20.3521 · Interpellation · 2020-06-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat kürzlich den Bericht "Umwelt Schweiz 2018" veröffentlicht. Im Bericht steht, dass drei Viertel der Gesamtumweltbelastung ausserhalb der Schweiz anfallen. Aufgrund dieses Befundes habe ich folgende Fragen an den Bundesrat:
1. Teilt er die Auffassung, dass wir zwar im Inland unseren CO2-Fussabdruck von 7 auf 5,6 Tonnen pro Person reduziert haben, diese Bemühungen aber durch unsere Abhängigkeit vom Ausland untergraben werden, und dass wir gegen diese Abhängigkeit etwas tun müssen, damit wir unsere Gesamtumweltbelastung reduzieren können?
2. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, damit unsere Bemühungen im Inland nicht durch den Import von Produkten, die nicht unsere Vorgaben zur Nachhaltigkeit erfüllen, in Frage gestellt werden?
3. Gedenkt er, bei importierten Produkten für mehr Transparenz bezüglich ihres CO2-Fussabdrucks zu sorgen, damit die Konsumentinnen und Konsumenten bewusste Entscheidungen treffen können? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
4. In Artikel 104a der BV betreffend die Ernährungssicherheit steht, dass der Bund Voraussetzungen für "grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen", schafft. Wie gedenkt der Bundesrat, diese Bestimmungen im Rahmen unserer zukünftigen Freihandelsabkommen anzuwenden?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1)
Während die Emissionen im Inland abgenommen haben, sind die Emissionen im Ausland im Zusammenhang mit dem Schweizer Konsum gestiegen (vgl. Studie "Umwelt-Fussabdrücke der Schweiz" (2018) und Projekt "Nachhaltigkeitsfussabdruck der Schweiz", NFP 73). Als Folge des global steigenden Ressourcenverbrauchs befindet sich die Erde an den Grenzen ihrer Belastbarkeit. Dies zeigen auch verschiedene bundesrätliche Berichte (Umwelt Schweiz 2018 sowie Länderbericht der Schweiz 2018 zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung). Artikel 73 und 74 der Bundesverfassung sowie Artikel 1 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) verankern den Auftrag, die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu erhalten. Dieser Auftrag bezieht sich nicht nur auf das Inland, sondern umfasst implizit auch Umweltbelastungen im Ausland, die einen direkten oder indirekten Bezug zur Schweiz aufweisen.
Zu 2)
Die Schweiz setzt sich bereits heute im Rahmen ihrer internationalen Umweltpolitik und internationalen Zusammenarbeit für eine Reduktion der weltweiten Umweltbelastung ein. Am 19. Juni 2020 hat der Bundesrat die Verwaltung beauftragt, Massnahmen zur Ressourcenschonung zu entwickeln. Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft im Inland können massgeblich dazu beitragen, die Umweltbelastung im Ausland zu senken.
Der Bund unterstützt bspw. das Beratungsprogramm für Ressourceneffizienz Reffnet.ch oder stellt Grundlagen wie Ökobilanz-Instrumente bereit. Der Bundesrat wird zudem gestützt auf den Artikel 35e ff. USG die Möglichkeit erhalten, im Einklang mit internationalen Standards Anforderungen an das Inverkehrbringen von umweltrelevanten Rohstoffen und Produkten zu stellen. Bereits 2012 hatte der Bundesrat im Bericht in Erfüllung des Postulates Diener Lenz (10.3377) "Torfausstiegskonzept" auch die Möglichkeit eines Importverbots für Torf erwähnt, falls eigenverantwortliche Massnahmen und Vereinbarungen unzureichende Wirkung erzielen. Die EU als wichtigster Handelspartner der Schweiz prüft im Rahmen ihres Green Deal die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsystems. Die zukünftige Ausgestaltung einer solchen Massnahme und deren mögliche Konsequenzen für die Schweiz werden eng verfolgt.
Zu 3)
Produktumweltinformationen dienen als Orientierungshilfe und fördern die Transparenz. Dadurch können sowohl das Angebot an umweltfreundlichen Produkten als auch die Nachfrage nach solchen gestärkt werden. Der Bundesrat hat zu Produktumweltinformationen bei Lebensmitteln in den Motionen Chevalley (19.3641) und Grunder (19.3918) Stellung genommen. Die Deklarationen von Reparierbarkeit und Lebensdauer von Produkten wird als Folgearbeit zum Bericht in Erfüllung des Postulates Vonlanthen (17.3505) geprüft.
Zu 4)
Die kürzlich von der Schweiz abgeschlossenen Freihandelsabkommen beinhalten handelsbezogene Umwelt- und Sozialbestimmungen, die auch für den Bereich der Lebensmittelproduktion relevant sind und so zur Umsetzung von Artikel 104a der BV beitragen. Diese Bestimmungen wurden vor Kurzem durch die Aufnahme themenspezifischer Artikel - namentlich über die Erhaltung der Biodiversität, den Kampf gegen die Klimaerwärmung, die nachhaltige Wald- und Fischereibewirtschaftung sowie die Förderung des Handels mit Produkten mit Umwelt- und Soziallabels - noch verschärft. Schliesslich wurde beschlossen, jedem neuen Verhandlungspartner einen bilateralen Dialog über bewährte Praktiken für nachhaltige Landwirtschafts- und Ernährungssysteme vorzuschlagen, in dessen Rahmen sich die Parteien verpflichten, regelmässig über die erzielten Fortschritte zu berichten.
Antwort des Bundesrates.