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20.3574 · Motion · 2020-06-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen die Verbilligung der Krankenversicherungsprämien für einkommensschwache Personen für zwei Jahre um 50 Prozent zu erhöhen, damit vermieden wird, dass in der Schweiz noch mehr Menschen in eine prekäre finanzielle Situation geraten.

Begründung

Laut jüngsten Zahlen des Bundesamts für Statistik leben in unserem Land rund eine Million Menschen, also jede siebte Person, in prekären finanziellen Verhältnissen oder knapp über der Armutsgrenze. Die Situation hat sich seither mit der Pandemie, die zahlreiche Haushalte um ihr Haupteinkommen gebracht hat, deutlich verschlimmert. Immer mehr Menschen können ihre Krankenkassenprämien, die schon vor der Krise eine sehr grosse Belastung für Familien darstellte, nicht mehr bezahlen.

In dieser ausserordentlichen Lage müssen Bund und Kantone die Prämienverbilligungen der Krankenkassen um 50 Prozent erhöhen. Die Finanzlage des Bundes und der Kantone erlaubt diese zusätzliche Belastung. Damit wird verhindert, dass ein Teil der Bevölkerung in die Armut stürzt, was den Staat langfristig viel kosten würde. Es muss jetzt gehandelt werden, um zu verhindern, später für den entstandenen Schaden einen hohen Preis zu zahlen. Die Massnahme ist gezielt und zudem eine wirksame und konkrete Unterstützung für die Wirtschaft.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Krankenversicherungsprämien das Budget der Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen immer stärker belasten. Um diese Belastung zu mildern, hat der Gesetzgeber die Prämienverbilligung eingeführt. Gemäss Artikel 65 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) gewähren die Kantone den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Der Bundesrat hat die Wirksamkeit dieses Systems in seinem Bericht vom 20. Mai 2020 in Erfüllung des Postulats Humbel 17.3880 "Überprüfung der Finanzierung der Prämienverbilligung" (www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Bundesratsberichte > 2020) analysiert. In seinem Bericht hat er drei Varianten zur Verbesserung der Organisation und Finanzierung der Prämienverbilligung geprüft.

Die Prämien-Entlastungs-Initiative "Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien" ist zustande gekommen (BBl 2020 1740). Am 20. Mai 2020 hat der Bundesrat beschlossen, einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative zu unterbreiten (Variante 2 des Berichts vom 20. Mai 2020), wonach der Kantonsbeitrag zu den Prämienverbilligungen aufgrund der kantonalen Bruttokosten und der verbleibenden Prämienbelastung berechnet werden muss. Die Kantone mit höheren Kosten und stärkerer Prämienbelastung der Haushalte müssten insgesamt mehr zahlen als die Kantone mit tieferen Kosten. Der bereits kostenabhängige Bundesbeitrag bleibt unverändert. Der indirekte Gegenvorschlag sollte im letzten Quartal 2020 in die öffentliche Vernehmlassung geschickt werden.

Für Familien mit unteren und mittleren Einkommen hat der Gesetzgeber bereits Massnahmen zur Entlastung getroffen: Ab 2021 müssen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und diejenigen der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen (Art. 65 Abs. 1bis KVG).

Ausserdem hat der Bund bereits grosse Anstrengungen unternommen, um die finanziellen Folgen der Corona-Krise für Haushalte und Einzelpersonen abzufedern (Ausweitungen und Vereinfachungen Kurzarbeitsentschädigung, Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder in der ALV, Corona-Erwerbsausfallentschädigung).

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sein indirekter Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative abgewartet werden sollte, bevor weitere Entscheide zur Prämienverbilligung gefällt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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