20.3536 · Interpellation · 2020-06-08
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Krankenversicherer haben sich schon dazu geäussert, wie stark die Krankenkassenprämien im Jahr 2021 infolge der Coronapandemie ansteigen könnten.
Es ist klar, dass bei einer Pandemie Gesundheitskosten entstehen. Gleichzeitig aber gingen in den letzten zwei Monaten die medizinischen Behandlungen, die nichts mit dem Coronavirus zu tun haben, markant zurück, und zwar sowohl im stationären wie auch im ambulanten Bereich. Die Spitäler verbuchten Defizite und die Arztpraxen waren fast leer. Zudem lässt sich auch in der Schweiz das (schwer erklärbare) Phänomen des Rückgangs der Schlaganfälle und der Infarkte beobachten, was wiederum zu weniger Einlieferungen in die Intensivstationen führt, die bekanntlich besonders teuer sind.
Gemäss Fachleuten wird in den nächsten sechs Monaten die Bilanz aus den geringeren Kosten der Nicht-Corona-Medizin und den durch Covid-19 verursachten Kosten sicher zugunsten der Krankenversicherer ausfallen. Wie es in der zweiten Jahreshälfte aussehen wird, wissen wir natürlich noch nicht, aber es wird nicht möglich sein, alle Eingriffe, einschliesslich der elektiven, die im ersten Halbjahr nicht durchgeführt wurden, nachzuholen.
Die Krankenkassen werden also weniger ausgeben als für das Jahr 2020 budgetiert. Zudem haben die Versicherer auch versprochen, die durch die Coronapandemie entstandenen Kosten durch eine Verwendung der überschüssigen Reserven zu decken, also ohne Auswirkungen auf die Prämien.
Da die Pandemie neben der Notlage im Gesundheitswesen bereits eine schwere Wirtschaftskrise mit steigender Arbeitslosigkeit und Armut ausgelöst hat, wäre eine Erhöhung der Krankenkassenprämien für viele Haushalte nicht verkraftbar.
Ich frage den Bundesrat:
1. Gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass die Krankenkassen ihr Versprechen, die durch die Pandemie entstandenen Kosten mit den überschüssigen Reserven abzudecken, einhalten?
2. Wie würde der Bundesrat reagieren, wenn die Krankenversicherer versuchen würden, die Prämien 2021 mit dem Hinweis auf das Coronavirus zu erhöhen?
3. Zur Vermeidung von Ansteckungen soll mehr getestet werden. Ist es die Absicht des Bundesrates, bei den Krankenversicherern darauf hinzuwirken, dass die Kosten für die Tests vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen werden - und zwar wiederum mit den überschüssigen Reserven -, sodass niemand aus Kostengründen auf einen Test verzichtet?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Zum jetzigen Zeitpunkt können die Auswirkungen der Pandemie nicht beziffert werden. Einerseits weiss man nicht, wie sich die Krankheit entwickelt, und andererseits werden nicht alle Leistungen, die im Zusammenhang mit Covid-19 erbracht wurden und künftig erbracht werden, in Rechnung gestellt. Es ist noch zu früh, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheitskosten, und damit auf die Prämien, abzuschätzen. Die Krankenkassenprämien werden so festgesetzt, dass sie die Kosten des Jahres decken, in dem sie angewendet werden. Als die Versicherer im Sommer 2019 die Prämien für 2020 festsetzten, konnten sie die Pandemie noch nicht vorhersehen. Es war daher nicht möglich, die Kosten der Pandemie in die Berechnung der diesjährigen Prämien einzubeziehen. Zur Bewältigung solcher Situationen dienen jedoch die Reserven, zu deren Bildung die Versicherer gesetzlich verpflichtet sind. Die Mindestreservequote der Versicherer wird so festgesetzt, dass ihre finanzielle Leistungsfähigkeit auch bei ausserordentlichen Ereignissen mit besonders hohen Kostenfolgen gewährleistet ist. Bei der Berechnung der Mindestreservequote wird ein Pandemieszenario einbezogen, das als Grundlage für den Pandemieplan des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) dient. Die derzeitigen Reserven der Versicherer sollten zur Bewältigung der Pandemie ausreichen.
2. Gemäss Artikel 16 Absatz 4 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG; SR 832.12) genehmigt das BAG nur Prämien, die die Kosten decken und diese nicht unangemessen übersteigen oder zu übermässigen Reserven führen. Die Versicherer berechnen ihre Prämien auf der Basis der Vorjahreskosten, der Hochrechnungen für das laufende Jahr und der Schätzungen für das Folgejahr. Das BAG prüft, ob die Angaben der Versicherer plausibel sind. Ist es der Ansicht, dass die Kostenschätzungen eines Versicherers zu hoch sind, genehmigt es seine Prämien nicht.
3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es nötig ist, möglichst viele Tests durchzuführen, um rasch reagieren und einen Wiederanstieg von Covid-19-Fällen eindämmen zu können. Er hat am 24. Juni 2020 beschlossen, die Finanzierung der ambulanten Tests zu vereinfachen. Seit dem 25. Juni 2020 übernimmt der Bund die Kosten für alle Tests. Die Gesundheitseinrichtung oder der Leistungserbringer, die den Test durchgeführt hat, übermittelt die Rechnung dem zuständigen Krankenversicherer. Dieser erhält vom Bund eine Vergütung von maximal 169 Franken für Diagnostiktests und eine Vergütung von maximal 113 Franken für serologische Antikörpertests. Die versicherte Person muss somit weder die Franchise noch den Selbstbehalt übernehmen. Im stationären Bereich sind die Tests in der Fallpauschale (DRG) enthalten, so dass sie der versicherten Person keine zusätzlichen Kosten verursachen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kosten für den Test eine versicherte Person nicht daran hindern, sich testen zu lassen, wenn es die Situation erfordert. Die Regelung, die er am 24. Juni 2020 in Kraft gesetzt hat, entspricht dem Anliegen des Interpellants.
Antwort des Bundesrates.