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20.3509 · Motion · 2020-06-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zur Minderung der negativen Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Klima und die Gesundheit:

a. ein Verlagerungsziel für Kurzstreckenflüge auf andere Verkehrsträger (insbesondere Bahn und Nachtzug),

b. eine verbindliche Frist für dessen Erreichung,

c. zielunterstützende Massnahmen,

d. weiter gehende Massnahmen bei Nichterreichung des Zieles zu beschliessen.

Begründung

Die negativen Auswirkungen des Luftverkehrs zulasten der Bevölkerung und der Umwelt sind enorm. Nach wie vor wird ein ungebremstes Wachstum des Reiseverkehrs festgestellt, wobei 77 Prozent der Enddestinationen aller Flüge ab der Schweiz in Europa liegen (BFS 2018). Davon ist heute der grösste Anteil Freizeitverkehr (Ferien, Einkauf, Ausgang) (BFS 2017). Die Passagiere profitieren von günstigen Ticketpreisen, mit denen sie aber bei Weitem die externen Kosten des Luftverkehrs nicht decken. Je stärker das Passagierwachstum ist, desto grösser wird das Defizit der externen Kosten und damit die volkswirtschaftliche Belastung, die von der Allgemeinheit getragen wird. Der Luftverkehr verursacht bereits jährliche externe Kosten in der Höhe von über einer Milliarde Schweizer Franken (ARE 2019). Die beliebtesten Kurzstreckendestinationen werden nur schon von Zürich aus bis zu dreissigmal täglich angeflogen, womit ein grosses Verlagerungspotenzial auf klimafreundlichere Verkehrsträger wie Bahn und Nachtzug angedeutet ist. Mit einer Reduktion der Kurzstreckenflüge würde auch das Angebot der Mittel- und Langstreckenflüge verwesentlicht, indem auch die Zahl der Transitpassagiere reduziert würde. Die Bahn würde wieder attraktiver und konkurrenzfähiger.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie bereits in der Stellungnahme auf die gleichlautende Motion 17.3414 erwähnt, bekennt sich der Bundesrat gemäss Luftfahrtpolitik der Schweiz (BBl 2016 1874) zu einer nachfrageorientierten Luftfahrtpolitik. Die verschiedenen Verkehrsträger sind grundsätzlich so aufeinander abzustimmen, dass sie sich optimal ergänzen. Die Vorteile der einzelnen Verkehrsträger Strasse, Schiene, Luft und Wasser sollen möglichst genutzt und systembedingte Nachteile im Verbund überwunden werden. Mit dem Aufkommen des Geschäftsmodells der Billigfluggesellschaften hat der Kurz- und Mittelstreckenflugverkehr stark an Attraktivität gewonnen. Diese Fluggesellschaften treten in direkte Konkurrenz zum Fernverkehr auf der Schiene sowie zu den Fernbussen.

Die Schweiz engagiert sich dafür, dass die Anschlüsse an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz sichergestellt werden und begünstigt damit die Entwicklung, dass immer mehr Kurzstrecken-Flugdestinationen mit dem Zug erreicht werden können (Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz vom 18. März 2005, SR 742.140.3). Heute bestehen diverse Direktverbindungen mit Zentren in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und einzelnen weiteren Ländern. Inskünftig dürfte die Anzahl der mit der Bahn leicht zu erreichenden Reiseziele weiter zunehmen.

Eine gezielte Einschränkung von internationalen Kurzstreckenflugreisen mit dem Ziel der Verlagerung auf andere Verkehrsträger würde an rechtliche Grenzen stossen: Auf dem liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt, dem die Schweiz aufgrund des Luftverkehrsabkommens mit der Europäischen Union angehört, können Flugangebote nicht in Abhängigkeit von der Reisedistanz oder gar nach dem Zweck der Reise eingeschränkt werden.

Demgegenüber lässt das europäische Recht Ticketabgaben zu, vorausgesetzt, dass diese diskriminierungsfrei für alle Marktteilnehmer sind. Das Parlament will im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes eine Flugticketabgabe und eine Abgabe allgemeine Luftfahrt einführen. Die damit verbundene Preiserhöhung dürfte sich insbesondere bei tiefen Ticketpreisen dämpfend auf die Nachfrage nach Flugreisen auswirken und damit eine Verlagerung des Verkehrs auf Schiene und andere Verkehrsträger tendenziell begünstigen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.