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20.3497 · Interpellation · 2020-06-03

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Staatsrat des Kantons Tessin hat einen Vergleich der Daten zu folgenden Themen von März, April, Mai 2020 mit den entsprechenden Daten der letzten drei Jahre veröffentlicht:

- Wohnungseinbrüche

- Raubüberfälle

- Überfälle auf Bankomaten

Im Vergleich zum Vorjahr gingen diese Delikte wegen der Schliessung und der Überwachung der Grenzen erheblich zurück.

Der Bundesrat wird ersucht, die Daten zu diesen Delikten in den letzten drei Jahren darzulegen, und zwar nach Jahr, nach Art des Delikts und nach Kanton.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kann zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kriminalität noch keine verlässlichen Aussagen machen. Die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für 2020 werden erst im März 2021 verfügbar sein und auch zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht.

Für die erste Jahreshälfte 2020 deuten erste Erkenntnisse darauf hin, dass die Einschränkungen im öffentlichen Leben aufgrund der ausserordentlichen Situation der Corona-Pandemie zu einer gewissen Verlagerung der Kriminalitätsfelder und der modi operandi geführt haben. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage Zuberbühler (20.5394) "Miese Zeiten für Kriminelle? Gibt es Anhaltspunkte zur Wechselwirkung zwischen Corona-bedingter Grenzschliessung und Straftaten?" ausgeführt hat, gingen wohl aufgrund der Tatsache, dass die Menschen in den Frühlingsmonaten vermehrt zu Hause waren, die Einbruchdiebstähle deutlich zurück. Währenddessen zeichnet sich eine Tendenz zu einer Zunahme der Betrugsdelikte und der Cyberkriminalität ab. In einer globalisierten und digitalen Welt passt sich die Kriminalität der jeweiligen Lage an. Die ausserordentlichen Umstände der Corona-Pandemie zwischen März und Mai dieses Jahres lassen aus Sicht des Bundesrates keine allgemein gültigen Rückschlüsse zwischen langfristiger Kriminalitätsentwicklung und Grenzkontrollen zu.

Was die Entwicklung der vom Interpellanten erwähnten Kriminalitätsphänomene der letzten drei Jahre anbelangt, kann folgende Aussage gemacht werden: Während die Einbruchsdiebstähle nach Artikel 139 in Verbindung mit Artikel 186 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) in den letzten drei Jahren schweizweit konstant zurückgegangen sind, haben Raubüberfälle (Art. 140 StGB) und Überfälle auf Bankomaten 2019 im Vergleich zu den zwei Vorjahren zugenommen.

Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für die Schweiz und für die letzten drei Jahre:

201720182019Einbruchdiebstähle (Art. 139 StGB)325343038327938Raubüberfälle (Art. 140 StGB)174616441872Überfälle auf Bankomaten675893

Alle weiteren Daten aufgeschlüsselt nach Kanton sind unter der Polizeilichen Kriminalstatistik auf der Website des Bundesamts für Statistik (BfS) abrufbar.

Antwort des Bundesrates.