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20.3549 · Interpellation · 2020-06-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Kleine und mittlere Bauernbetriebe bilden das Rückgrat der Schweizer Landwirtschaft und der Landwirtschaft weltweit (Weltagrarbericht 2013). Diese Betriebe sind die Basis für eine vielfältige, standortangepasste Landwirtschaft. Sieht der Bund Handlungsmöglichkeiten, um diese Strukturvielfalt mit der AP22+ zu fördern?

2. Kleine und mittlere Betriebe sind anpassungsfähig und können auf Krisen besonders agil reagieren. Kann eine tiefer angesetzte Obergrenze für Direktzahlungen z.B. bei maximal 150 000 Schweizer Franken und/oder Abstufung bereits ab der 40. Hektare sowie eine Umverteilung dieser Beiträge die Betriebsvielfalt fördern und damit die Resilienz der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe stärken?

3. Sieht der Bundesrat weitere Ansatzpunkte, um die Betriebsvielfalt und damit die Resilienz der Schweizer Landwirtschaft insgesamt zu stärken?

4. Möchte der Bundesrat mit einer schwachen Begrenzung der Direktzahlungen eine Spezialisierung und das Grössenwachstum der Betriebe aktiv fördern?

5. Hätte eine Obergrenze von maximal 150 000 Schweizer Franken pro Betrieb und eine vorangehende Abstufung eine positive Auswirkung auf die Akzeptanz der Direktzahlungen in der Bevölkerung?

6. Ist mit dem fortschreitenden Grössenwachstum der Betriebe eine Schwächung und damit ein Rückgang der Anzahl bäuerlicher Direktvermarkter zu befürchten?

7. Führt der fortschreitende Strukturwandel und die damit einhergehende Spezialisierung zu höheren Tierzahlen pro Betrieb und damit zu mehr Massentierhaltung?

Begründung

Mit der Agrarpolitik 22+ soll wieder eine klare Begrenzung nach oben und Abstufung über alle Direktzahlungsbeiträge eingeführt werden. Damit soll die mit der Agrarpolitik 14-17 abgeschwächte und teilweise abgeschaffte Begrenzung der Direktzahlungsbeiträge durch eine besser verständliche Begrenzung ersetzt werden. Die in der Botschaft des Bundesrates vorgesehene Abstufung würde jedoch nur ganz wenige Betriebe (etwa 1500 bzw. 3 Prozent aller Betriebe) betreffen und die Direktzahlungen der grössten Betriebe insgesamt um nur 12 Millionen kürzen. 2013 wurden die Direktzahlungsbeiträge noch um rund 46 Millionen gekürzt. Damit ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Abstufung und Obergrenze für die AP 22+ weit weniger wirksam als die Regelung vor 2014.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Erhaltung einer vielfältigen Zusammensetzung der landwirtschaftlichen Betriebe ist ein wichtiges Ziel der Agrarpolitik. Bereits in der Botschaft zur Agrarpolitik 2011 hat der Bundesrat festgehalten, dass er vielfältige betriebliche Strategien unterstützt, die neben Wachstum und Spezialisierung auch die Diversifizierung oder den Nebenerwerb miteinschliessen (vgl. BBl 2006 6337, 6400).

Eine vielfältige, resiliente Landwirtschaft schliesst auch grössere Betriebe mit ein, die zum Beispiel durch Zusammenschlüsse verschiedener Betriebe entstehen und mehreren Personen Arbeit, Einkommen und oft auch bessere Arbeitsteilung bieten können. Bei einer geplanten Betriebsentwicklung, bei der die Kosten bekannt sind und nicht aus dem Ruder laufen, kann durchaus eine bessere Wirtschaftlichkeit und Resilienz erreicht werden.

Zu den Fragen 1 und 3:

Der Bundesrat sieht keine weiteren Ansatzpunkte.

Die heutige Agrarpolitik unterstützt eine vielfältig strukturierte Landwirtschaft mit verschiedenen Massnahmen. Zu erwähnen sind beispielsweise:

- Vorgaben im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) wie Fruchtfolgevorschriften und Nährstoffbilanz.

- Verschiedene Direktzahlungsarten wie die Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge.

