20.3545 · Interpellation · 2020-06-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat am 25. März 2020 die Verordnung über die Verwendung von Arbeitgeberbeitragsreserven für die Vergütung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung berufliche Vorsorge) verabschiedet. Artikel 1 Absatz 1 legt fest: "Der Arbeitgeber kann den Beitrag der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers an die berufliche Vorsorge aus der ordentlichen Arbeitgeberbeitragsreserve vergüten."
Dem Bundesrat zufolge ermöglicht diese Massnahme kurzfristig den Arbeitgebern, ihre Liquiditätsengpässe zu überwinden.
Ziel dieser Verordnung ist es, den Arbeitgebern mehr Flexibilität in dieser schwierigen Zeit zu geben. Wir wissen, dass für das Wohlergehen eines Unternehmens die Liquidität wesentlich ist. Damit diese Massnahme tatsächlich wirkt, muss der Arbeitgeber in der Vergangenheit Reserven gebildet haben. Diese Reservenbildung ist aber freiwillig. In Anbetracht dessen ist nicht gewiss, ob viele Unternehmen solche Reserven bilden konnten. Daher muss man wissen, ob diese Reserven, wie es das Gesetz erlaubt, gebildet wurden und wie gross diese Reserven sind.
Kann der Bundesrat uns daher den geschätzten Betrag der ordentlichen Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) mitteilen, die bei den Pensionskassen vor Ausbruch der Corona-Krise vorhanden waren?
Kann der Bundesrat den Prozentsatz dieser Reserven im Vergleich mit den jährlichen Arbeitgeberbeiträgen nennen, die das Unternehmen bezahlen muss?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Gemäss den aktuellsten Zahlen der Pensionskassenstatistik des Bundesamtes für Statistik beliefen sich die ordentlichen Arbeitgeberbeitragsreserven Ende 2018 auf insgesamt 6822 Millionen Franken. Im Jahr 2018 betrugen die reglementarischen Beiträge der Arbeitnehmenden 19 620 Millionen Franken und die reglementarischen Beiträge der Arbeitgeber 27 679 Millionen Franken. Die ordentlichen Arbeitgeberbeitragsreserven machten demnach 35 Prozent der jährlichen reglementarischen Beiträge der Arbeitnehmenden respektive 25 Prozent der jährlichen reglementarischen Beiträge der Arbeitgeber aus.
Antwort des Bundesrates.