20.3577 · Interpellation · 2020-06-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die jüngsten Entlassungen innerhalb der SRG?
2. Teilt er die Ansicht, dass ein gebührenfinanziertes Service-public-Unternehmen auf solche Massnahmen verzichten sollte, jedenfalls aber zuerst die Möglichkeit ausschöpfen müsste, dass Mitarbeitende das Unternehmen freiwillig verlassen?
3. Wird er die notwendigen Schritte unternehmen, damit die SRG im Falle eines erneuten Stellenabbaus eine richtige Konsultation des Personals durchführt?
4. Sollte es der SRG nicht verboten werden, vorzeitige Pensionierungen zu erzwingen? Sollte die SRG nicht ausschliesslich auf freiwillige Pensionierungen setzen, indem sie die Leistungen des Sozialplans, der vom Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) im November 2015 ausgehandelt wurde, oder gleichwertige Vorkehrungen anbietet?
Begründung
Letztes Jahr präsentierte RTS seinen Plan für jährliche Einsparungen, dieser sieht für das Jahr 2020 Einsparungen von 14,3 Millionen Franken vor. Das Unternehmen kündigte an, dass es zu keinen Entlassungen kommen werde. Als erste Massnahme wurden daraufhin 15 Angestellte gezwungen, vorzeitig in Rente zu gehen, und neun vakante Stellen abgebaut. Diese "kaschierten" Entlassungen betreffen oftmals ältere Mitarbeitende, die schon seit Jahrzehnten bei RTS angestellt sind.
Die vom SSM im Januar 2019 organisierte Konsultation des Personals hatte jedoch gezeigt, dass RTS keine Entlassungen vornehmen oder Pensionierungen erzwingen müsste, wenn es die vorhandenen Möglichkeiten freiwilliger vorzeitiger Pensionierungen ausschöpfen würde.
Erzwungene vorzeitige Pensionierungen und Reformen auf Kosten der Mitarbeitenden scheinen bei RTS an der Tagesordnung zu sein. Bereits 2018 veröffentlichte das SSM eine Mitteilung, worin es die verschiedenen Massnahmen auflistete, die dem Personal pausenlos aufgebürdet wurden.
Es geht nicht an, Pensionierungen zu erzwingen, ohne die Mitarbeitenden im entsprechenden Alter je gefragt zu haben, ob sie freiwillig vorzeitig in Rente gehen wollen. Bei einem Stellenabbau dieser Grössenordnung und angesichts der Tatsache, dass es sich um eine wiederkehrende Thematik handelt, ist es unerlässlich, eine Konsultation des Personals und der Sozialpartner durchzuführen sowie einen Sozialplan aufzustellen, der den freiwilligen Austritt aus dem Unternehmen ermöglicht.
Nichts dergleichen ist von RTS unternommen worden, obwohl ein gebührenfinanziertes Service-Public-Unternehmen so verantwortungsvoll sein sollte. Ähnliche Beispiele finden sich auch in anderen Unternehmen der SRG.
Stellungnahme des Bundesrates
Die SRG erfüllt einen umfassenden publizistischen Leistungsauftrag im Dienst der Allgemeinheit und untersteht der Finanzaufsicht durch das UVEK. Ansonsten geniesst die SRG wie jedes andere Unternehmen Gestaltungsautonomie, was ihr operatives Geschäft betrifft. Es gehört insbesondere nicht zu den Aufgaben des Bundesrats, bei betrieblichen Entscheiden der SRG - wie Frühpensionierungen - zu intervenieren. Der Bundesrat erwartet allerdings von bundesnahen Betrieben und der SRG, dass sie sich als fairer und verlässlicher Arbeitgeber verhalten. Die Fragen werden vor diesem Hintergrund beantwortet.
Antwort zu den Fragen 1, 2 und 4
Die SRG hat nach der No-Billag-Abstimmung einen 100 Mio. Fr. umfassenden Reform- und Reinvestitionsplan angekündigt. Hauptgründe für diesen Schritt waren die stetig sinkenden Werbeeinnahmen und der Beschluss des Bundesrats, den Abgabeanteil der SRG zu plafonieren. Der Bundesrat hat mit Entscheid vom 16. April 2020 zwar beschlossen, den Abgabeanteil der SRG um 50 Mio. Fr. zu erhöhen. Damit sollen die kontinuierlichen Werbeeinbussen zumindest teilweise aufgefangen werden. Die strukturellen Veränderungen im Werbemarkt und der Wandel der Konsumgewohnheiten des Publikums zwingen die SRG aber, ihre laufenden Spar- und Reformprogramme weiter umzusetzen. Die wichtigsten Sparmassnahmen wurden im Bereich Immobilien, IT und Technik getroffen. Da beinahe die Hälfte des SRG-Budgets aber aus Personalkosten besteht, musste die SRG auch hier ansetzen und einen Stellenabbau vornehmen. Gemäss SRG wurde alles darangesetzt, die Auswirkungen der Sparmassnahmen auf die Mitarbeitenden möglichst gering zu halten. Einzelne Kündigungen und vorzeitige Pensionierungen konnten indes nicht vermieden werden. Die SRG hat mit dem Sozialpartner einen Sozialplan ausgehandelt, der das Instrument der vorzeitigen Pensionierung mit entsprechenden Kompensationsmassnahmen ausdrücklich vorsieht. Der Sozialplan der SRG, dessen Konditionen inhaltlich mit dem 2015 erarbeiteten Plan übereinstimmen, ist vergleichbar mit den Sozialplänen der bundesnahen Unternehmen und der Bundesverwaltung. Gemäss SRG wurde er in den vereinzelten Fällen angewendet, in denen der Stellenabbau nicht über Reorganisationen oder natürliche Fluktuation erfolgen konnte. Allerdings hätte es die finanziellen Möglichkeiten der SRG überstiegen, allen ihren Mitarbeitenden über 58 Jahren eine vorzeitige Pensionierung mit Sozialplankonditionen anzubieten.
Antwort zur Frage 3
Die SRG hat im Oktober 2018 ein Mitwirkungsverfahren lanciert, obwohl dies weder das Gesetz noch der GAV verlangte. Gemäss Auskunft der SRG wurden die Details der Sparmassnahmen und des Stellenabbaus sowie die Gründe in allen Unternehmenseinheiten transparent dargelegt. Die Mitarbeitenden konnten Vorschläge formulieren, wie der Stellenabbau reduziert werden kann. Dieses Mitwirkungsverfahren stand allen Mitarbeitenden offen. Mitarbeitende hatten die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen und sich in die unternehmerischen Veränderungsprozesse einzubringen. Die Vorschläge der Mitarbeitenden wurden laufend ausgewertet und in konsolidierter Form der Geschäftsleitung SRG unterbreitet. Alle Vorschläge wurden individuell beantwortet. Zu diesem Mitwirkungsverfahren wurde auch der Sozialpartner eingeladen.
Antwort des Bundesrates.