Bessere Vereinbarung der Ziele und Praktiken des IWF mit unserem Engagement im Bereich der nachhaltigen Entwicklung
20.3564 · Postulat · 2020-06-10
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht darzulegen, wie er die Praktiken des Internationalen Währungsfonds mit den Zielen und Vorschriften internationaler Abkommen über nachhaltige Entwicklung in Einklang bringen will. Neben der UNO-Agenda 2030 sind auch multilaterale Umweltabkommen (insbesondere das Klimaabkommen und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt) und die Vorschriften zu den Menschenrechten betroffen. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat insbesondere damit beauftragt, folgende Optionen auf ihre wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgen hin zu evaluieren:
1. Vollständiger oder teilweiser Schuldenerlass des IWF für die am stärksten verschuldeten Länder;
2. Neugewichtung der Kreditkonditionen und der Strukturanpassungsprogramme zugunsten von Umweltmassnahmen (CO2-Bilanz und Biodiversität), sozialen Massnahmen (Zugang zur Gesundheitsversorgung, Mindesteinkommen usw.) und von Menschenrechten (Freiheiten, Recht auf Arbeit, Schutz der Arbeitnehmenden, Kinderrechte usw.);
3. Überprüfung des Systems der Gewichtung der Stimmen der Mitgliedsländer durch stärkere Berücksichtigung des demografischen Gewichts der Länder, so wie es in demokratischen Institutionen auch der Fall sein sollte.
Begründung
Der IWF leistet einen bedeutenden Beitrag zur internationalen Währungsstabilität. Dennoch hat die Organisation seit ihrer Gründung gezeigt, dass sie in ihrer Fähigkeit, eine harmonische Entwicklung in den kreditnehmenden Ländern zu fördern, Mängel aufweist.
Der IWF wird sogar regelmässig von NGO beschuldigt, zur prekären Lage der Bevölkerung dieser Länder beizutragen, weil er durch seinen starken Fokus auf Strukturanpassungsprogramme, die in erster Linie auf Privatisierung und Liberalisierung setzen, viele Länder in die Schuldenspirale treibe. Mit den steigenden Schuldendiensten und den sinkenden Staatseinnahmen müssen sie immer häufiger neue Kredite aufnehmen, nur um die Schuldendienste begleichen und Grundleistungen für die Bevölkerung sicherstellen zu können. Die Staaten seien wegen der Kreditfälligkeit und dem Verlust der Kontrolle über strategische Einrichtungen wie Häfen oder Flughäfen nicht mehr in der Lage, die notwendigen Umweltreformen durchzuführen und damit die internationalen Klimaziele zu erreichen.
Die Schweiz, die den neuntgrössten Beitrag an den IWF leistet und sowohl im Exekutivrat als auch im Gouverneursrat des IWF eine führende Position einnimmt, muss Einfluss nehmen können im Hinblick auf eine nachhaltigere und verantwortungsvollere Dynamik, damit die auf internationaler Ebene ratifizierten Verträge im Bereich Umwelt und Menschenrechte nicht systematisch durch eine allzu doktrinäre Anwendung auf kurzfristigen Erfolg ausgerichteter Wirtschaftstheorien durch die Bretton-Woods-Institutionen wirkungslos gemacht werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat 2017 in Beantwortung des Postulats Leutenegger Oberholzer (15.3434) die aktualisierten "Grundsätze der schweizerischen Politik im IWF" verabschiedet. Darin ist die Unterstützung einer sozial- und umweltverträglichen Wirtschaftsentwicklung und der guten Regierungsführung klar verankert. Die Antwort zur Ip. Molina (20.3195) legt ferner die aktuelle Haltung der Schweiz in Bezug auf die Schulden von Entwicklungsländern dar. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen werden regelmässig über das Engagement der Schweiz im IWF informiert, inklusive durch den auch öffentlich zugängigen Newsletter "Aktuelles zum IWF".
Der IWF hat den Auftrag, die Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems sowie die makroökonomischen Voraussetzungen für ausgewogenes Wachstum in seinen Mitgliedländern sicherzustellen. Der IWF berät seine Mitglieder bei der Formulierung nachhaltiger Haushalts-, Geld-, Finanzsektor- und Strukturpolitik und unterstützt die Schaffung entsprechender Wirtschaftsstrukturen. Er trägt dabei - in enger Zusammenarbeit mit anderen internationalen Institutionen - massgeblich zur Agenda 2030 der UNO bei. Wo makroökonomisch kritisch, betreffen seine Empfehlungen auch Klima-, Umwelt- und Sozialthemen, die Förderung inklusiven Wachstums oder die Bekämpfung von Korruption. Er trägt so zur Prävention von Krisen bei.
Gerät die Aussenbilanz eines Landes unter Druck, kann es mit dem IWF ein Kreditprogramm zur Unterstützung von Reformen zur Wiederherstellung des makroökonomischen und finanziellen Gleichgewichts vereinbaren. Nebst der wirtschaftlichen Stabilisierung zielen IWF-Programme auf die Schaffung der Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum. Bei gravierenderen Krisen sind einschneidende Reformen, u.a. zur Herstellung der Tragfähigkeit der Staatsfinanzen oder zur Modernisierung von Institutionen, meist unvermeidbar. Der IWF ist darauf bedacht, dass die Programme die Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie die gute Gouvernanz wahren bzw. fördern.
Für ihre Stellungnahmen im IWF-Exekutivrat prüft die Schweiz die Politikempfehlungen des IWF jeweils kritisch, sowohl in Bezug auf ihre makroökonomische Relevanz als auch auf die längerfristige Nachhaltigkeit von Wachstum und Schuldenentwicklung. Dazu gehört auch, wie in den IWF-Grundsätzen des Bundesrats festgehalten, die Sicherstellung deren Sozial- und Umweltverträglichkeit sowie der Förderung der guten Regierungsführung.
Das System der Stimmengewichte bzw. Quoten unterstützt die Rolle des IWF als Garant der Stabilität im globalen Finanz- und Währungssystem. Die Quoten spiegeln die Bedeutung der Mitglieder im globalen Finanzsystem. Gleichzeitig bestimmen sie deren Beiträge an die IWF-Mittel. Das System trägt so zur sachgemässen und massvollen Kreditvergabe bei und ist bedeutend für die Handlungsfähigkeit des IWF, gerade auch in Krisenzeiten. Auch schafft es ein Gleichgewicht zwischen aktivem Engagement der Länder, welche wie die Schweiz eine bedeutende Finanzierung bereitstellen, und einer breiten Mitsprache aller Mitglieder.
Angesichts der obigen Ausführungen und der regelmässigen Berichterstattung sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, einen gesonderten Bericht zu verfassen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.