20.3482 · Interpellation · 2020-06-02
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die gegenwärtige Lage machte es nötig, dass an den Grenzen verschiedene Kontrollmechanismen eingeführt wurden:
1. Wie hat sich in den Monaten März, April und Mai 2020 in den Grenzregionen - das heisst nicht nur im Tessin - die typische grenzüberschreitende Kriminalität (beispielsweise Einbrüche und Raubüberfälle) entwickelt? Es soll für mindestens drei Regionen ein Vergleich mit denselben drei Monaten der Vorjahre durchgeführt werden.
2. Wie wurde das Personal des Grenzwachtkorps in diesen Regionen aufgeteilt auf mobile Kontrollen und Kontrollen an den Grenzübergängen? Auch hier sollen mehrere Jahre miteinander verglichen werden.
3. Mit welchem Personalbestand wurde die Situation angegangen? Anzugeben sind auch die nicht verfügbaren Mitarbeitenden und die als Verstärkung zur Verfügung stehenden Kräfte. Wie hoch war der allfällige zusätzliche Arbeitsaufwand, der zur Bewältigung der Situation nötig war?
4. Was hält der Bundesrat von der Möglichkeit, dass auch weiterhin, das heisst in normalen Zeiten, bestimmte kleine Grenzübergänge teilweise geschlossen werden, insbesondere nachts? Es wird eine technische und eine politische Einschätzung verlangt.
5. Was hält der Bundesrat von der Möglichkeit, dass das Grenzwachtkorps auch weiterhin, das heisst in normalen Zeiten, an den Grenzübergängen verstärkt präsent ist, dies angesichts der Unterstützung, die die Militärpolizei geleistet hat? Es wird eine technische und eine politische Einschätzung verlangt.
6. Wird der Bundesrat die angesprochene Thematik (teilweise Grenzschliessungen und verstärkte Grenzkontrollen) vertieft prüfen?
Begründung
In den Grenzregionen - im Tessin, aber auch beispielsweise in der Region Genf - hat man in der Vergangenheit versucht zu erfassen, welche Auswirkungen Grenzkontrollen oder die teilweise Schliessung bestimmter kleiner Grenzübergänge auf das Ausmass der Kriminalität (insbesondere Raubüberfälle und Einbrüche) haben.
Bislang wurden erst Pilotversuche durchgeführt, die so eng begrenzt waren (nächtliche Schliessung von wenigen kleinen Grenzübergängen im Tessin während ein paar Monaten), dass sie keine ausreichende Grundlage dafür lieferten, um die allfällige Wirksamkeit dieser Massnahme zu beurteilen.
Angesichts der speziellen Lage bietet es sich an, von den Erfahrungen der letzten und der nächsten Monate zu profitieren, um zu verstehen, welche Auswirkungen einige dieser Massnahmen auf die grenzüberschreitende Kriminalität haben könnten.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität hat für den Bundesrat hohe Priorität. Gleichzeitig ruft er in Erinnerung, dass die Kriminalitätsbekämpfung eine originäre Aufgabe der Kantone ist, welche ihrerseits die Kriminalitätsstatistiken führen. Der Bundesrat kann daher über die aktuelle Kriminalitätsentwicklung in den erfragten Regionen und dem verlangten Zeitraum zum heutigen Zeitpunkt keine abschliessende Antwort geben. Die Aufzeichnungen der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zeigen für die Periode März bis Mai 2020 - im Vergleich zur selben Periode der letzten drei Vorjahre - allerdings folgendes Bild: Schweizweit ist die Anzahl Aufgriffe im Bereich der Personenfahndungen um rund 40 Prozent zurückgegangen, beim Warenschmuggel und bei den angehaltenen Schleppern um 55 Prozent. Durch die unterschiedlichen Lock- bzw. Shutdown-Massnahmen in den europäischen Ländern und den damit verbundenen Reisebeschränkungen kam das öffentliche Leben in Europa weitgehend zum Erliegen. Davon waren auch Kriminelle betroffen. Daher kann kein Rückschluss der singulären Massnahme der Grenzschliessung auf die Eindämmung der grenzüberschreitenden Kriminalität in einer normalen Lage gezogen werden.
2. Die EZV hat während der ausserordentlichen Lage unterschiedlichste Massnahmen ergriffen, um das im Grundsatz geltende Einreiseverbot durchzusetzen. Neben den wiedereingeführten, statischen Zoll- und Personenkontrollen an den geöffneten Grenzübergängen (systematische Grenzkontrollen) fanden im gesamten Einsatzgebiet - also auch an geschlossenen Grenzübergängen sowie im Zwischengelände - mobile Zoll- und Personenkontrollen statt.
3. Die ausserordentlichen Massnahmen wurden von den operativen Mitarbeitenden der gesamten EZV vollzogen. Diese wurden dabei im Rahmen des Assistenzdienstes subsidiär von 50 Angehörigen der Militärpolizei und etappenweise von mehreren Infanteriebataillonen unterstützt, welche insbesondere die geschlossenen Grenzübergänge und das Zwischengelände überwachten. Die eingesetzten Bestände wurden lageabhängig festgelegt und eingesetzt. Die Mitarbeitenden der EZV konnten sich gleichzeitig auf die Kontrolle der Einreisevoraussetzungen sowie des Warenverkehrs konzentrieren. Dabei gelang es der EZV dank den ergriffenen Kanalisierungsmassnahmen, alle verfügbaren Mittel ohne Anhäufung von Mehr-/Überzeit an den offenen Grenzübergängen einzusetzen und den Verkehr trotz systematischen Kontrollen flüssig zu halten.
4./6. Der Bundesrat wird im Anschluss an die Bewältigung der aktuellen Lage seine ergriffenen Massnahmen ergebnisoffen analysieren und im Einklang mit der nationalen und internationalen Rechtsordnung die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen. Für eine generelle Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen sieht er in der normalen Lage keinen Anlass. Zudem verstiesse eine generelle Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen gegen den Schengen-Besitzstand. Der Bundesrat nimmt die Bedenken der lokalen Behörden und Bevölkerung weiterhin ernst. Die Sicherheitslage in der Schweiz und insbesondere auch in den Grenzgebieten wird laufend analysiert, um rechtzeitig die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Nachtschliessungen wurden schon 2017 in einem Pilotversuch durch die EZV getestet (14.3035 Motion Pantani). Der Versuch erbrachte keine Hinweise, dass eine Schliessung von kleineren Grenzübergängen eine merkliche Auswirkung auf die Kriminalitätsrate hätte.
5. Die EZV kann durch Verstärkungseinsätze einzelne Regionen bei der Durchführung der Kontrollen personell unterstützen, wobei diese Kräfte in der heutigen EZV-Organisation aus anderen Regionen abgezogen werden müssten und somit an anderen Orten fehlen würden. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der EZV und der zukünftigen einheitlichen operativen Grundausbildung werden die personellen Einsatzmittel für solche Verstärkungseinsätze erweitert, was auch die Durchhaltefähigkeit erhöhen wird. Die Zahlen zur ausserordentlichen Lage belegen allerdings, dass eine systematische Grenzkontrolle auf Dauer mit den vorhandenen, ordentlichen Ressourcen in der normalen Lage nicht aufrechterhalten werden kann. In ausserordentlichen Lagen wird weiterhin die subsidiäre Unterstützung durch die Armee notwendig sein. Für einen dauerhaften Unterstützungseinsatz der Armee in der normalen Lage sieht der Bundesrat keinen Bedarf. Zudem besteht dafür derzeit keine gesetzliche Grundlage.
Antwort des Bundesrates.