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20.3586 · Motion · 2020-06-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Nutzung von Frequenzen über rund 20 GHz (Millimeterwellen) für Mobilfunk nur erlaubt wird, wenn deren Konsequenzen auf die Natur (namentlich auf die Insekten) und den Menschen hinreichend geklärt und die nötigen vorsorglichen Schutzmassnahmen getroffen werden. Wenn möglich sollen Konsequenzen und/oder Massnahmen durch Studien belegt werden.

In der Bevölkerung bestehen grosse Befürchtungen, dass sich 5G-Antennen, adaptive Antennen (Stichwort beamforming) und die Nutzung der Millimeterwellen negativ auf die Gesundheit der Menschen oder auf gewisse Tierarten auswirken (namentlich Insekten). Diese Befürchtungen sind ernst zu nehmen und es sind alle Massnahmen zu treffen, um schädliche Auswirkungen zu verhindern.

In der Antwort zur Frage 19.5315 von Nationalrat Thomas Hardegger, ob 5G schon in Betrieb sei bzw. ob auch die Zuteilung der Frequenzen im umstrittenen Millimeterwellenbereich anstünden, hat die zuständige Bundesrätin am 17. Juni 2019 u.a. geantwortet, dass die "rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Millimeterwellen, d.h. von Frequenzen in den Bereichen oberhalb von 24 Gigahertz, für 5G in der Schweiz zurzeit nicht vorhanden" seien. Gemäss neustem Infoblatt auf der Webseite des BAFU vom 31. Januar 2020 scheint auch eine Vollzugshilfe für adaptive Antennen und 5G noch nicht bereit zu sein.

Bevor die Nutzung von Millimeterwellen zugelassen wird, sind deren Konsequenzen vertieft zu studieren, die Schutzmassnahmen müssen geklärt werden und allenfalls ist auf eine Zulassung dieser Nutzung zu verzichten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seinem Entscheid vom 22. April 2020 zum weiteren Vorgehen im Bereich Mobilfunk berücksichtigt, dass 5G bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle zukommen kann. Gleichzeitig hat er dem Umstand Rechnung getragen, dass die Einführung des 5G-Standards sowie der Ausbau des 5G-Netzes in einigen Kantonen und in Teilen der Bevölkerung Vorbehalte wecken. Er hat daher unter anderem entschieden, dass im Hinblick auf die Erarbeitung von Vollzugshilfsmitteln zu adaptiven Antennen Testmessungen durchzuführen sind. Diese sollen Transparenz schaffen, wie stark die Bevölkerung durch adaptive Antennen tatsächlich belastet wird. In der Schweiz sind Millimeterwellen für Mobilfunk zur Zeit nicht zugelassen. Der Bundesrat müsste vor deren Nutzung den Eintrag im Frequenzzuweisungsplan (NAFZ) beschliessen. Die Eidgenössischen Kommunikationskommission könnte dann nach einer Bedürfnisabklärung die Frequenzen versteigern.

Dem Bundesrat ist die Verfolgung des aktuellen Stands der Wissenschaft zu potenziellen Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung (NIS) von Mobilfunkanlagen auf die Gesundheit des Menschen und auf die Natur ein wichtiges Anliegen. Das für die Bewertung des diesbezüglichen Stands der Wissenschaft federführende Bundesamt für Umwelt (BAFU) stützt seine Einschätzungen auf die Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) ab. Diese prüft die weltweit neu publizierten wissenschaftlichen Arbeiten zu Effekten von NIS. Die Evaluationen von BERENIS werden vierteljährlich als Newsletter publiziert. Verschiedene Forschungsprojekte über mögliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung laufen im In- und Ausland und werden zum Teil vom Bund unterstützt.

Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, dass es mehr Forschung braucht über die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung und NIS auf Mensch und Natur - und insbesondere auch zu Millimeterwellen. Zu diesem Schluss kam auch die vom UVEK eingesetzte Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung, die ihren Bericht (vgl. https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/59384.pdf) im November 2019 publizierte. In seinem Entscheid vom 22. April 2020 hat sich der Bundesrat entsprechend für eine Intensivierung der Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk und Strahlung ausgesprochen. Aus diesem Grund beantragt er auch die Annahme der Motion Graf-Litscher (19.4073) "Förderung der Forschung zu Mobilfunk und Strahlung".

Aus Sicht des Bundesrates sind die Forderungen der Motion bereits umgesetzt. Daher besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.