat sie die Möglichkeit auf Einflussnahme?
3. Obliegt die faktische Führung der UNO-Koordination dem Aussenminister oder dem Gesamtbundesrat?
4. Inwiefern entscheidet die UNO-Koordination in Abstimmungsfragen, die das EDA betreffen, selbständig? Wird der Aussenminister im Vorfeld über die geplanten Entscheide informiert?
5. Inwiefern entscheidet die UNO-Koordination in Abstimmungsfragen, die andere Departemente betreffen, selbständig? Wird der Aussenminister oder der für das entsprechende Departement zuständige Bundesrat im Vorfeld über die geplanten Entscheide informiert?
Stellungnahme des Bundesrates
Frage 1 und 2: Die Konsultation des Parlaments bezieht sich auf die Prioritäten für die UNO-Generalversammlung (GV) und erfolgt gemäss Art. 152 Abs. 3 Parlamentsgesetz. Konsultiert werden die Aussenpolitischen Kommissionen (APK). Die Konsultation erfolgt jährlich jeweils im Sommer, nachdem der Bundesrat die Prioritäten für die kommende GV-Session verabschiedet hat. Die GV-Session dauert jeweils ein Jahr, von Mitte September bis Mitte September des Folgejahres. Im Falle einer ablehnenden Stellungnahme durch die APK legt das EDA dem Bundesrat die Prioritäten unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anliegen erneut vor.
Frage 3: Im Rahmen des Vollzugs des UNO-Beitritts schuf das EDA basierend auf einem entsprechenden Bundesratsentscheid und gestützt auf Art. 43 Ziff. 5 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz die UNO-Koordination (UNOK). Sie ist Teil der Abteilung Vereinte Nationen und internationale Organisationen, die ihrerseits Teil der Politischen Direktion des EDA ist. Damit untersteht die UNOK dem Vorsteher des EDA.
Frage 4 und 5: Die UNOK koordiniert die Erarbeitung der schweizerischen Positionen, einschliesslich zum Abstimmungsverhalten, in der GV, dem Sicherheitsrat, dem Wirtschafts- und Sozialrat sowie dem Menschenrechtsrat. Dabei zieht sie mitinteressierte Stellen in- und ausserhalb des EDA ein. Die UNOK ist zuständig für die Konsolidierung und Validierung der Position auf angemessener Hierarchiestufe. Die UNOK übermittelt in der Folge die formelle Instruktion zuhanden der Schweizer UNO-Missionen. Die sachliche Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung gilt auch bei UNO-Fragen. Geht es bei den von der UNOK koordinierten Positionen um ein Thema, bei dem Bundesstellen aus anderen Departementen mitbetroffen sind, obliegt es diesen, ihre Hierarchie über das Geschäft und die vorgesehene schweizerische Position zu informieren bzw. zu konsultieren. Bestehen auf Ebene der Ämter Differenzen, werden diese auf Stufe Departement bereinigt. In Ausnahmefällen entscheidet der Bundesrat. Die Konsolidierung der Position auf höherer Hierarchiestufe (Amtsdirektor/in, Staatssekretär/in, Departementsvorsteher/in) ist grundsätzlich dann angezeigt, wenn im Rahmen von UNO-Prozessen inhaltlich neue Fragen, Fragen von grosser politischer Tragweite oder eine Praxisänderung der Schweiz zur Diskussion stehen.
Antwort des Bundesrates.