- Wertschöpfungsfördernde Massnahmen wie die Kennzeichnung von Landwirtschaftsprodukten, die Unterstützung von Qualität und Nachhaltigkeit oder den Projekten zur regionalen Entwicklung.

Die Direktzahlungen werden generell gemessen an der gemeinwirtschaftlichen Leistung ausgerichtet. Deren Erbringung ist unabhängig von der Betriebsgrösse möglich.

Zu Frage 2:

Die in der Interpellation vorgeschlagene Umverteilung von Direktzahlungen hat keinen Einfluss auf die Betriebsvielfalt und Resilienz der Schweizer Landwirtschaft. Eine Rückkehr zu einer Abstufung ab der 40. Hektare wäre ein Rückschritt zur AP2002. Diese wurde mit der AP14-17 und der jetzt zur parlamentarischen Beratung vorliegenden AP22+ weiterentwickelt. Die eingesetzten Mittel werden seither von den relativ unspezifischen Massnahmen - wie z.B. ehemaliger allgemeiner Flächenbeitrag oder Basisbeitrag Versorgungssicherheit - hin zu wesentlich spezifischeren Landschaftsqualitätsbeiträgen, Biodiversitätsförderung und Produktionssystembeiträgen verlagert. Diese spezifischen gemeinwirtschaftlichen Leistungen haben keinen Zusammenhang mit der Betriebsgrösse.

Zu Frage 4:

Die in der Botschaft zur AP22+ vorgeschlagene Grenze von 150 000 Franken, ab der die Beiträge progressiv abgestuft werden, ist Gegenstand der kommenden parlamentarischen Beratungen. Der Vorschlag ist einfach, verständlich und gut kommunizierbar. Es besteht kein Zusammenhang zwischen Spezialisierung und Grössenwachstum der Betriebe.

Zu Frage 5:

Eine fixe Obergrenze von maximal 150 000 Franken pro Betrieb und eine vorangehende Abstufung würden sehr stark in die heutige Struktur der Landwirtschaftsbetriebe und deren weitere Entwicklung eingreifen. Die in der Botschaft vorgeschlagene Lösung lässt nach wie vor eine höhere Flexibilität in der Betriebsentwicklung zu.

Zu Frage 6:

Es besteht kein Einfluss. Die Direktvermarktung ist vielmehr abhängig von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise den unternehmerischen Fähigkeiten der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter. Gemäss Publikation des Schweizerischen Bauernverbands vom 19. Januar 2018 nimmt die Direktvermarktung rasant zu. Immer mehr Betriebe suchen Wege für bessere Preise und eine höhere Wertschöpfung. 2010 haben gemäss Bundesamt für Statistik 7 084 Betriebe angegeben, hofeigene Produkte direkt zu verkaufen. 2016 waren es 11 358, was einer Zunahme von 60 Prozent entspricht. Diese Zunahme ist noch beeindruckender, wenn man bedenkt, dass im gleichen Zeitraum in der Schweiz fast 7 000 Landwirtschaftsbetriebe aufgegeben wurden.

Zu Frage 7:

Aus Sicht des Bundesrats ist dies nicht der Fall. Der gesamte Nutztierbestand in Grossvieheinheiten hat in der Schweiz seit 1980 um 15 Prozent abgenommen. Seit 2014 ist insbesondere der Bestand an Raufutter verzehrenden Nutztieren zurückgegangen. Gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz bestehen in der Schweiz bereits seit 1980 Höchstbestandesvorschriften. Darin werden die maximalen Tierbestände für Geflügel, Schweine und Mastkälber pro Betrieb festgelegt. Die Bestimmungen des ÖLN (Nährstoffbilanz) und die Gewässerschutzgesetzgebung schränken das Wachstum der Tierbestände innerhalb der ökologischen Grenzen ein. Mit der AP22+ sollen zudem die maximal möglichen Düngergrossvieheinheiten (DGVE) von bisher 3.0 auf 2.5 pro Hektar reduziert und die bisherige Toleranz von 10 Prozent in der Nährstoffbilanz der Betriebe gestrichen werden.

Antwort des Bundesrates.