20.3516 · Interpellation · 2020-06-04
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Immer mehr Mandate für den Materialtransport, insbesondere für den Transport von Aushubmaterial und zwar auch im Rahmen öffentlicher Aufträge, werden an nichtlandwirtschaftliche Unternehmen vergeben, die für den Materialtransport anstatt Lastwagen Traktoren mit Anhängern verwenden, damit sie nicht die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen müssen. Gedenkt der Bundesrat, gegen diese unlautere Geschäftspraktik vorzugehen, indem er zum Beispiel diese Fahrzeuge, mit Ausnahme natürlich der Fahrzeuge im Einsatz von landwirtschaftlichen Unternehmen, der LSVA unterstellt?
Begründung
Herkömmlicherweise werden Bauabfälle und Bauschutt mit Lastwagen an einem dafür vorgesehenen Ort transportiert. Transportunternehmen, die Lastwagen einsetzen, unterliegen ganz klar der LSVA. Es scheint jedoch, dass Unternehmen immer häufiger anbieten, Bauschutt, insbesondere bei kleinen Baustellen und wenn die Entsorgungsstelle in der Nähe ist, mit Hilfe eines Traktors mit Anhänger, beide mit weissem Kontrollschild, zu entsorgen. Diese Geschäftspraktik ermöglicht insbesondere, der LSVA zu entgehen, da diese Fahrzeuge der pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) unterliegen, und diese ist deutlich weniger hoch.
Traktoren sind sicherlich nicht deswegen von der LSVA befreit, damit solche "Transport"-Unternehmen; deren Geschäftspraktiken die Strassen ebenso beschädigen wie herkömmliche Transportunternehmen und die den Verkehr deutlich verlangsamen, die LSVA umgehen können. Zudem braucht es für diese Motorfahrzeuge weder eine Zulassungsbewilligung für den Strassentransport noch einen Führerausweis der berufsmässigen Kategorie C, noch einen Fähigkeitsausweis (nach der Chauffeurzulassungsverordnung), noch eine obligatorische Weiterbildung. Ein Führerausweis der Kategorie F reicht aus!
Könnte der Bundesrat sich vorstellen, diesen Geschäftspraktiken Einhalt zu gebieten, indem er Traktoren, die nicht in einem landwirtschaftlichen Unternehmen eingesetzt werden, der LSVA unterstellt, oder aber eine Bewilligungspflicht für diese Fahrzeuge vorzusehen - wie dies zum Beispiel der Fall für Motorschlitten ist -, da es sich um nichtlandwirtschaftliche Transporte handelt?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat Traktoren der pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) nicht unterstellt, weil mit dem aktuellen System eine leistungsabhängige Bemessung der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) - wenn überhaupt - nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich wäre.
Die LSVA wird mit einem Erfassungsgerät (emotach) ermittelt, welches an der Windschutzscheibe fest anzubringen und mit dem Fahrtschreiber zu verbinden ist. Traktoren besitzen vielfach keinen Fahrtschreiber und eine eher kleine oder gar keine Windschutzscheibe. Das Anbringen eines Erfassungsgeräts ist dementsprechend nicht möglich oder führt zu Sichtbehinderungen, was die Verkehrssicherheit gefährden würde.
Da Traktoren regional eingesetzt werden und ihr Aktionsradius gegenüber anderen gewerblich immatrikulierten Fahrzeugen deutlich eingeschränkt ist, besteht aus Sicht des Bundesrates keine Wettbewerbsverzerrung. Für regionale Transporte dürfen der PSVA unterliegende Traktoren (weisse Kontrollschilder) eingesetzt werden.
Der Bundesrat sieht daher weder vor, Traktoren der LSVA zu unterstellen, noch eine Genehmigungspflicht einzuführen.
Antwort des Bundesrates.