20.3562 · Motion · 2020-06-10
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen für bundeseigene oder mehrheitlich im Bundesbesitz befindliche Unternehmen so anzupassen, dass diese dem Gemeinwohl verpflichtet werden:
a. Die Unternehmen verfolgen eine Unternehmensstrategie, die auf Menschenwürde, Solidarität, ökologischer Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit, Transparenz und demokratischer Beteiligung gründet.
b. Die Unternehmen müssen aktiv Massnahmen zur Umsetzung dieser Ziele ergreifen und sich als Treiber des Klimaschutzes, guter Arbeitsbedingungen und der Gleichstellung betätigen.
Begründung
Die Unternehmen in Bundesbesitz gehören der Bevölkerung. Ihre Tätigkeiten müssen auch über den direkten gesetzlichen Auftrag hinaus dem Gemeinwohl dienen. Mit der Ausrichtung der Unternehmensstrategie auf die Grundsätze der Menschenwürde, der Solidarität, der ökologischen Nachhaltigkeit, der Transparenz und der demokratischen Beteiligung sorgt der Bund dafür, dass die Unternehmen in Bundesbesitz in Kohärenz mit grundlegenden öffentlichen Zielsetzungen (u.a. den Sustainable Development Goals) agieren. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, zuvorderst die Klimakrise, muss der Bund alle seine Tätigkeiten konsequent an den SDGs ausrichten. Dazu gehört, dass Unternehmen in Bundesbesitz ihre gesamte Wertschöpfungskette durchleuchten und konkrete Massnahmen zur Förderung des Klimaschutzes ergreifen. Die Bundesbetriebe müssen auch Vorbild sein bezüglich guter Arbeitsbedingungen - Auslagerungen zur Umgehung von GAV oder Missbrauch von Praktikantinnen und Praktikanten als billige Arbeitskräfte gehören nicht dazu.
Mit guten Arbeitsbedingungen, sozial- und umweltverträglichem Beschaffungswesen, transparenter Geschäftsführung oder demokratischer Mitbestimmung der Beschäftigten und Konsumentinnen und Konsumenten können die Unternehmen in Bundesbesitz ein Vorbild für eine nachhaltige Wirtschaft werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig und misst der nachhaltigen Entwicklung, der Achtung der Menschenwürde, der gesellschaftlichen Solidarität, dem Schutz der Umwelt, der sozialen Gerechtigkeit, der Transparenz und der demokratischen Teilhabe grosse Bedeutung zu. Der Bund hat durch die Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihren Zielen, den Sustainable Development Goals (SDG), den hohen Stellenwert dieser Prinzipien hervorgehoben. Zurzeit wird die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 erarbeitet, in welcher der Bund die Vorbildrolle von verselbstständigten Einheiten weiter stärken will.
Gemäss den Grundsätzen der Corporate Governance steuert der Bund die bundesnahen Unternehmen mit strategischen Zielen. Die gesetzlichen Grundlagen setzen den Rahmen. Anliegen an die nachhaltige Entwicklung und spezifisch an die Personalpolitik, die Umwelt und die Menschenwürde fliessen bereits seit vielen Jahren in die strategischen Ziele des Bundesrates mit ein. So hat der Bundesrat etwa in den strategischen Zielen von BGRB Holding ("RUAG"), Post, SBB, SIFEM (Swiss Investment Fund for Emerging Markets), Skyguide und Swisscom seinen Erwartungen Ausdruck verliehen, dass diese Unternehmen eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie sowie eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgen müssen. SIFEM hat auch bei ihrer Investitionstätigkeit die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung in finanziellem, ökonomischem, sozialem und ökologischen Sinn zu beachten. In den Verwaltungsräten der Post, der SBB und der Swisscom ist zudem das Personal vertreten und die Unternehmen sind Gesamtarbeitsverträgen angeschlossen.
Der Aktionsplan 2020-2023 zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt (Corporate Social Responsibility - CSR) nimmt die Themen der SDG gezielt für Unternehmen auf. Der Bund schafft Rahmenbedingungen, erarbeitet Standards und fördert CSR. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wirkt der Bundesrat mit den strategischen Zielen auf die Umsetzung der CSR-Standards bei den bundesnahen Unternehmen hin. Er muss dabei allerdings auch beachten, dass es zu keinen Konflikten mit den Zielvorgaben für die Erbringung des öffentlichen Auftrags kommt. Auf die operative Tätigkeit der Unternehmen nimmt der Bund als Eigner keinen Einfluss. Die Konkretisierung und Umsetzung der strategischen Vorgaben bleibt entsprechend in der Verantwortung des Verwaltungsrates dieser Unternehmen. So haben beispielsweise die Swisscom, die SBB und die Post eine Nachhaltigkeitsstrategie definiert, welche die Zielsetzungen der SDG und CSR aufnimmt, Skyguide verfolgt insbesondere ökologische Ziele mit einer entschlossenen Umweltpolitik.
Aus Sicht des Bundesrates richten die bundesnahen Unternehmen ihre Tätigkeiten bereits an öffentlichen Zielsetzungen aus und leisten damit einen Beitrag zum Gemeinwohl. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichen, um den Anliegen der Motion auch in Zukunft Rechnung zu tragen. Diese Grundlagen, verbunden mit den bestehenden Empfehlungen und Initiativen gewährleisten, dass die bundesnahen Unternehmen bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufträge auch die CSR-Vorgaben berücksichtigen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.